1696 lange, bis ein Anderes gesetzlich festgesetzt worden, m evangeli schen Kirchen durch ein provisorisches Gesetz eingeräumt werde? — Dies wird gegen neun Stimmen genehmigt. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer die Worte: „oder durch Verordnung, die der Zustimmung der Stände dazu gedenkt und Gesetzeskraft hat"? — Gegen sieben Stimmen Ja. Präsident Braun: Ich schließe hier die heutige Sitzung, beraume die nächste auf morgen 10 Uhr an und bringe auf die Lagesordnung die Fortsetzung des heutigen Berathungsgegen- standes. Schluß der Sitzung 3^- Uhr. Druckseite r. In Nr 62 der Mittheil, zweiter Kammer S. 1645 Sp. 11.20 v.u. ist statt: „verbannt" zu lesen: „anerkannt"; und Z. 10 v.u. nach „Bildung" beizufügen: „insonderheit in der religiösen Bildung". — S. 165S,Sp.1 Z. 19 muß es statt: „grüßen" heißen: „größer" und nach: „Vaterland" und „Kampfes" müssen Commala stehen. Mir der Ksdattron beauftragt: v Gretschel. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.