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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Helt durch die Constitution gebunden, daß die Stände ihr die Hände freigeben möchten, damit sie nach ihrem Ermessen und Gutbefinden thun könne, was sie wolle; und damit sie von jeder Verantwortlichkeit frei sei, so möchten die Stände die Verant wortlichkeit übernehmen für das, was sie in der Sache thue oder nicht thue. Dies, meine Herren, ist die wahre Lage der Sache. Ich würde lieber in dieser Angelegenheit gegen Alles stimmen, als für irgend eine Maaßregel, die nicht auf dem Wege des G e- setzes getroffen und angeordnet wird. Es kann aber auch in der Lhat nicht im Interesse der, Regierung liegen, auf diese Weise sich dispensirt zu sehen; es kann dies nicht in ihrem Interesse liegen, weder überhaupt, noch in dem gegebenen Falle. Es kön nen daraus große Unzuträglichkeiten erfolgen. Die Regierung muß wissen, wie weit sie gehen darf, die Stände müssen wissen, wie weit gegangen werden soll, die Deutsch-Katholiken müssen wissen, ob und in wie weit ihnen ihre Religionsübung gestattet werde, und das ganze Land hat ein Recht darauf, zu erfahren, wa§ gesetzlich bestehen, was geboten und verboten sein solle, da mit es nach dem Gesetze handle. Abg. 0. Geißler: Den Einwendungen, welche der Herr Staatsminister gegen das Deputationsgutachten in diesem Punkte vorgebracht hat, kann ich nicht bektreten; ich halte viel mehr dafür, daß die Gründe, welche für ein provisorisches Gesetz oder eine Verordnung mit Gesetzeskraft sprechen, überwiegend sind. Zwar hat der Herr Referent viele derselben schon ange führt, ich erlaube mir aber, noch meine speciellen Gründe den- felben hinzuzufügen. Ich halte es im Allgemeinen für wün- fchenswerth, daß) wichtige Bestimmungen in einem konstitutio nellen Staate durch Gesetz regulirt werden. Wir haben eigent lich nur einen Gegenstand von Wichtigkeit, der nicht durch ein Gesetz regulirt ist, das ist die Presse, und daß dies nicht geschehen kann, dafür können weder wir, noch die übrigen Theile unserer gesetzgebenden Gewalt; und es könnte, auch wenn sämmtliche Theile unserer gesetzgebenden Gewalt es wollten, dieses nicht geändert werden. Es liegt das in der Macht anderer Verhält nisse. Das ist also der einzige Gegenstand, der nicht durch ein Gesetz regulirt ist. Ich meinerseits mag nicht der weitern Aus dehnung des administrativen Ermessens ohne Noch das Wort reden. Ein besonderer Grund liegt aber nach meiner Ansicht noch in der Weise, wie ich §. 32 der Verfassungsurkunde verstehe. Derselbe scheint mir auszudrücken, daß der Umfang des Schutzes, der einer Religionspartei gewährt werden soll, durch ein Gesetz zu bestimmen ist. Denn die Worte: „Jedem Landeseinwohner wird völlige Gewissensfreiheit und in der bisherigen oder -er künftig gesetzlich festzusetzenden Maaße Schutz in der Gottes verehrung seines Glaubens gewährt" scheinen mir so viel zu ent halten, daß der Schutz nur durch ein Gesetz und auf keine andere Weise stattfinden soll. Der Schutz aber, den die Staatsregie- rrmg will, ist ein Schutz, der auf das Ermessen gebaut ist. Ich weiß nicht, ob ich mich irre, wenn ich dafür halte, daß die Consti tution dem entgegensteht; es müßte denn die Staatsregierung vielleicht die Worte des Paragraphen: „in dergefetzlich festzusetzen den Maaße" sich so auslegen, als ob das Gesetz nur das Maaß, II. es. bis zu welchem der Schutz zu gewähren fei, festsetzen, innerhalb dieses Maaßes aber das Ermessen der Regierung elntreten solle. Es ließe sich das allenfalls rechtfertigen, wenn man die Worte so auslegt; allein wenn man, wie jedenfalls natürlicher, die Worte so auslegt, daß das Maaß bestimmt werden soll, in wel chem der Schutz zu gewähren ist, so spricht der Paragraph deut lich aus, daß jede hinsichtlich des Schutzes der Deutsch-Katholi ken zu treffende Bestimmung nur durch ein Gesetz und auf keine andere Weise gegeben werden kann. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Es ist nicht zu verken nen, daß die Gründe, welche der Herr Staatsminister vorge bracht hat, viel für sich haben. Sie bewogen mich auch, den Antrag zu stellen, daß die Staatsregierung den jetzt versam melten Ständen ein Gesetz vorlegen möchte; ich kann aber auf diesen Antrag, weil er abgeworfen worden ist, nicht zurück kommen. Ich bin ganz der Ansicht der Deputation. Der Abgeordnete v. Geißler hat bereits die Gründe angeführt, welche mich veranlaßten, das Wort zu ergreifen. Ich will nur be merken, daß der Herr Staatsminister sich wiederholt darauf bezieht, daß die Sache noch nicht hinlänglich geprüft sei. Da möchte man fragen: wie lange Zeit brauchen denn die theolo gischen Collegien, um die Frage zu beantworten: ob die Grundsätze der Deutsch-Katholiken christliche seien oder nicht? Sollte man von der Ansicht ausgehen, daß dazu Jahre gehöre», so müßte ich es nur beklagen, daß man sich über eine solche Frage so schwer verständigen könnte. Ist auch nicht zu er warten, daß die Sache mit Dampf betrieben werden wird, wie gestern bemerkt wurde, so sollte man doch hoffen und glauben, daß vier bis sechs Monate zur Entscheidung dieser Frage hin reichen. Wird von Seiten der Staatsregierung der gesetz- lichenRegulirung in der Maaße, wie die Deputation vorschlägt, widersprochen, so kann man nur wünschen, daß den jetzt ver sammelten Ständen ein definitives Gesetz vorgelegt werde. Wir werden bei der speciellen Berathung auf Schwierigkeiten stoßen, die bei einer definitiven Regulirung umgangen werden können. Es wird sich bei den nachfolgenden Punkten meine Meinung rechtfertigen. Jetzt erkläre ich, daß ich eine derar tige Ermächtigung, wie sie Seiten der Staatöregierung ver langt wird, für bedenklich und gefährlich erachten müßte. Nach den Ansichten, welche der Herr Staatsminister gestern äußerte, ist zu besorgen, daß die Ermächtigung wohl kaum in der Weise, wie es vom Volke gewünscht wird, zu Gunsten der Deutsch- Katholiken benutzt werden würde. Ich erinnere nur an die Aeußerung, worin der Herr Staatsminister seine Verwun derung aussprach, daß in der Weltgeschichte ein Ereigniß so schnell zur Vollendung gekommen sei, und an die Bemerkun gen , welche sich daran knüpften. Aus diesen Bemerkungen ist nicht auf eine besondere Begünstigung zu rechnen. Dies bestimmt mich, für eine gesetzliche Regulirung zu stimmen, kann diese nunmehr auch nur eine provisorische sein. Vicepräfident Eisen stuck: Habe ich mich dafür erklärt- daß nicht eine definitive, sondern eine provisorische Bestim- 4*
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