18SS Auch hiergegen ist etwas nicht erwähnt worden. Präsident Braun: Wenn Niemand darüber zu sprechen wünscht, so frage ich die Kammer: Genehmigt sie H. 10 der Vorlage, welche zu §. 14 des Gesetzes gegeben ist? — Ein stimmig Ja. ReferentAbg. Schäffer: 8. n. Gegen Entscheidungen, durch welche Unwür digkeit ausgesprochen worden, steht die Recurs- ergreifung an die Kreisdirection binnen 14 Ta gen und dieBeschwerdeführung an dieOberrecru- tirungsbehörde binnen 3 Wochen, von deren Be kanntmachung an gerechnet, offen. Die Deputation sagt hierzu: Nach der Zusicherung der Königl. Herren Commissarien sol len durch die Ausführungsverordnung die Commissionen ebenfalls angewiesen werden, die jungen Leute aufdiehier vorgeschriebenen Fristen noch besonders aufmerksam zu machen. Auch hierbei empfiehlt man, Beruhigung zu fassen. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber zu spre chen? Die Deputation hat gegen den Paragraphen selbst eine Bemerkung nicht gemacht. Ich frage daher die Kammer; Genehmigt sie §. 11 der Vorlage? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Will sie ferner dem Anträge und Vorschläge ihrer Deputation gemäß bei der Erklärung der Staatsregierung: „daß in der Ausführungsverordnung die Commissionen angewiesen werden sollen, die jungen Leute auf die hier vorgeschriebenen Fristen noch besonders aufmerksam zu machen," Beruhigung fassen? —Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich schließe nun die heutige Sitzung, beraume die nächste auf morgen Punkt 10 Uhr an, und bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung des heutigen Berichts. Schluß der Sitzung Uhr. Mjt der Redaktion beauftragt: I>. Gretschel. Druck und Papier von G° Ksnhner in Dresden- II. 76. 4