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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Secretair Hensel: Voll ständig ist diese Bestimmung S. 214 des Berichts enthalten und lautet so: : ! - §.35.(35.) Canzlei-und Dienstpersonal. Das zur Registratur, Calculatur und zum Schreiben, in gleichen das zu der Aufwartung bei den Kammern an Dienern und Boten erforderliche Personal, wird bei dem Beginne eines jeden Landtags von der Regierung gestellt, so jedoch, daß es den Direktorien der Kammern unbenommen bleibt, wenn solches rwthlg wird, eine Vermehrung dieses Personals oder Entlassung und Versetzung einzelner der Angestellten zu beschließen. Auch bestimmt die Regierung, und zwar mit Wegfall aller Gratifika tionen und Tagegelder, die Gehalte für das gesammte Canzlei- und Dienerpersonal, es bleibt aber den Direktorien Vorbehalten, wegen Vermehrung oder Verminderung dieser Gehalte geeignete Anträge zu stellen. Dieses Personal wird zu gehöriger Verrichtung der ihm obliegenden Geschäfte, so wie zu Geheimhaltung dessen, was ihm dabel bekannt wird!, verpflichtet und diese Verpflichtung, was die Canzleiunterinspectoren und Registratoren betrifft, wenn sie - nicht den Eid früher schon den Standen abgelegt haben, mittelst Eidesleistung, außerdem aber und hinsichtlich des übrigen Per-- fonals mittelst Handschlags bewerkstelligt, auch darüber und: Wer die Einweisung der Verpflichteten von einem Secretair der! betreffenden Kammer ein Protokoll geführt- ! Zn Hinsicht auf seine Dienstleistung bei der Kammer steht' das fragliche Personal unter dem Direktorium und insbesondere unter einem der Secretaire, so wie bezüglich -er besonder» Beaufsichtigung unter dem Archivar. i Referent Abg. Todt: Hierzu habe ich noch zu bemerken, daß der Antrag S. 53 d.Ber. (s. Vorst. Spalte), in so weit er sich auf den gegenwärtigen Landtag bezieht,da immittelst dieferLand- tag bereits zur größer» Hälfte, (so hoffe ich wenigstens) Ver laufen ist, wohl seine Erledigung finden dürfte, indem das nöthige Personal bereits angestellt ist, und dem Anträge selbst also keine weitere Folge gegeben zu werden braucht. Hier nächst mache ich noch aus einen Wunsch, der in der ersten Kam mer laut geworden ist, aufmerksam, wo nämlich bei der Ver handlung über die Landtagsordnung erklärt worden ist, es möchte das Dienerpersonal mit einer besonder» Kleidung ver sehen werden. Die Deputation hat nicht für nöthig gehalten, darauf einen besonder» Antrag zu stellen, nämlich vorzuschla- gen, daß dem Wunsche, der in der ersten Kammer ausgespro chen worden ist, beizutreten sei, da sie in ihrem Gesammtvor- schlage auf diesen Punkt bereits Rücksicht genommen hat, übri gens auch die Einrichtung bei dem gegenwärtigen Landtage schon in's Leben getreten ist. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand das Wort? Mg. Gschße: Ich habe eine Bemerkung in Ansehung der Zahl der Kammerboten zu machen- Es werden nämlich für jede Kammer sechs Aufwärter verlangt, ich hatte aber diese Zahl für zu groß. Es heißt nämlich auf S. 52 des Be richts: „Die Regierung ist daher zu ersuchen, auch dieses chas Dienstpersonal) zu Mm, und dürften sechs Aufwärter für jede Kammer dem Bedürfnisse entsprechen." Ich sollte meinen, es wäre die jetzigeZahl hinreichend und das Bedürfnis, einer so starken Vermehrung noch nicht bemerkbar geworden. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich wollte mir eine gleiche Bemerkung erlauben hinsichtlich des Canzleiunterin- spectors. Es ist mirm'cht ganzdeutlich geworden, weshalbver- langt wird,daß dieser Canzleiunterinspector Actuarsqualification haben soll, da wohl , zu einem solchen Unterinspector ein Re gistrator verwendet werden und die Möglichkeit und Noth- wendigkeit, ein Protokoll in der Canzlei aufnehmen zu lassen, wohl nicht leicht vorkommen kann. Ich kann mir wenigstens einen solchen Fall nicht vorstellen. In so fern würde es zu wünschen sein, daß uns vom Herrn Referenten sowohl über diese Canzletunterinspeüorstelle, als auch in Bezug auf die vom Abgeordneten Sachße aufgestellten Bedenken gegen die Anzahl der Diener einige Auskunft gegeben werde; außerdem würde ich in beiderlei Hinsicht der Deputation nicht beistimmen können. Abg. v° d° Planitz: Ich schließe mich den von dem Ab geordneten Hensel ausgesprochenen Ansichten vollständig an. Ich glaube, daß die Vorschläge der Deputation vielleicht aus der Beobachtung der früher« Landtage hervorgegangen sind. So viel ich jetzt Gelegenheit gehabt habe, unser Canzleiper- sonal und die unter demselben herrschende Drdnung kennen zu lernen, so hat mich das zu einer vortheilhaftern Beurthei- lung über dasselbe veranlaßt, als früher sehr häufig ausge sprochen worden ist, und ich glaube, daß die Bedenken, welche die Deputation zu dieser vorgeschlagenen Reform veranlaßt haben, nicht so begründet sind, daß wir genöthigt sind, die Vorschläge der Deputation zum Gesetz zu erheben. Ich würde es daher auch am Ende lieber sehen, wenn dieser An trag nicht an die hohe Staatsregierung gelangte. Wenn der Gesetzentwurf von der Kammer angenommen wird, sind ja Verbesserungen, selbst alle die, welche die Deputation vor- fchlägt, noch möglich. Secretair Tzschucke: Die Bedenken, welche von meh rer« Abgeordneten gegen das Deputatkonsgutachten aufgestellt worden sind, sind dadurch entstanden, daß die Deputation zu gewisse und feste Bestimmungen in dem Paragraphen aufge-. nommen hat, und daß dadurch gewissermaaßen die künftigen Direktorien der Kammern in ihrem Wirkungskreise beschränkt werden. Es kann allerdings der Fall eintreten, daß das Personal, wie es hier in diesem Gutachten angegeben ist, hin gestellt werden muß. Aber ich glaube, es ist dies nicht immer nothwendig. Die Erfahrung bei den bisherigen Landtagen hat gezeigt, daß mit einem kleinen Personal auch auszukom men ist, namentlich in Bezug auf die Registratoren und das übrige Dienerpersonal. Die Bemerkung, welche die Depu tation im Eingänge ihres Gutachtens gemacht hat, und die Erfahrungen, die in früherer Zeit über die Canzlei der Kam mer gemacht sind, müssen sich natürlich, da der Bericht vor dem Beginn des gegenwärtigen Landtags erstattet worden ist, nur
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