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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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wir wollen diese Arbeiten nicht ohne Noch und Erfolg häufen; dieser Antrag kann zu weiter nichts führen- als zu einem Auf wande an Zeit, welche wir sparen müssen. Abg. Scholze: Ich muß mich auch gegen den Antrag des Abgeordneten Klien aussprechen, denn im Decret und eben so im Deputationsgutachten ist deutlich ausgesprochen worden, daß derEntwurf zurBerfaffungsurkunde darauf gerichtet war, Alles in geheimer Sitzung zu berathen; auch nachdem die Ver fassungsurkunde schon berathen worden, ist es immer noch da bei geblieben und erst später ist beantragt worden, daß die Sitzungen öffentlich abgehalten werden sollen, und nur aus Versehen ist dieser 134. §. stehen geblieben, der nur auf geheime Sitzungen berechnet war. Einer der Herren Staatsminister hat auch schon erklärt, daß bei geheimen Sitzungen derselbe beibehalten werden soll, und wenn wir das, was die Deputation ausspricht, annehmen, so bleibt §. 134 unverändert und gilt noch für die geheimen Sitzungen fort. Sollte aber der Para graph abgeändert werden, oder ganz wegfallen, so wäre dies eine Abänderung der Verfaffungsurkunde, während das Vor liegende nach meinem Dafürhalten nur eine authentische In terpretation genannt werden kann, wenn der Paragraph so, wie er früher berathen worden, stehen bleibt. Deshalb kann ich dem, was der Antragsteller gesagt hat, nicht beistimmen, sondern muß bei dem Deputationsantrage stehen bleiben. Abg. Todt: Auch ich erkläre mich gegen den Klien'schen Antrag. Hätte die Staatsregierung ein Decret vorgelegt, wel ches diesen Punkt enthielt, oder das vorgelegte Decret auf die sen Punkt mit erstreckt, oder wollte sie noch ein Decret vorlegen, welches die Aufhebung dieser Bestimmung der Verfassungsur kunde beantragte, so würde ich keinen Augenblick dem entgegen getreten sein. Dagegen aber kann ich nicht wünschen, daß von uns ein Antrag gestellt werde, noch weiter zu gehen, als die Re gierung. Ist einmal die Zeit gekommen, und will man zulasten, was man zeither so sehr zu verhindern gesucht hat, daß auf Ab änderung der Verfaffungsurkunde Seiten der Kammer ange tragen werde, so bin ich der Meinung, daß es nöthigereund wich tigere Punkte giebt, die einer Abänderung bedürfen, als der vor liegende ist. Wenigstens bin ich der Meinung, daß es eben so nöthig und wichtig ist, solche Bestimmungen der Verfassungsur kunde abzuändern, die solches im Interesse des Volkes und der Kammern erheischen, nicht blos solche, welche, wie hierbei, blos im Interesse der Regierung sind. So lange also der Abgeordnete Klien, dafern er zum sechsten Male zum Worte kommen sollte, nicht bessere Gründe beibringt, als bisher, werde ich gegen seinen Antrag stimmen. Eben so wenig aber kann ich der Meinung des Abgeordneten Scholze beipflichten, daß hier nur eine Interpreta tion der Verfassungsurkunde vorliege. Die einschlagende Bestim mung der Verfaffungsurkunde ist so klar, daß gar kein Zweifel darüber obwalten kann. Wird also etwas an der Verfassungs urkunde gethan, so ist es keine Erläuterung, sondern eine reine Abänderung dessen, was ganz klar feststeht. Endlich füge ich noch eine Bemerkung, die sich nicht direct auf den Klien'schen Antrag bezieht, hinzu. Es ist gesagt worden, es beruhe die Bestimmung II. 61. der Verfaffungsurkunde, daß die Mitglieder der Regierung bei den Abstimmungen abtreten müßten, auf einem Uebersehen, auf einem Mißverständnisse. Es sagt dieses der Deputationsbericht, welchen ich übrigens selbst mit unterzeichnet habe. Auch einer der Herren Staatsminister hat solches behauptet. Ich will das nun zwar nicht ganz in Abrede stellen. Ich muß aber doch dar aufaufmerksam machen, daß man auch in mehrer» andern deut schen konstitutionellen Staaten die Bestimmung hat, daß die Mitglieder der Regierung bei den Abstimmungen abtreten müs sen, obgleichzdort die Sitzungen gleichfalls öffentlich sind. Es ist in Bezug auf den vorliegenden Fall eine Lücke vorhanden, es fragt sich nur, in welcher Beziehung. Es könnte eben so gesagt werden, daß die Landtagsordnung eine solche Lücke enthalte, in so fern sie nicht bestimmt, ob die Abstimmungennach dem Schluffe der ganzen Berathung gegen das Ende der Sitzung erfolgen sol len, wo dann die Regierungscommiffarien auch in Bezug auf die ganzen Abstimmungen ohne Unbequemlichkeit sich absentiren können. Ich für meine Person will eine solche Bestimmung nicht bevorworten und verlangen, daß die Abstimmungen in Bezug auf die einzelnen Paragraphen allemal bis zum Ende der Sitzung ausgesetzt werden sollen. Ich sage nur, es giebt mehrere deutsche Constitutionen, in denen dieOeffentlichkeit derSitzungen, nament lich derzweitenKammer, sestgestelltistund das Abtreten derRegie- rungscommissarien bei der Abstimmung dennoch stattfindet. Da ist denn eben die Bestimmung getroffen, welche ich angedeutet habe. Man braucht also nicht zu behaupten, daß der Gegen stand, welcher zu unserer Berathung Gelegenheit gegeben hat, schlechterdings auf einem Versehen oder Mißverständnisse beru hen müsse. Präsident Braun: Ich habe von einemsechsmaligen Spre chen des Abgeordneten Klien nichts bemerkt; wenn er aber mehr, als ihm nach der Landtagsordnung gestattet gewesen, das Wort genommen hat, so ist ihm von dem Präsidium dazu keine Ermäch tigung gegeben worden, indem er das Wort eher genommen, als er darum gebeten hat. Abg. Brockhaus: Es ist mir schmerzlich, daß um eine Frage der bloßen Convenienz die erste Veränderung unserer Wer- fassungsurkunde vorgenommen werden soll — denn es bleibt eine Veränderung, man mag die Sache ansehen, wie man will— und ich hätte wohl gewünscht, daß die Jnconvenienz, die auch ich in dem Abtreten der Minister finde, auf eine andere Weise sich hätte beseitigen lassen. Wenn man aber auch allenfalls mit dem Vorschläge unserer Deputation sich einverstanden erklären mag, so muß ich es dagegen bedenklich finden, wenn aus der Mitte der Regierung auf Weglassung eines ganzen Paragraphen derBer- fassungsurkunde anzutragen wird, und ich hoffe daher, daß die Regierung den Antrag des Abgeordneten Klien nicht annehmrn werde. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand das Wort? Vicepräsident Eisenstuck: Ich hatte darum gebeten. Ich muß mich auch gegen den Antrag des Abgeordneten Klien er klären. Sehr richtig hat der Referent bemerkt, daß Seiten der 2
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