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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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daß die für eine frühere Zeit gegebenen Jnnungsverfassungen für die Jetztzeit unzureichend geworden find, so daß hierdurch Lücken entstanden sind, worin alle Klagen der Gewerbtreiben- den und alle schwankenden Regierungsentscheidungen ihren Ankergrund finden. Ich muß daher dringend bitten, daß bei Prüfung dieser Petition die geehrte Deputation, so wie auch im Allgemeinen die hohe Staatsregierung dem unableugbaren Bedürfnisse einer Gewerbeordnung ihre höchste Aufmerksamkeit angedeihen lassen möge. Die zweite Petition, von einer An zahl gewerbtreibender Bürger zu Geringswalda, bezeichnet das Gesetz vom S. October 1840, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betreffend, und den eingerissenen Hausirunfug als den Mittlern und kleinern Städten höchst nachtheilig, und schließt sich in die ser Beziehung -er unter Nr. 692 der Registrande sich befinden den von Wislicenus und Genossen in Leisnig eingegangenen Petition in allen Punkten an. Wenn man das Gesetz vom 9. Oktober 1840 betrachtet, so findet man allerdings, daß das Land, in Bezug aufden Gewerbsbetrieb, den Städten gegenüber und in Berücksichtigung der gegenseitigen natürlichen Wechsel beziehungen nicht nur höchst begünstigt, sondern auch noch viel in die Hände der Regierungsbehörden gelegt ist, was bei ge schickt motivirten ländlichen Concessionsgesuchen um so günsti gere Entscheidungen für das Land bewirken muß, als eben da bei keine der städtischen Handwerker influiren. Daher mag es wohl auch kommen, daß gewöhnlich alle solche Entscheidun gen zu Gunsten des Landes aus fallen, und solche Klagen, wie die vorliegende, Hervorrufen. Was den Hausirunfug betrifft, von dem auch die erstere Petition sprach, so habe ich auch außer diesem Saale Klagen genug darüber gehört, und es erscheint mir derselbe dermaaßen überhand genommen zu haben, daß es einer dringenden Abhülfe bedarf. Was indessen das nächste Mittel betrifft, so dürfte dies die strengste Aufsicht der Gens- darmerie und der sonstigen betreffenden Beamten sein, um den gesetzlichen Vorschriften gehörige Geltung zu verschaffen. Ich muß auch diese Petition der geehrten Deputation anempfehlen, und hoffe, daß sie die weiter nöthigen Maaßregeln zur Abhülfe Vorschlägen werde. Präsident Braun: In ihrem ersten Theile gehört die Pe tition zur dritten Deputation, im zweiten Theile aber zur vier ten Deputation. Ich schlage daher vor, daß die Kammer be schließe, die Petition in ihrem ersten Theile an die dritte, im zweiten an die vierte Deputation abzugeben. Stimmt die Kammer -em bei? — Wird einstimmig bejaht. 5. (Nr. 953.) Petition des 6bir. prsct. Joseph Lemp in Grünberg bei Zwickau und Gen., um Verwendung für Er neuerung und Aufrechthaltung des zwischen der König!, säch sischen vormaligen Landesdirection und der Herzog!, sächsischen Landesregierung abgeschlossenen Vertrags, die wechselseitige ärztliche Praxis betr. (Hierzu 2 Beilagen.) Präsident Braun: Das Direktorium glaubt, daß diese Petition, welche in das Medieinalwesen einschlägt, der ersten Deputation zuzuweisen sei, da letzterer ein darauf bezügliches Allerhöchstes Decret zur Berathung vorliegt. Tritt die Kam mer dem bei, daß diese Petition an die erste Deputation ab gegeben werde? — Wird einstimmig bejaht. 6. (Nr. 954.) Petition der Vorigen 1) um Beibehaltung der medicinischen Hochschule zu Dresden, 2) um Abfassung einer ausreichenden Gebührentaxe für arztlicheHülfsleistungen überhaupt und insbesondere für chirurgische Verrichtungen, 3) um Herausgabe der Medr'cmalgesetze und Ueberhändkgung derselben dem ärztlichen Personal, 4) um Uebertragung der Lodtenschau an blos ärztliche Individuen, 5) um Anregung von ärztlichen Conferenzen und 6) um eine höhere praktische Stellung der Chirurgen. Präsident Braun: Diese so eben vorgetragene Eingabe gehört, was den 4. Abschnitt, die Lodtenschau anlangt, zum Geschäftskreise der dritten Deputation, welcher eine Petition ähnlichen Inhalts vorliegt. -Was die übrigen Lheile betrifft, so gehören sie jedenfalls zur ersten Deputation, welcher, wie schon gesagt, em auf das Medicmalwesen bezügliches Allerhöch stes Decret vorliegt. Das Direktorium schlägt daher vor, den ersten Theil an die dritte, die übrigen Lheile an die erste Deputation zu verweisen. Ist die Kammer damit einverstan den? — Wird einstimmig bejaht. 7. (Nr. 955.) Anschluß des Turnrath es zu Lichtenstein und Callnberg, Bürgermeister Oehlschlägel und Gen., an die Petition des Turnrathes zu Dresden, sub Nr. 717». der Hauptregistrande. Präsident Braun: Gehört, da die das Turnwesen be treffenden Petitionen an die vierte Deputation abgegeben wor den sind, ebenfalls an die vierte Deputation. Stimmt die Kammer dem bei? — Wird einstimmig bejaht. 8. (Nr. 956.) Petition des Vorstandes der Sonntags schule zu Stollberg, F. A. Lindner, um gesetzliche Bestimmun gen wegen des Besuchs der Sonntagsschule. Abg. Clauß: Die Petition ist mir zur Ueberreichung an dis Standeversammlung eingesendet worden. Sie ist von dem um Förderung allgemeiner Bildung verdienten Superin tendenten Lindner als Vorstand der Sonntagsschule zu Stoll berg unterzeichnet. Die Nützlichkeit des Sonntagsschulwc- sens ist in den beidenKammern seit dem ersten konstitutionellen Landtage nicht verkannt worden; denn es ist als ein Gegen stand des Budjets stets zu einer Unterstützung gelangt. Zur verdienten Empfehlung der Erhaltung der Sonntagsschulen ein Wort fallen zu lassen, würde jetzt nicht an der Zeit sein, und ich erlaube mir daher nur zu sagen: es wünschen die Pe tenten, daß der Besuch der Sonntagsschulen nach dem Vorgänge in andern bezeichneten Staaten bei uns auch gesetzlich ange ordnet werde. Der Gegenstand ist nicht neu, er ist der betref fenden höher» Behörde schon länger bekannt, und das ist der Grund, welcher mich bewegt, um so mehr den Wunsch auszu-
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