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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Wenn er hierbei sagte, daß die Militairverfassung oder die Ar mee als ein Mittel zu betrachten sei, um die Leute, welche er schon als Zuchthauscandidaten betrachtete, zu bilden, so ist das eine Ansicht über den Zweck der Armee, deren Entgegnung ich von meinem Standpunkte mich füglich überheben und Andern überlassen kann. — Ich weiß recht wohl, welche Pflichten jeder Bundesstaat gegen den deutschen Bund zu erfüllen hat, ich weiß aber auch, daß die Staatsregierung Pflichten gegen das Land bei dem Bundestage zu vertreten hat. In dieser Hinsicht vermisse ich irgend eineAuskunft, welche die Deputation darüber zu geben hat, was die Staatsregierung eigentlich gethan habe, um diese neue Last, die von Seiten des Bundestages unserm Lande auf erlegt worden ist, abzuwenden. Wenn ich wüßte, daß die Staats regierung das Ihrige gethan habe, um diese Last zu verhüten, wenn ich wüßte, daß die Regierung dasjenige, was die Deputa tion für die Zukunft von ihr erwartet, zu thun Willens ist, nur dann würde ich auch mich, wenn auch ungern, mitmeiner Stimme diesem neuen Postulats fügen. Staatsminister v. Nosti tz-Wallwitz: Das Kriegs ministerium genügt sehr gern diesem Wunsche. Die geehrte Kammer konnte mit Recht erwarten, daß die sächsische Staats regierung Alles anwendcn würde, um eine neue erhöhte Last für unser Vaterland abzuwenden. Sie besteht im Wesentli chen, daß die Kriegsreserve in Zukunft bereit sei, jährlich aus kurze Zeit einberufen zu werden, und das Zweite, die Bereit haltung des vollständigen Materials für diese Kriegsreserve. Das Erste ist gewiß zweckmäßig im Interesse dessen, was vor zugsweise der Abgeordnete Oberländer in Bezug auf die ver mehrte Landesbewaffnung wünscht. Was das Material be trifft, so hat die Staatsregierung geglaubt, sich um so mehr dagegen wehren zu müssen, weil bei den erhöhten Culturver- hältnissen Sachsens jedesmal die Mittel da sein werden, um das Material, welches bei der Mobilmachung erforderlich sein würde, schnell herLeizuschaffen. Es sind darüber Berathungen gepflogen worden, ja ich kann noch mehr sagen, der Entwurf für die Kriegsreserve, wie er im Berichte schon vorliegt, sollte bereits im Jahre 1842 den Kammern vorgelegt werden. Er war damals schon vollendet. Die Staatsregierung stand aber damit an, weil sie noch hoffte, durch ihre Bemühung bei dem Bundestage dahin zu gelangen, eine Erleichterung darin zu erhalten, und erst nachdem alle diese Bemühungen fruchtlos waren, hat sich die Staatsregierung entschlossen, damit vor zuschreiten. Abg.Meisel: Nachdem schon von Seiten einiger Mit glieder der Deputation die Vertheidigung derselben gegen die Behauptung des Abgeordneten Oberländer geführt worden ist, so könnte ich mich des Worts begeben. Nur über einen Punkt will ich mir erlauben, etwas zu bemerken. Allerdings scheint er darauf hingedeutet zu haben, daß das neue Institut ähnlich dem der Eommunalgarde errichtet und als ein solches betrachtet werden soll, das Militair zu ersetzen. So im Allgemeinen aber kann ich dem nicht beipflichten, wenn gleich vielleicht aus einem andern Grunde, als der Abgeordnete Bodemer; denn die Schilderung, die er von dem Bataillon macht, welches er commandirt hat, stimmt nicht mit meiner Erfahrung überein, die ich während eines langen Dienstes in diesem Institute zu machen Gelegenheit gehabt habe. Ich finde vielmehr ein großes Hinderniß darin, wenn eine solche Truppe den Dienst außerhalb des Landes thun sollte, und glaube daher wohl, daß ein solcher Antrag manche Schwierigkeiten finden würde. Was nun das.angedeutete Gerücht anlangt in'Bezug auf das Berhältniß der Offiziere zu dem Civilstande, so weiß ich nicht, was dazu Veranlassung gegeben hat. Ich glaube aber, daß es im Allgemeinen nicht begründet sein dürfte. Der be zeichnete Stand hat nicht Gelegenheit, seine Vertheidigung hier zu führen, und es könnte vielleicht von manchen Seitek behauptet werden, der Herr Kriegsminister sei Partei in der Sache. Ich halte mich daher verpflichtet, in so fern ich aller dings zwar nur von den Offizieren der hiesigen Garnison spre chen kann, meine Beobachtung und Erfahrung mitzuther'len, und ich muß gestehen, daß ich, sowohl was meine geschäftli chen, als geselligen Beziehungen zu denselben betrifft, wohl erklären darf, daß sie mir jederzeit als sehr achtungswerth, frei von Kastengeist und militairischem Pedantismus erschienen sind. Abg. v. Zezschwitz: Was das Institut der Landwehr betrifft, so ist wohl Sachsen nicht in der Lage, für sich allein eine derartige Einrichtung zu treffen. Es könnte nur dann für uns die Rede davon sein, wenn der deutsche Bund sich ent schlösse, eine solche Einrichtung für das gesammteDeutschland auf gleichmäßige Weise in's Leben zu rufen. Vielleicht würde eine solche Einrichtung für das gesammte Deutschland zweck mäßig sein; aber immer würde der Kern des stehenden Heeres nicht entbehrt werden können. Wie jetzt die Ver hältnisse sind, so bin ich überzeugt, daß unsere Militärver waltung zweckmäßig ist, und daß unser Contingent, wenn es auch an der Zahl hinter den Conringcnten vergrößern Bundes staaten zurücksteht, doch durch wissenschaftliche Aus bildung, praktische Tüchtigkeit und gute Gesin nung einen ausgezeichneten Rang in der deutschen Bun desarmee einnimmt. Was die Maaßregel der Kriegs- reserve betrifft, so hat sich die hohe Staatsregierung in Be zug auf die Schritte, welche sie zur Erleichterung des desfall- stgen Erfordernisses an Material gethan hat, in einer dankens- werthen Weise ausgesprochen, und es ist nun zu erwarten, was die geehrte Deputation zur Motivirung ihres Antrags, die Wiederaufhebung der Kriegsreserve betreffend, äußern wird. SecretairTzschucke: Die Ursache, welche mich bewog, um das Wort zu bitten, ist durch Bemerkungen früherer Red ner erledigt; ich wollte nämlich die Cvmmunalgarde gegen den stellvertretenden Abgeordneten Bodemer in Schutz nehmen. Es kann richtig sein, daß in der Cvmmunalgarde wie überall einzelne Uebelgesinnte sich befinden, das sind aber nur einzelne Fälle, die verschiedene Ursachen haben. Manchesmal liegt es
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