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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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würden wir aber noch gemischte Ehen zwischen Protestanten und Neu-Katholiken, zwischen Alt-Katholiken und Neu-Katholiken haben. Ich glaube in der Thal, die hohe Staatsregierung würde gar nicht im Stande sein, ohne weiteres eine Entscheidung zu geben, was in solchen Klagsachen in Bezug auf die Aufhebung der Ehe werden soll. Ich habe aber auch noch einen Grund. So wenig ich die Ansichten theile, die in einem Nachbarstaats in dem berühmten Eheedict sollten kundgegeben werden, eben so wenig kann ich die Ansichten theilen, die man in unserm Staate über die Ehescheidungen hat. Daß ich sie nicht theile, davon, glaube ich, habe ich den Beweis gegeben, weil ich seit vielen Jah ren keine Ehesachen mehr übernahm, da dies meiner Gesinnung entgegenstand. Es ist bekannt, daß seit längerer Zeit hierüber Streit war, über Ehescheidungen, und da haben sich die Prote stanten darüber gestritten und haben verschiedene Meinungen darüber aufgestellt. Es sind die Ehescheidungsgründe immer erweitert worden, während man früher blos die Ehescheidung wegen Ehebruch zugestand, nach einer neutestamentlichcn Stelle, die darauf Bezug nimmt. Wollte man nun darauf kommen, daß man das Wort weiter extendirt, würde man dahin gerathen, daß man, wenn man nach dem protestantischen Kirchen rechte in Sachsen über die Ehe fragt, verschiedene Theorien auf stellen und dem Gerichtsbrauche die Entscheidung überlassen müßte. Es ist vorhin schon erwähntworden, unsere Gesetzgebung über die Ehescheidung bestehe in vielem Einzelnen, sie gehe zurück bis in's sechszehnte Jahrhundert, da haben wir schon ein Gesetz darüber. Nun ist, ich glaube, es werden neun Jahre sein, auch in derKammer ein Antrag aufBekanntmachung eines Ehegesetzes gemacht worden. Es fragt sich, wenn an die hohe Staatsregie rung ein Antrag dahin gerichtet würde, es sollten dieNeu-Katho- liken nach dem protestantischen Kirchenrechte beurtheilt werden, so glaube ich, würde sie ein großes allgemeines Gesetz heraus geben müssen. Aber zum Behufe des Interimistikums, glaube ich, ist es nicht nothwendig, da wird man es könnenunentschieden lassen, und ich glaube, die paar Jahre würde man auch die Ehe können fortdauern lassen. Es ist nicht zu leugnen, und ich kann den Rednern heute nicht ganz Unrecht geben, wenn sie sagen: die Neu-Katholiken wollen als Katholiken angesehen werden, um ihre politischen Rechte zu behalten, und dann wieder als Prote stanten angesehen werden, um die laxen Begriffe, ich muß sie so nennen, die wir über die Ehescheidungen haben, zu den ihrigen zu machen. Nun, es ist gesagt worden, es sei Niemandem zu verdenken, wenn er dahin halte, wo er die meisten Bortheile habe. Ich möchte das nicht geradezu behaupten. Es ist ferner immer gesagt worden, man handle da im Unrecht, daß man den Neu- Katholiken nicht Alles gewähren wolle, weil sie doch von der päpstlichen Herrschaft sich trennten. Das ist auch ein Grund, warum man nur, was zu ihrer Gewissensberuhigung und was zur Aufrechthaltung der Ordnung dient, ihnen gewähren will; aber hinsichtlich der Ehescheidung, ob es nicht besser wäre, daß ein Ehepaar sich noch ein paar Jahre vertrage, glaube ich doch auch. Wenn sie eine Eheklage anstellen, werden sie von der Be hörde abgewiesen, sie müssen sich an eine andere wenden, ich I glaube, Recht müssen sie aber immer finden. Aber in unserer Gesetzgebung ist nicht darauf gesehen, die Rechtsverhältnisse zwi schen Neu-Katholiken und Protestanten und zwischen Alt-Katho liken und Neu-Katholiken festzusetzen. Es ist das ein Gegen stand von Schwierigkeit. Wir haben, wie schon gesagt worden ist, keine gesetzlichen Bestimmungen darüber. Es muß eine um fassende Gesetzgebung, besonders was die gemischten Ehen be trifft, erfolgen, dann wird sich das zeigen. Sie wollen wieder die Civilehe, die haben wir auch nicht. Wenn im organischen Statut von der Civilehe gesprochen wird und man verlangt wie der, nach dem protestantischenKirchenrechtebeurtheiltzu werden, nach welchem es keine Civilehe giebt, so ist das auch ein Wider spruch. Man mag die Sache betrachten, wie man will, so glaube ich, daß weder cs die Nothwendigkeit gebietet, noch daß es vor teilhaft für die Neu-Katholiken ist, daß die Staatsregierung mit dem Interimistikum weiter vorschreite, weil es zu umfäng lich wäre; kurz, ich kann nicht darauf eingehen, mich dem Depu tationsantrage anzuschlkeßen. Ich glaube, es muß davon abge sehen werden. Abg. Poppe: Ich trage auf Schluß der Debatte an. Präsident Braun: Wird dieser Antrag unterstützt? — Er erlangt hinreichende Unterstützung. Präsident Braun: Will Jemand gegen den Schluß der Debatte sprechen? Abg. Sachße: Was ich dagegen vorzubringen habe, ist, daß und warum ich meine Abstimmung gegen das Deputations gutachten richten wollte. Der einzige Grund, warum ich zu spre chen wünschte, ist der, weil von dem Herrn Biceprastdenten die Acußerung gethan worden, daß derjenige, der gegen das Depu tationsgutachten stimme, inkonsequent handle, ich aber dies widerlegen würde. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter dagegen zu sprechen wünscht, so frage ich die Kammer: ob sie die Debatte für geschlossen ansehen wolle? — Es wird gegen siebenzehn Stimmender Schluß der Debatte ausgesprochen. Präsident Braun: Es wird der Herr Referent noch das Schlußwort haben. Referent Abg. v. Haase: Ich habe nur Weniges noch zu bemerken. Es ist gesagt worden, die römischen Katholiken hätten ein Recht, zu verlangen, daß die Deutsch-Katholiken zu ihnen gerechnet werden. Ich muß dem entgegensetzen, daß Niemand einRecht hat, einenAndern inderConfession, in der er ist, zurück zuhalten und zu fesseln. Dagegen spricht die durch die Werfaf- sungsurkunde einem jeden Unterthan verbürgte Glaubens - und Gewissensfreiheit. Den Alt-Katholiken steht kein Bannrecht gegen die Neu-Katholiken zu. Sie behaupten auch dasselbe nicht, denn sie haben sie aus ihrer Kirche ausgestoßen. Fälle des Aus tritts aus einer Confession kommen bei allen Confessionen vor. Keine Kirche kann den Austretenden festhalten. Die Beweg,
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