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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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einestheils,-aß sie die verfassungsmäßigen Grenzen zu Gunsten derDeutsch-Katholiken überschritten habe, anderntheils, daß sie nicht genug gethan habe, und es kann der Regierung nur er. wünscht sein, wenn die Kammer die Gelegenheit ergreife, bei der Verhandlung des Gegenstandes sich darüber auszusprechen, ob und wann eine Verfassungsüberschreitung stattgefunden habe, und ob mit deren Nichtüberschreitung, mit ihrem bisheri gen Verfahren sich die Stände einverstanden erklären wollen. Die Ansicht der Deputation in ihrem frühem Anträge, welcher in den Worten: „mindestens zu Gunsten der Deutsch-Katho liken" enthalten ist, ist einem Tadel ähnlich; denn in diesem .wird der Wunsch ausgesprochen, daß von Seiten der Regierung zu Gunsten derselben mehr hätte geschehen sollen; ein Wunsch, den ich nicht theile; denn wenn es sich um Auslegung eines Paragraphen der Werfassungsurkunde handelt, so wird es mir stets sehr lieb sein, wenn die Regierung in dieser Beziehung, wo Zweifel sind, eher ängstlich ist, als nach ihrer Ansicht sofort eine Erläuterung hineinlegt. Ich billige meinerseits, ohne mich bedenken zu wollen, das Verfahren der Regierung, und -er Gang der Debatte hat mich nicht eines Andern überzeugt; denn diejenigen Vorwürfe, die von der Kammer aus mehrseitig der Regierung über die ergriffenen Maaßregeln gemacht wor den find, haben mir nicht der Art geschienen, um meine Ansicht zu ändern. Ist z. B. dem Ministerium des Cultus oder der Aufklärung, wie es ein geehrter Abgeordneter genannt hat, der Vorwurf gemacht worden, daß es namentlich durch das Verbot von Schriften der Aufklärung der geistigen freien Entwickelung entgegengetreten sei, so kommt allerdings die Presse mit in Frage und mag theilweise schmerzlich berühren; es ist indessen von Seiten des Herrn Ministers hierauf so ausführlich geantwortet worden, und es hat der Herr Minister hierbei sehr richtig nach gewiesen und bemerkt, daß einer wahren Aufklärung von der Regierung nicht entgegengetreten werde, und den Beweis hierzu durch das Gehenlassen in der Entwickelung des Deutsch-Katho- licismus faktisch geliefert, daß ich diesen Punkt für beseitigt ansehe. — Es sind ferner einige Bemerkungen gemacht wor den, wenn ich nicht irre, von dem geehrten Abgeordneten Metz ler, indem dieser äußerte, daß, wenn der Staat einmal diese Bewegung zugelaffen habe, er später dieselbe nicht hätte so be schränken mögen. Ich muß darauf entgegnen, daß von Haus aus der Gang und die Folgen dieser Bewegung nicht zu über sehen waren, und wenn später bei der großem mächtigen Ent wickelung die Regierung sich genöthigt sah, Maaßregeln zu er greifen, um diese Entwickelung, nicht aufzuhalten, sondern in den Schranken des Gesetzes zu überwachen, so hat das ganz in der Natur der Sache gelegen, und ich möchte dem Ministerium keinen Vorwurf deshalb machen, sondern ich finde das Ver fahren natürlich und angemessen und werde es billigen. Es ist ferner der Regierung ein Schwanken in ihren Maaßregeln vorgeworfen worden; — meine Herren, wenn die Sache vor bei ist, so wird es allerdings leichter, sich tadelnd über das Eine oder Andere auszusprechen, und es wird nimmermehr, nament lich bei einem so hochwichtigen Gegenstände, der in der Ge schichte einen großartigen politischen Moment bilden wird, möglich sein, daß eine Regierung Alles in seinen Folgen sofort übersieht, daß es eine Regierung Allen recht macht, und zwar um so weniger wird dies möglich sein, weil gerade bei einer Masse von Maaßregeln die Regierung nicht immer die Gründe ihrer Handlungsweise der Oeffentlichkeit vorführen kann. In materieller Hinsicht stimme ich also der Regierung bei; was aber das Letzte betrifft, die Bekanntmachung der getroffenen Maaßregeln, so leugne ich nicht, trotz dem, daß ich sagte, daß nicht alle Motive der Regierungsmaaßregeln der Oeffent lichkeit vorgeführt werden könnten, daß ich gewünscht hätte, daß da, wo es möglich war, die Gründe mitunter der Oeffent lichkeit preisgegeben worden wären. Diese Gründe sind so genügend und so vortrefflich ausgearbeitet und auseinander gesetzt in den an dieBehörden ergangenen Verordnungen, daß es gewiß zur allgemeinen Beruhigung beigetragen haben würde, wenn dieselben weiter in das Volk eingedrungen und nicht als Geheimniß begraben wären. Ich halte es für höchst zweckmäßig, wo es geht, die Motive für Maaßregeln der Re gierung bekannter werden zu lassen; in konstitutionellen Staa ten ist eine Regierung dies dem Volke schuldig, damit eben die Entstellungen und Verdächtigungen der Motive dieser und jener Maaßregel gleichzeitig mit der Wahrheit bekannt werden, und ich stimme mit den Abgeordneten überein, welche wünschen, daß Dinge der Art durch die Presse verbreitet werden möchten. Ich komme zum Schluß nochmals auf den Antrag des Abge ordneten v. Thielau und des Deputationsgutachtens selbst zu rück und bemerke, daß dasselbe gleichbedeutend ist mit dem Thielau'schen Anträge, und wenn man sich für das modificirte Deputationsgutachten erklärt, man hierunter eine Billigung der Maaßregeln ausspreche, man sich mit der Handlungsweise der Regierung einverstanden ausspricht — von einem Danke aber, wie der Abgeordnete bemerkte, keine Rede ist. Abg. v. Geißler: Ich will mir nur eine ganz kleine Bemerkung auf dasjenige, was der Abgeordnete Todt rück sichtlich meiner Aeußerung wegen der Sympathien des Volks gesagt hat, erlauben, um dadurch einem möglichen Mißver ständnisse rücksichtlich meiner Ansicht zu begegnen. Der Ab geordnete Todt hat in so fern wohl ganz Recht, als er von dem Gesichtspunkte eines Deputaten aus auf Sympathien des Volks ein großes Gewicht legt, denn die Bedürfnisse des Volks richten sich zum Theil nach diesen Sympathien. Es wird auch von der Regierung zu verlangen sein, daß sie auf die Sympathien in einem gewissen Grade Rücksicht nimmt, wenn es sich von Gebung eines Gesetzes handelt; wo es aber auf Ausführung gegebener Gesetze ankommt, da kann auf Sym pathien keine Rücksicht genommen werden, und eine Regierung, welche aus dieser Rücksicht von den Gesetzen abginge, würde sich einem gegründeten Vorwurfe aussetzen. Abg. v. Thielau: Ich habe blos zu erwähnen, daß der Abgeordnete v. Gablenz bereits gesagt hat, was ich dem Ab geordneten Todt und dem Abgeordneten Metzler erwidern
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