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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Ich will zugeben, daß derartige Entscheidungen, wenn sie nach dem Inhalte von drei bis vier Actenbänden zu geben gewesen sind, nicht soganz leichtgewesen sind; aber leugnen mußich, daß man dazu Jahre nöthig haben soll. Eben so kann ich bestätigen, daß auch Civilrechtssachen, und zwar nicht blos einzelne Aüs- nahmefälle, sondern sehr viele, mir bekannt geworden sind, wo die Enscheidungen ein Jahr und darüber auf sich haben warten lassen. In einer Bagatellsache sogar sind dreizehn Monate vergangen, ehe vom Appellationsgericht eine Entscheidung ge geben worden ist. Ich habe schon gesagt, ich weiß nicht, ob die Arbeitskräfte vielleicht nicht ausreichen, oder welche Gründe der Verzögerung sonst vorgelegen haben, aber so viel weiß ich, daß das Volk sehr wünscht, daß derartige Verzögerungen, sie mögen mit Ungrund verhangen werden oder nicht, künftig in Wegfall kommen. Demnach scheint es mir allerdings nicht so unzweckmäßig, den gestellten Antrag anzunehmen. Bin ich auch nicht überzeugt, ob er in der Form, wie er gestellt ist, wird zur Ausführung gebracht werden können, so wird er doch zur weitern Erwägung Veranlassung geben, und es wird auf Grund dieser Erwägung vielleicht ein anderer Ausweg zu er mitteln sein, auf welchem der Wunsch zur Ausführung gebracht werden kann, der zu diesem Anträge Veranlassung gegeben hat. Ich für meine Person wenigstens, obschon ich die Schwie rigkeiten nicht verkenne, die dem Anträge entgegenstehen, noch die Möglichkeit seiner Ausführung vollständig überschauen kann, würde doch dafür stimmen, selbst daß eine Frist bestimmt wird, um, wie gesagt, dadurch Gelegenheit zu geben, die Sache weiter zu erwägen. Abg. v. Thielau: Wenn ich mich gegen den frühem An trag des Abgeordneten Herrn Joseph erklärt haben würde, so er kläre ich mich auch gegen den Antrag des Abgeordneten Herrn V. Schaffrath, und zwar deshalb, weil sich in diesem Falle eine bestimmte Vorschrift nicht geben läßt. Ich will nicht auf die Gründe eingehen, warum unsere Processe so lange dauern, allein, meine Herren, in unfern Gerichten sind sie nicht zu suchen, .sie liegen tiefer, sie liegen in unserm ganzen Proceßverfahren, und ich würde mir in dieserBeziehung einenAntrag zu stellen erlaubt haben, den ich schon in der Deputation vorgebracht haben würde, wenn ich nicht glaubte, daß bei Erledigung der Frage über die Deffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens mCriminsl- angelegenheiten auch in Zivilsachen diese Frage zur Erörterung gezogen würde. Das können wir uns nicht bergen, meine Herren, daß wir endlich Schiffbruch leiden müssen, wenn wir auf diesem Wege fortfahren wollen. Ich mache aufmerksam auf das Verfahren, welches in Processen bei Zivilsachen durch münd liches Verfahren eingeschlagen wird und welches auch, wie ich kürzlich gelesen habe, in Oesterreich Eingang gefunden hat. Ich Hoffe, daß bei Einführung der neuen Criminalverfassung auch dir Gebrechen hinsichtlich des Civilverfahrens sich erledigen werden, auf einem andern Wege würden wir niemals dazu gelangen. Ich habe dem Ministerium in diesem Augenblicke einen begründeten Vorwurf nicht darüber machen können, daß es nicht schon jetzt KN die Einführung der Mündlichkeit bei diesem Verfahren ge dacht hat, weil am Ende die einseitige Einführung der Reform große Schwierigkeiten hat; wäre aber die Frage, meine Herren, nicht bereits hier über Deffentlichkeit und Mündlichkeit des Criminalverfahrens verhandelt worden, so würde ich allerdings geglaubt haben, das Ministerium hätte seine Aufmerksamkeit darauf richten müssen, ein anderes Verfahren in Zivilsachen ein zuführen. Die Stimmen, die ich von sehr gewichtigen aus wärtigen praktischen Juristen gehört habe, haben mich vollständig überzeugt, daß auf unserm Proceßwege zu einem günstigen Re sultate nicht zu gelangen sein wird. Daß die Gründlichkeit nicht leidet, beweist, daß in Berlin bei dem Kammergerichte sehr be deutende Proceßsachen mündlich verhandelt werden, und wie ich von Männern gehört habe, die die Sache gründlich verstehen, so würde man, wenn nicht eine große Masse von unbezahlten Re ferendaren an derArbeitLhcil nähmen, an den Geschäften Schiff bruch leiden. Sollte auf diesem Landtage zu keinem Resultate in Hinsicht der Deffentlichkeit und Mündlichkeit zu gelangen sein, so behalte ich mir den Antrag zu stellen vor, dieselben Versuche in dieser Sache zu machen, wie sie in andern Landern bereits ge macht worden sind. Abg. v. Zezschwitz: Zwar wünsche auch ich eine prompte Justiz; aber da ich auch die Gründlichkeit der Justiz sehr hoch stelle, so kann ich mich für dieFcstsetzung einer bestimmten Frist Hinsichtlich der Erledigung der Spruchsachen nicht er klären: einmal, weil so wichtige und umfängliche Sachen vorkommen können, von denen man nicht voraussehen kann, ob sie binnen der vorgeschlagenen Frist gründlich erledigt werden können, während andererseits bei geringfügigen Sachen diese Frist zu lang sein würde; sodann, weil möglicher weise mehrere Sachen gleichzeitig eingehen könnten und es nicht möglich sein dürfte, alle gleichzeitig eingehenden Sachen binnen einer und derselben Frist zu erledigen. Wenn der Herr Justizminister erklärt hat, daß bei manchen Gerichten die Mitglieder so in Anspruch genommen würden, daß sie mit der Arbeit nicht aufkommen könnten und an ihrer Gesundheit Schaden litten, so glaube ich, daß es besser und dem Wohle der Rechtsuchenden angemessener sei, einen oder ein paarRäthe mehr anzustellen, als wegen Unzureichendheit des Personals die Sachen liegen zu lassen, und daß das Ministerium in den Stand zu setzen sei, da, wo es nöthig ist, eine Vermehrung der Arbeitskräfte stattfinden zu lassen. Was den Criminal- proceß anlangt, so ist über die Frage der Mündlichkeit, wenn auch nicht über die der Deffentlichkeit Einverständnis vorhanden, und es wird sich zeigen, ob die Mündlichkeit wirk- Lich den Erfolg haben werde, die Criminalsachen schneller zu beendigen. Uebrigens finde ich das, was der geehrte Abgeord nete v. Thielau über die etwaige Einführung der Mündlich keit beim Civilproeesse gesagt hat, sehr beachtenswerth. Aber gegen die Festsetzung einer Frist in Betreff des Rechtsprechens muß ich mich, wie gesagt, unbedingt erklären, sowohl wegen der Schwierigkeit und Umfänglichkeit mancher Rechts sachen, als auch weil möglicherweise viele Sachen gleichzei tig kommen können-
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