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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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4S3. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 6. October 1834, Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und acht und achtzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 17. Septbr. 1834. (Beschluß.) Vortrag der Zusammenstellung der Differenzpuncte in den Beschlüssen der beiden Kammern bei dem Gesetzentwürfe, die Rechte persönlicher, directer oder indirekter Staatsübgaben im Concurse betr. Staatsminister v. Lindenau: Ich unterlasse es, in die Erörterung der Frage einzugchen, in wiefern der Oberlausitzer Vertrag als ein Theil der Verfassungsurkunde zu betrachten sei, da dieß nicht von Einfluß sein kann, weil die Kraft und Heilig keit der Uebereinkunft auf der königlichen Zusage und dem §. 55. beruht. Die Negierung theilt den Wunsch, daß es bei der Be rufung auf den Staatsgerichtshof bewenden möge, allein sie ist auch der Ucberzeugung, dieser Behörde eine solche neue Bestim mung ohne Genehmigung der Stande nicht geben zu können. Die Verfassungsurkunde normirt die Wirksamkeit des Staatsge richtshofs nach den AZ. 142. und 153. sehr genau, und eine Er weiterung dieser Wirksamkeit würde entweder als ein Zusatz zur Verfaffungsurkunde, oder als eine authentische Interpretation derselben anzusehen sein, zu beiden aber gehört die Zustimmung chor Stande. Wird solche nickt ertheilt, so ist ein doppelter Weg übrig, der eines CompromisseS, oder die Benutzung des ober sten Gerichtshofs, welchen ich für geeignet halte, da auch in Wundcsangelegenherten ganz ähnliche Gerichte entscheiden. Die Wahl des einzuschlagenden Weges aber hangt von der Verhand lung mit den Provinzialständen ab. Der Beitritlzum Deputationsgutachten erfolgt hierauf mit 24 gegen 4 Stimmen, und es soll von diesem Allen die 2. Kam mer mittelst Protocollextracts in Kenntniß gesetzt werden. Man gelangt nunmehr zum dritten Gegenstände der heu tigen Tagesordnung, nämlich zur Berathung über die Differenz- puncte, welche in den Beschlüssen beider Kammern bei dem Ge setzentwürfe, die Rechte persönlicher, directer oder indirekter Staatsabgaben im Concurse betreffend, noch stattflnden. Sie sind von der 1. Deputation sämmtlich in eine tabellarische Ueber- sicht gebracht, und werden vom Referenten, Bürgermeister Bernh ardi der Kammer vorgetragen, wie folgt: Beschluß der I sten Kammer: Z. 3. Folgende Fassung des A.: Das nach AZ. 1. und 2. der Staatskasse gebührende Vorzugsrecht geht, ohne daß es solchenfalls einer ausdrücklichen Abtretung des letztem bedarf, auf dritte Personen über, welche entweder aus ei nem gesetzlichen Grunde, oder vermöge eines von der Erhe bungs-Behörde vor Ausbruch des Coneursesgeneh- mig'tcn Vertrags dergleichen Abgabenforderungen, vor oder nach dem Concurs-Ausbruch, an die Staatskasse für den Ge meinschuldner abgcführt haben. Beschluß der 2. Kammer: Vertauschung der Worte: von der Erhebungsbehörde, mit den Worten: von der betreffenden Ab* gabenbchörde. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Beizutreten. Beschluß der 1. Kammer: §. 4. Dagegen erstreckt sich die ses Vorzugsrecht nicht auf 1) Abgabenforderungen gedachterArt, welche von der Staatskasse dem Schuldner gegenVerzinsung cre- ditirt worden sind; oder 2) von deren Entstehung an bis zum förmlichen Ausbruch des Concurses ein Zeitraum von mehr als 5 Jahren verflossen ist, ohne daß inmittelst die Verwaltungs- Behörde die executivische Beitreibung versucht hat; ferner nicht auf 3) die für Lagerung, Abwägung der Maaren, für Bleie, Druck sachen u. s. w. vorschriftsmäßig zu entrichtenden Gebühren unddie vor dem Concursausbruch wegen Einbringung der Reste erwachfenenKosten, so wie endlich rc. , Beschluß der 2. Kammer: Wegfall der Worte im Satze un ter 3. „vor dem Concursausbruch." Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Ebenfalls der 2. Kammer beizutrcten. Beschluß der 1. Kammer: Z. 5. Als Zektpunct der nach §.4. Nr. 2. in Frage kommenden Entstehung einer Abgabenforderung, welche aus Maaren-und Gefälle-Contirung entsprungen ist, soll der Tag angenommen werden, an welchem der letzte amtliche Ab schluß des Conto erfolgt ist, ingleichen bei Rückständen, welche durch versuchte Hinterziehungen oder durch Streitigkeiten entstanden, so fern ein Erkenntnis publicirt worden, der Tag der Rechtskraft des selben. Beschluß der 2. Kammer: Wegfall des Zusatzes: ingleichm desselben. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Beibehaltung des Zusatzes und Aufnahme desselben in einem befondern Para graphen des Inhalts: Z. 5.d. BeiRückständen, welche durch ver suchte Hinterziehungen oder durch Streiligkeiten entstanden sind (K.I.), ist als dieser Zeitpunkt, in sofern ein Erkenntniß publicirk worden, der Tag anzunehmen, an welchem das Erkenntniß in Rechtskraft übergegangen ist. Beschluß der 1. Kammer: A.6. Unveränderte Annahme des Z. im Gesetzentwürfe. Beschluß der 2. Kammer: Zusatz nach den Worten: von 6 Wochen 3 Tagen, in sofern nicht nach der Verordnung vom 21. December 1833 in den Z.168. erwähnten Fällen ein noch kürzerer Termin anzunehmen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Einverstands niß zu erklären. Beschluß der 1. Kammer: Z. 7. Annahme des Z. im Gesetz entwürfe ohne einige Abänderung. Beschluß der 2. Kammer: Folgende Fassung des Die der Staatskasse wegen ihrer bei Concursen liquidirten Abgaben forderungen durch den Generalbefehl vom 23. Februar 1813 .zu gestandene Befreiung von den besonder» Concurskosten, soll in den Erblanden, wie in der Oberlausitz, auch auf die ZZ.1. bis mit 3. erwähnten Anforderungen in dem nämlichen Umfange Anwen dung leiden. Gutachten der Deputation -er 1. Kammer: Sofortige Ver einigung mit der 2. Kammer.
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