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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 345. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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zweckmäßiger Beschränkung öffentlicher Lustbarkeiten bestehenden policeilichen Verordnungen bedürfen, an der es allerdings hier und da gänzlich zu fehlen scheint. — Wenn Petent endlich drit tens für seinen Antrag einen mehr materiellen Grund anführt, der davon hergenommen ist, daß in größer» Landwirthschaften, wo Gesinde aus verschiedenen Orten dient, zur Zeit der Kirmsen allwöchentlich bald eins, bald mehrere davon fehlten, so kann die Deputation auch diesem Grunde kein großes Gewicht beilegen, theils weil an vielen Orten des Landes die Kirchweihfeste erst ge gen Ende Octobers oder im November, mithin nach Vollendung der wichtigsten Feldarbeiten gefeiert werden, theils und beson ders deshalb, weil es in dem Willen des Dienstherrn selbst steht, ob er seinem Gesinde die Erlaubniß zum Besuch einer Kirmse er- theilen will oder nicht. — Dem Vorschläge des Petenten aber, daß sämmtliche Kirchweihfeste im ganzen Lande auf den Refor mationstag verlegt und damit dem Volke nach mancher Anstren gung und Entbehrung auch eine Gelegenheit zum Freudengenufse gelassen werde, die beiden nächsten Tage dazu ausdrücklich be stimmt werden möchten, könnte die Deputation ihre Zustimmung in keinem Falle crtheilen. Denn indem auch sie hierin mit dem Antragsteller einverstanden, den Reformationstag als einen für unsere protestanlische Kirche hochwichtigen Lag anerkennt, muß sie bemerken, daß sie der Würde dieses Lags nicht angemessen und der erhöheten Feierlichkeit, mit welcher derselbe in der neueren Zeit endlich in unserm Vaterlande begangen wird, nicht förderlich halten könne, wenn das Kirchweihfest mit demselben verbunden und noch überdies die beiden nächsten Lage der irdischen Lust und Freude ausdrücklich gewidmet weiden sollten. . Zu fest, das ist unleugbar, hat sich im Volke mit dem Namen des Kirchweihfestes oder der Kirmse der Gedanke an irdische Lust und Freude verbun den, als daß es angemessen scheinen dürfte , dieses Fest mit dem Reformationstage, der — im vollsten Sinne des Wortes — als ein Fest des Geistes zu betrachten ist, zu verbinden. — Nimmt man dazu, daß die Bewohner der Städte zu allen Zeiten des Jah res Gelegenheit finden können, mit ihren entfernteren Freunden und Verwandten einmal eine heitere Zusammenkunft zu halten und dadurch ihre wechselseitigen Freundschafts- und Familien bande wieder enger und fester zu knüpfen, während dt'eß dem Landmanne wegen der Eigenthüwlichkeit seiner Arbeiten nur in gewissen Zeiten des Jahres und namentlich im Spätherbste mög lich ist, wo größtentheils das Kirchweihfest begangen wird; — erwägt man ferner, daß dieses Fest seit Jahrhunderten als ein Fest heiterer Freude und frohen Wiedersehens langentbehrtcr Freunde und Verwandten dem Volke lieb und werth geworden ist, so muß man füglich Bedenken tragen, dem Anträge des Petenten beizustimmen. So wenig daher die Deputation die wohlge meinte Absicht desselben verkennt, so hat sie sich doch, wie aus vorstehender Darstellung erhellt, mit seinen Gründen und Ansich ten nicht einverstehen können, und empfiehlt daher der Kammer zu beschließen: daß dieser Antrag auf sich beruhen möge. Die Kammer beschließt sofort auf die Berathung einzugehen und es äußert Abg. Schuster; So sehr ich auch die Gründe ehre, welche die Deputation in ihrem Gutachten niedergelegt hat, so muß ich doch bezeugen, daß in der Provinz, welcher ich angehüre, first der Wunsch der Hausvater allgemein ist, daß, wenn auch das Kirchweihfest nicht im ganzen Lande auf Einen Hag verlegt wird, dieß doch wenigstens ämtcrweise geschehen mögt; denn ich muß bekennen, daß ich mehrere Dorfschastcn kenne, welche in eine Kirche eingepfarrt sind, und dennoch das Kirchweihfest zu verschiedenen Zeiten feiern, Die Gründe, welche Petent anführt, sind sehr richtig, und ich wünsche daher, daß diese Petition nicht auf sich beruhen möge, sondern wenigstens der Regierung zur Berücksichtigung empfohlen werde. Abg. Zschifche: Ich kann mich nur dem Deputations gutachten anschließen; denn ich muß befürchten, daß, wenn dieser Petition Folge gegeben würde, gerade das Gegentheil von dem eintrete, was Petent bezweckt; indem das Kirchweihfest dann zweimal gefeiert würde. Ich kenne das wenigstens aus den Verhältnissen meiner Gegend. Der Präsident: In der Gegend, wo ich wohne, und wie ich glaube, in den meisten Gegenden Sachsens, würde es als eine sehr harte und drückende Anordnung angesehen werden, wenn man diese festlichen Tage dem Landmann entziehen wollte, welche die Leute zur Freude und zum Besuch ihrer Verwandten und Freunde, die sie außerdem nicht sehen, verwenden. Es ist daS Kirchweihfest eine Art von Familienfest, aber freilich würde darauf zu sehen sijn, daß es nicht in Vollere; ausarte. Wollte man alle Kirchweihfeste auf einen Tag verlegen, so würde man selbst dadurch den Gemeingeist lähmen, der doch alle Therle des Landes gegenseitig durch-strömen muß; und ich habe daher das Drputationsgutachten aus voller Ueberze.ugung unterschrieben, Abg. Lehmann: Ich schließe mich der verehrten Depu tation an. Es gilt im Vaterlands als ein Freuden- und Volks fest vor Eintritt der rauhem Jahreszeit, wo Jugendfreunde, Bekannte und Verwandte sich wechselweise besuchen, indem sie zu jener Zeit genau wissen, daß sie selbige zu Hause und noch andere Bekannte dabei finden. Ich sollte glauben, Eintracht und Anhänglichkeit an einander sei mehr zu befördern als zu stören. Den Wirthen würde freilich auf diese Weise ein Strich durch die Rechnung gemacht. Nun klagt aber der Landmann über zu niedrige Preise seiner Erzeugnisse, hier wird, wie ich glaube, die Consumtion dadurch noch mehr gestört, denn die Gegenstände, die da nöthig werden, sind ja größtenteils die Products des Landmanns, Der Präsident stellt die Frage: Tritt die Kammer dem Deputationsgutachten bei, daß der Antrag auf sich beruhen möge? Sie wird von 55 gegen 2 Stimmen bejaht. Referent, Abg. Hantzschel saus Königstein) verliest so dann den Bericht der 4. Deputation, die Petition der Dorf schäften des Amtes Wurzen betreffend. Das Gesuch der Petenten ist dahin gerichtet, daß ihnen als Besitzern der Wurzner Stadtmühlen entweder erlaubt werde, diese beiden Mühlen ausspielen zu dürfen, over daß eine Herab setzung des auf diesen Mühlen haftenden Erbzinses erfolge. Die Deputation schlagt vor, daß man dem Beschlüsse der 1. Kammer; die Petenten mit dem Anträge auf eine ständische, ihren Wünschen entsprechende Verwendung qbzurveisen, beitre- ten möge. Nachdem die Kammer beschlossen hatte, sogleich auf die Be- rathung einzugehen, nimmt Abg. a. d. Winkel das Wort, bemerkend: Da mir die Verhältnisse Michtlich dieses Gegenstandes genau bekannt sind, 2
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