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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Staatszninister v. Könneritz: Ich erlaube mir den ge ehrten Abgeordneten, der eben sprach, darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn er im Eingänge erwähnte, es wäre zu wün schen, etwas zu Stande zu bringen, doch in dem Vorschläge, den er gethan hat, in der Thal irgend ein geeignetes Mittel dazu nicht liegen könnte. ES würde höchstens das sein, daß die Kircheninspection und der Patron davon Kenntniß zu er halten hätte, aber er würde ihnen nicht einmal ein Wider spruchsrecht einräumen, was doch wenigstens nach dem Vor schläge deS geehrten Referenten der Fall fern würde; denn wenn es im Amendement heißt: „wenn sie verschiedener Ansicht find, so entscheidet lediglich die Ansicht derTemeinde", so wäre das eben so viel, als wenn sie gar nicht gefragt zu werden brauchen. Abg. Heuberer: Meine Liebe für die Unabhängigkeit der Gemeinden und die Achtung fürdenDeutsch-Katholicismus hat mich heute bestimmt, zuerst den von dem Abgeordneten v. Thielau gestellten Antrag zu unterstützen. Nun kann es wohl fein, daß ich ihn einigermaaßen falsch aufgefaßt habe, wie ich aus den Aeußerungen anderer Abgeordneten wahrge nommen habe. Unter Andcrm ist mir aus den Bemerkungen des Abgeordneten Todt klar geworden, daß der v. Thielau'sche Antrag blos dahin ging, den Gemeinden bei der Entziehung der Kirchen die volle Freiheit einzuräumen. Da könnte ich nun freilich nicht mit ihm einverstanden sein, sondern ich wünsche, daß den Gemeinden überall, sowohl bei der Einräu mung, als bei der Zurückziehung der Kirchen die völlige Unab hängigkeit gewahrt werde. Der Satz unter c. ist einer von denjenigen, die auch ich nicht wünschen kann in das proviso rische Gesetz ausgenommen zu sehen; denn auch ich habe zum Theil die Erfahrung, wie der Herr Secretair, gemacht, und glaube, daß man sich darüber zu freuen keine Ursache haben wird. Ich sollte meinen, da auch die Staatsregierung erklärt har, daß sie selbst nicht wünsche, sich hier einzumischen, daß durch das, was der Herr Referent aufgestellt hat, Allem Ge nüge geschehe. Es würde die Unabhängigkeit den Gemeinden gewahrt und es bliebe auch das nicht ausgeschlossen, was man jedenfalls bezweck?: daß, wenn die Kircheninspection oder der Patron irgend etwas Sraatsgefährliches re., was ich aber nicht glaube, in dem Deutsch-Katholicismus vorfänden, sie jederzeit Einhalt thun könnten, und die Staarsregierung Gelegenheit hätte, ihre geeigneten Anordnungen dagegen zu treffen. Ich könnte daher am meisten für das Amendement des Herrn Re ferenten stimmen. Abg. Joseph: Erlauben Sie mir, meine Herren, daß ich mich von dem engern Kreise der Berathung über die einzelnen vorliegenden Amendements auf einen Augenblick zurückwende zu den allgemeinen leitenden Motiven, welche die Regierung auch heute wieder, als Sie zu den einzelnen heute uns vorliegenden Bestimmungen des Deputationsgutachtens übergingen, ausge sprochen hat; daß ich mich zurückwende zu einzelnen einfluß reichen Erklärungen, die dieselbe den Vorschlägen derDrputation entgegengestellt hat. Der Herr Staatsminister des Cultus, wenn ich sonst von hier aus richtig verstanden habe, äußerte sich, ehe er auf den Gegenstand der Debatte sich näher rinließ, in einer Weise, aus der hervorging, daß das Ministerium überall den Gesichtspunkt festhält, daß das, was Sie den Deutsch-Katho liken gewähren, ein Act bloßer Toleranz sei. Der Herr Staatsminister der Justiz ist dieser Erklärung nachgefolgt, und mehrere Abgeordnete haben aus diesem Gesichtspunkte ihre Mei nung begründet. Ich weiß, daß schon früher gleiche Ansichten ausgesprochen worden sind, denen ich entgegengetreten wäre, wenn nicht Gesundheitsumstande mich verhindert hätten, das Wort zu ergreifen. Ich glaube aber nicht, daß wir blos Tole ranz zu beweisen haben, ich fasse das jetzige Werk der Kammern und der Staatsregierung höher auf, ich glaube, daß es gilt, eine Aufgabe des §. 32 der Verfaffungsurkunde zu lösen- Unsere sächsischen neu-katholischen Mitbrüder sind gleich berechtigt und gleich verpflichtet zur Verfassungsurkunde, ihre Gewissensfreiheit und Gottesverehrung ist ihr verfassungsmäßiges Recht. Als eine Toleranz, glaube ich, kann dies nicht bezeichnet werden. Ich weiß zwar, daß, wenn ich mich jetzt auf den Boden der Ber- fassungsurkunde begebe, es nach neuern Auslegungen, welche jener, besonders auch rücksichtlich dieses Gegenstandes gegeben worden sind, es fast scheinen könnte, als ob ich auf einen unsichem und schwankenden Boden mich begebe, während derselbe der festeste und sicherste sein soll. Ich weiß, daß in einem Falle auf den G e i st der Verfassungsurkunde sich berufen, wahrend in dem andern Falle das nackte Wvrt der Verfassungsurkunde uns ent gegengehalten wird. Aber ich werde mich nie aus Achtung vor der Verfassungsurkunde und dem verständigen Sinne ihrer Ur heber, der frühern Gesetzgeber, damit befreunden können, daß derselben in einzelnen Bestimmungen eine Auslegung gegeben wird, nach welcher die Verfaffungsurkunde etwas gewollt, waS zu hindern oder zu nehmen sie gar nicht vermag; nach welcher eine Bestimmung derselben widersinnig erscheinen würde. Ich betrachte also im Allgemeinen das Meiste, was den Deutsch- Katholiken zugestanden werden soll, sowohl von Seiten der Re gierung, als unserer Deputation, nicht als einen Act derToleranz und unserer Menschenliebe, sondern als die practische Anerken nung eines Rechtes, das ihnen als Mittheilhabern der Verfassung zusteht. — Eine sehr einflußreiche Erklärung scheint mir hierbei in Bezug auf das Gutachten der Deputation sowohl, als das Amendement des Abgeordneten v. Thielau diejenige zu fein, wo nach der Staatsminister des Cultus die Kirchen nicht als ein Ei- gcnthum der Kirchengemeinden, sondern als eine Sache, die Nie mandem fei, darzustellen suchte. Die Gründe dafür sind freilich nicht gehört worden, wenn nicht eine gewaltsame Fiction — als etwas Anderes läßt es sich kaum betrachten — und die Ansicht eines vielleicht der Ansicht einer frühern Regierung nach, folgenden Kirchenrechtslehrers dafür angeführt werden will. Wenn aber die Ansicht der Staatsregierung, daß die Kirchen nicht Eigenthum der Gemeinden wären, die richtige wäre, so würden die Herren, welche zu Gunsten der protestantischen Ge meinden ihre Stimme erhoben, und nicht wollten, daß deren
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