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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Viceactuars mit dem, wie solchen die Deputation vorgeschlagen hat, so wird sich ein großes Mißverhältniß Herausstellen, zumal da die wissenschaftliche Ausbildung der Actuarien gewiß einen nicht geringer« Kostenaufwand verursacht, als die eines Steno graphen, und da sie ihre ganze. Thätigkeit eine lange Reihe von Jahren dem Staate oder sonstigen Instituten für einen weit nie drigem Gehalt widmen müssen. Um dies durch Zahlen deut licher zu beweisen, so betragen die Tagegelder eines Stenogra phen auf die Dauer eines dreivierteljährigen Landtags oder 273 Lage, ä 2 Khaler, 546 Lhaler. Rechnet man nun die vorgeschlagenenGehaltevon3-, 4-, 5- bis600Lhalern hinzu, so würde sich während des Landtagjahres der niedrigste Satz eines Stenographen auf 846 Lhaler, und der höchste auf 1146 Thaler Herausstellen. Sollte die verehrte Kammer die Lage eines Stenographen etwas zu verbessern wünschen, so erlaube ich mir eventuell den Antrag zu stellen: imVereine mitder ersten hohen Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß den tüchtigem Stenographen die fixen Gehalte, wie sie imDeputa- tionsgutachten vorgeschlagen sind, gewährt, dagegen aber von den bisherigen Tagegeldern abzusehen und nach dem Schluffe des Landtags die Stenographen im Staatsdienste mit angemessener Beschäftigung zu versehen. Präsident Braun: Der Abgeordnete beantragt: „die Kammer möge im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, daß den tüchtiger» Stenographen die fixen Gehalte, wie selbige die Deputation vorgeschlagen hat, gewährt, dann aber von den bisherigen Tagegeldern abgesehen und nach dem Schluffe des Landtages dieselben mit angemesse ner Beschäftigung im Staatsdienste versehen werden mögen." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt?— Wird hinreich end unterstützt. Präsident Braun: Gegenwärtig hat der Abgeordnete Bo- demer das Wort. Stellv. Abg. Bodemer: Ich glaube nicht, daß es im Sinne der Kammer liegen könne, dieZahl der Staatsdiencr unnöthkgcr- weise zu vermehren, und kann unter solcher Voraussetzung nur rathen, den von der Deputation vorgeschlagenen tz. 36 d. ableh nen zu wollen. Meine Herren, die Stenographie ist eine Kunst, welche gegenwärtig in der Entwickelungsperiode begriffen ist. In zehn und fünfzehn Jahren wird es uns nicht an hinreichen der Zahl guter Stenographen fehlen. Dazu kommt noch, daß drei Systeme der Stenographie aufgetaucht sind, von welchen sich bis jetzt noch nicht übersehen läßt, welches den Sieg davon tragen wird, so daß es offenbar jetzt nicht an der Zeit sein würde, Stenographen lebenslänglich anstellen zu wollen. Es möge mir erlaubt sein, einen Vergleich mit dem Eisenbahnbaue anstelle» zu dürfen. Gute und ausgezeichnete Techniker und Ingenieure sind überall selten, aber deshalb ist es noch keiner Eisenbahncom pagnie eingefallen, dergleichen Männer auf Lebenszeit anstelle» zu wollen. Man hat, wenn einzelne vorzügliche Ingenieurs die Gesellschaft verließen, es vielleicht zu bedauern gehabt, aber im mer wieder andere zu finden gewußt. Es ist die Lithographie vergleichbar mit der Stenographie. Noch vor fünfzehn Jahren waren brauchbare Lithographen sehr selten. Heute sind sie in jeder Stadt anzutreffen. Ich weiß wohl, daß in dem Grade der Geschicklichkeit in jedem Zweige der Künste und Gewerbe ein großer Unterschied ist. Aber wo ist die Bürgschaft dafür, daß wir gerade in Sachsen die ausgezeichnetsten Stenographen ha ben und erhalten werden, und wer steht dafür, daß sie uns nicht, wenn ihnen anderwärts eine bessere Stellung geboten wird, wie der verlassen? Wenn das Deputationsgutachten angenommen wird, so sind die Folgen davon unschwer vorherzusehen. Die gu ten und ausgezeichneten Stenographen werden uns früher oder später entnommen werden, die mittelmäßigen Subjekte aber werden bleiben und in nicht zu ferner Zeit dem Pensionsfonds zur Last fallen und noch dazu ein Hinderniß abgeben, daß, wenn die Systeme sich ändern, und wir andere Stenographen erlan gen könnten, wir das zweckmäßigere System nicht einführen kön nen und wegen der bereits vorhandenen andere und bessere Stenographen nicht anzustellen vermögen. Daß ein Vorstand angestellt werden müsse, der das stenographische Institut zu lei ten hat, davon bin ich überzeugt. Wenn man ihn aber nicht be schränkt, und nach eignem Ermessen die ihm passend scheinenden Subjekte auswählen und bestimmen laßt, dann wird es uns nicht an brauchbaren Stenographen fehlen. Die Stenographie setzt wissenschaftliche Bildung, sie setzt Fleiß, sie setzt Ausdauer und Geschicklichkeit voraus. Meine Herren, das sind gerade die Eigenschaften, die nirgends mehr, als in unserm sächsischen Va terlande zu finden sind, so daß es gewiß nicht nöthkg sein wird, fremde Stenographen heranziehen und auf Lebenszeit an stellen zu müssen. Ich bin im Gegentheil fest überzeugt, daß Sachsen in nicht zu ferner Zeit der Heerd verdeutschen Steno graphie geworden sein wird, und ich muß die Kammer dringend ersuchen, den tz. 36b. ablehnen zu wollen. Abg. Müller (aus Taura): Ich muß mich ebenfalls für den Wegfall dieses Zusatzparagraphen erklären. 1) Hat der Stenographen die Staatsregierung im Allerhöchsten Dekret mit keinem Worte gedacht, obgleich nicht nur eine große Ausgabe des halb vorliegt, sondern auch eine große Frage wegen des Staats dienergesetzes, zumalNiemandem verwehrt werden kann, zusteno- graphiren. 2) Liegt uns keine Gewähr oder Instruction für die Stenographen vor, obgleich ihnen namentlich die Geheimhaltung sehr zu empfehlen wäre. Denn es ist keinem Zweifel unterwor fen, daß die stenographischen Niederschriften zur Grundlage für die Nachrichten ganz anderer Blätter, als der Landtagsmitthei lungen, dienen, namentlich des Kinderfreundes; denn dieser liebe Kinderfreund überhäuft seine Blätter alle Tage mit einer großen Masse Landtagsnachrichten, welche nach der Vorlage an die Ab geordneten ganz anders in den Mittheilungen zum Vorschein kommen. Man übergehe daher den Vorschlag der Deputation und lasse es beim Alten. Abg. Rewitzer: Ich gehöre zu denen, welche niemals wünschen, daß überflüssige Aemter im Lande entstehen und Be-
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