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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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daß wir glauben sollten, der Staatsgetichtshof werde schon des halb unsere Sache abfällig entscheiden, weil der Abgeordnete Sachße eine apodiktische Gewißheit annimmt, dazu vermag ich nicht zu gelangen. Eben so wenig kann ich ihm darin beipflich ten, daß die Sache nicht zweifelhaft sein solle. Ich dächte, die Verhandlungen, die wir mehrere Landtage hindurch gepflogen haben, bewiesen zur Genüge, daß Zweifel vorliegcn; wenigstens giebt es zweierlei Meinungen, die der Regierung und die der zweiten Kammer. Wo aber zwei verschiedene Ansichten über eine Sache aufgetaucht sind, da kann sie auch nicht zweifellos sein, sonst könnte keine Verschiedenheit der Ansichten obwalten. Wenn man nächstdem gefragt hat, was werden soll, wenn die erste Kammer uns nicht beiträte, so hat bereits der Herr Minister erwidert, daß dies zur Zeit noch nicht zur Entscheidung vorliege. Allein ich sehe auch gar kein so großes Bedenken, als ob die erste Kammer uns nicht beitreten werde. Sie hat bei dieser Frage ein ganz gleiches Interesse mit uns, mag sie nun die einseitige Adresse als ein Recht jeder Kammer ansehen, oder eine gegen- theilige Meinung haben. Wenn sie der Meinung ist, daß jede Kammer eine Adresse abgeben könne, so wird sie um so eher bei stimmen, weil sie dann auch wünschen muß, daß der Staats gerichtshof die Sache in unserm Sinne zur Erledigung bringe. Sollte sie dagegen, wie ich aber nicht glaube, der entgegengesetz ten Ansicht sein, so ist wenigstens zu erwarten, daß sie dazu die Hand bieten werde, die obschwebende Differenz zu beseitigen. Gesetzt aber auch, cs wäre einEinverständniß der erstenKammer nicht zu erlangen, so bin ich derUeberzeugung, daß dieRegierung dann selbst Anlaß nehmen werde, die Zweifel durch den Staats gerichtshof endlich zu des eiligen, wenn auch auf die Anfrage des Abgeordneten Klinger eine Erklärung noch nicht gegeben worden ist. Auch ohne diese Erklärung lebe ich der Hoffnung, daß die Staatsregierung nicht wünschen wird, eine Differenz fortgeführt zu sehen, die schon so viele Diskussionen Herbeigeführt hat. Wenn daher gesagt worden ist, es sei wünschenswerth, daß eine Entscheidung durch den Staatsgerichtshof erfolge, damit über die Adreßftage nicht mehr verhandelt zu werden brauche, so bin ich damit einverstanden. Nur aber kann ich den Ausdrücken nicht beistimmen, die dabei gebraucht worden sind. Es soll die Zeit, die die zeitherige Verhandlung der Adreßftage gekostet hat, verschwendet, es soll die Verhandlung fruchtlos und ohne Erfolg gewesen sein, wie ein anderer Abgeordneter sich ausge drückt hat. Ich glaube gerade das Gegentheil; denn durch die Verhandlungen, die gepflogen worden sind, habenwiruns endlich denWeg gebahnt, daß eine Entscheidung erfolgen kann. Hat es aber für ein en Abgeordneten den Anschein, als ob eine unwichtige Sache in Frage wäre, — ich binfteilicheinerandern Meinung— so muß ich daran erinnern, daß wir — ich willmich so ausdrücken — über eben so unwichtige Fragen tagelang verhandelt haben, ohne daß Jemand behauptet hat, es sei Zeit damit verschwendet worden. Ich wenigstens halte den Antrag auf Erlassung einer einseitigen Adresse für eben so wichtig, als den Antrag auf Ver treibung der Sperlinge, der uns zu seiner Zeit zwei Tage ge kostet hat. Präsident Braun: Ich werde über den Antrag Seite 61 abstimmen lassen, da dieser die Basis des Lhielau'schen An trags ist. Staatsminisier v. Kvnneritz: Ich wollte nur erwähnen, daß, wenn gesagt ist, daß wegen der Entscheidung dieser Frage durch den Staatsgerichtshof noch während des Landtags 1845 Einleitung getroffen werde, hierin einDoppelsinn liegt, daß näm lich alsdann die Entscheidung auf dem Landtage 1845 erfolgen müßte. Ich glaube aber, daß dies so zu verstehen sei, daß die Entscheidung dieser Frage nur während dieses Landtags eingelei tet werden solle. Es liegt auch der Regierung nichts daran, die Entscheidung hierüber zu verzögern; sie muß wünschen, daß die Frage erledigt werde. Ob aber die Entscheidung selbst noch an diesem Landtage erfolgen könne, ist nicht abzusehen. Das Gesetz über den Staatsgerichtshof enthält aber hierauf sich bezie hende Bestimmungen. Zu wünschen ist allerdings, daß die Er ledigung noch vor dem Beginn des nächsten Landtags erfolge. Referent Abg. Todt: Dann dürfte nur, wenn man dies für nöthig hält, der Antrag der Deputation: „wo möglich" inse- rirt werden, und ich glaube, daß damit alle Bedenken beseitigt wären. Denn die Deputation kann wenigstens nicht gegen alle Hindernisse der Regierung eine Garantie geben. Staatsminister v. Kvnneritz: Es scheint nicht nothwen- dig zu sein, daß eine Einschaltung gemacht werde, da der Herr Referent über den Sinn einverstanden ist. Präsident Braun: Ich werde den Thielau'schen Antrag zur Abstimmung bringen, in soweit er sich darauf bezieht, daß Seite 58 des ersten Berichts dieBerathung und Beschlußfassung so lange ausgesetzt bleiben möge, bis die erste Kammer sich über die Adreßftage erklärt haben wird. Ist die Kammer mit dieser Fragstellung einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich werde daher die erste Frage auf den Antrag der Deputation Seite 61 (s. oben Seite 1614) rich ten. Ich frage die Kammer: Genehmigt sie den Seite 61 ge stellten Antrag: „daß wegen der Entscheidung dieser Frage durch den Staatsgerichtshof noch während des Landtags 18HZ. Einlei tung getroffen, und zu dem Ende mit der ersten Kammer in be sondere Communication getreten werden solle"? — Einstim mig Ja. Präsident Braun: Will nun die Kammer die Debatte über §. 37 b., bis die Erklärung der ersten Kammer über deren Beitritt zur Stellung eines Antrags auf die Entscheidung des Staatsgerichtshvfs eingegangen, ausgesetzt sein lassen? — das ist der Lhielau'sche Antrag. Ich frage die Kammer: ob sie die sem Anträge beitritt ?—E i n st i m m i g I a. Präsident Braun: Wir können nunmehr zu §. 38 über-, gehen.
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