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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 342. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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wollen, und nun neue Bestimmungen ausgenommen werben sol len , welche das Ganze hemmen. Das scheint mit diesem An träge der Fall zu sein. Ich bin ganz dafür, daß eine vollstän dige Entschädigung statt finde, weil ich kennen gelernt habe, welche Hatten es mit sich bringt, wenn bloß nach dem Stra- ßrnbamnandate entschädigt wird; wie groß die Beschwerde für den kleinen Besitzer ist, wenn er sein kleines Stück Land des wegen hergebcn muß, weil ein Unternehmen von Capitalisten ausgeht, welche einen bedeutenden Gewinn dabei zu machen hoffen. Damit braucht man aber doch nicht auszusprechen, daß man einer Masse von Beschwerden und außerordentlichen Anfor derungen Thür und Thor eröffnet. Sollten die Taxatoren sich zu der Ansicht hinnckgcn, die Anforderungen zu berücksichtigen, wenn sie auch überspannt wären, so könnte es dahin kommen, daß die Unternehmer von ihrem Vorhaben gänzlich abstehen müßten. Ast nun dis Unternehmung wirklich eine solche, wel che man für das ganze Vaterland wichtig halten muß, um Leip zig zum Haupthandelspuncte für ganz Deutschland zu machen, ist auch zu wünschen, daß nicht Hindernisse in den Weg ge legt werden, welche das Ganze vereiteln. Ich spreche im In teresse des ganzen Landes, kann indessen auf einen günstigen Erfolg meiner Aeußerung wenig hoffen, da die Deputation an- l ders spricht, und die Staatsregierung sich einverstanden erklärt hat; aber ich habe es für meine Wicht gehalten, diese Ansicht sollte kaum glauben, daß es im Interesse der Vertretung der Ge werbe liegen könne, den Grundsätzen zu huldigen, wie sie vor hin aufgestellt wurden. Bei dem, was ein zweiter Abg. gesagt hat, muß ich mich gleichfalls wieder auf Vas beziehen, wasim §.5. und 6. gesagt worden, es ist genügender Schutz gegeben. Wenn aber der Abg. darauf hindeutet, daß die Ausgleichung durch die Staatskasse erfolgen, daß die Staatskasse zur Beförde rung eines Actienunternehmens Entschädigung geben soll, wenn der geehrte Abg. diese Ansicht bat, so würde ich ihm nicht bei stimmen können. Ich glaube, das Acußerste, was geschehen kann, das Aeußerste, was die Vertreter des Volks verantworten können, ist das Exproprkationssystem, gestützt auf den Grund satz der vollständigen Entschädigung und die Sicherheit gewäh rend, daß diese vollständige Entschädigung nickt zu exorbitanten Forderungen gemißbraucht werde. Abg. Clauß: Der Hr. Referent glaubt, daß ich mich in einem Inthume befinde, der für mich, als nicht Rechtskundigen, wohl verzeihlich sein würde; inzwischen glaube ich mich rechtfer tigen zu können, wenn ich versichere, daß cs mir keineswegs ent gangen sei, wie §. 5. von Entscheidungen durch die Verwal tungsbehörde, und Z. 6. von dem kn Weiterungsfalle zu betreten den Rechtswege die Rede ist. Ueber diese verfassungsmäßige Procedur sollten wir konstitutionellen Vertreter wohl alle km Kla ren sein; nicht aber kann ich den Jrrthum eines geehrten Gegners in der Kammer niederzulegen. Referent, Abg. Eifenstuck: Die geehrten Herren schei nen bei der besten Absicht dieses Gesetz eines sorgsamen Blickes nicht gewürdigt zu haben. Hätten Sie das gethan, so würden Sie in Z. 5. gefunden haben, daß die Entschädigung im Verwal tungswege erörtert werde. Es kann also der, welcher sein Grund- ekgenthum abgiebt, seine Forderungen nicht nach Willkühr stellen, sondern sie unterliegen der nähern Erörterung im Verwaltungs wege; es ist ferner im Z. 6. angedeutet, daß auch der Rechtsweg stattsinden soll, in der Voraussetzung, daß der Verwaltungsweg die beiderseitige Zufriedenheit nicht erreicht. Uebrigens muß ich doch bemerken, meine Herren, das Grundeigenthum ist älter, dls die Fabriken, und ich würde mir niemals verzeihen, wenn ich im Interesse der Fabriken das Grundeigenthum würde unterge hen lassen; denn das, besorge ich, würde die Grundbasis des Staates vernichten. Die Sicherheit des Grundeigenthums ist eine hohe Pflicht des Staates; sie und die Sicherheit der Person sind das Einzige, was die mannigfaltigen Beschränkungen recht fertigen kann, welche der Staatsverband auflegt, Wollen wir diese Sicherheit aufgeben, wollen wir sie aufoyfern und den Pro sit der Fabriken dagegen aufstellen, oh diese einen Groschen mehr oder weniger Fracht für den Centner zu zahlen haben, und das Grundeigemhum mit Füßen treten? Ich gestehe, dazu würbe sich die Deputation nie verstehen können. Es sind die Grund sätze, wie sie im 3. Z. von der Deputation aufgestellt worden sind, auch der Zustimmung des Gtaatsregierung gewiß, und ich unbenchtigt lassen, indem er ohne alles Zuthun meinerseits die Industrie ansieht, als würde für dieselbe ein ungehöriges Verlan gen geltend gemacht. Meiner Ueberzeugung gemäß wird dir Eisenbahn i» Frage wesentlich durch diePersonenbeförderung ren- tiren, also dem allgemeinen Verkehr zunächst und direkt der In dustrie, als Transportmittel nur dann erst wichtig werden kön nen, wenn ein System von Eisenbahnen, wie wir es hoffen müs sen , sich dieser ersten anschließrn wird. Um so mehr aber habe ich mich der Seiten der Kammer gefaßten Entschließung zu Gun sten des Unternehmens gefreut, als ich dadurch mich überzeugen mußte, daß man dasselbe als eine Narionalangelegenheit ansehe. In dieser Maße, nicht als Fabrikunternehmer, und nicht in dem Falle, als Capitalist Antheil nehmen zu wollen, habe auch ich lebhaft den Erfolg der heutigen Berathung gewünscht. Bei der Strenge unserer Rechtspflege einerseits, bei der Milde anderer seits, mit welcher Widersprüche auf dem Gebiete der Rechtspflege Beachtung finden, bis oft ihre nicht verschleierte Chkkane end lich durch einen Urtheilsspmch niedergeschlagen wird, schien es mir eben, daß die Besorgnisse km Deputationsberichte zu weit führen würden, und daß, wenn die Staatsregierung ihnen Folge geben sollte, bei Acquksiti'on des erforderlichen Terrains, Erschwe rungen eintreten könnten, welche dem Unternehmen, das man zu begünstigen wünscht, nachtherlig fein dürften. Kheilt die Kam mer diese Besorgnisse nicht, so habe auch ich mich zu beruhigen» (Beschluß folgt.) Druck Md Püpler von W- G Teubner in Dresden- BMnrwoMche ReimeklM >ir. Gretschel-
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