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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 347. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Abg. Axt: Ich glaube von dem Antragsteller den Wunsch vernommen zu haben, daß der Kammer ein Exemplar von die sen eigcnlhümlichen Patenten vorgelesen werde, und ich wünsche dieß gleichfalls. Referent, Secr. Bergmann: Es ist schon in dem De putations-Berichte bemerkt worden, daß der Styl dieser Pa tente allerdings veraltet sei. Allein etwas verfassungswidriges hat die Deputation nicht darin gefunden. Referent verliest nun ein solches Patent und fährt dann fort: Ganz richtig hat bereits ein Abg. bemerkt, daß davon nicht mehr die Rede fein könne, als hatte der Constitution in dem Pa tente oder in dem Eide Erwähnung geschehen sollen , da man hierüber schon beim Entwürfe der Verfaffungsurkunde sich ein verstanden hat, und diese Urkunde als ein Vertrag zwischen der Regierung und den Ständen auch für die gegenwärtige Stände versammlung um so mehr bindend sein muß/ als nach §-152. der Verfaffungsurkunde bei diesem Landtage eine Abänderung der Verfassung oder ein Zusatz zu selbiger, weder beantragt noch beschlossen werden kann. Eben so richtig ist es, wie auch in der Eisenstuckschen Petition angeführt worden, daß der ursprüng liche Antrag der Stände sich darauf beschränkte, die Offt'ciers- patente ihrer veralteten Fassung wegen einer Revision zu unter ziehen und das Ergebniß der nächsten Ständeversammlung mit- zutheilcn. Zn dem Decrete vom 10. August 1831 wurde hier auf die Antwort der Negierung erthriltl Den in dieser allerhöch sten Resolution ausgesprochenen Grundsatz hat die Deputation der 1. Kammer, wie die 1. Kammer selbst ausdrücklich aner kannt und deshalb den Antrag nach der Mittheilung des Hm. Kriegsmmistcrs als erledigt angesehen. Auf diese Weife hat sich die Sache, die nack dem Eisenstuckschen Anträge nur ein formelles Petitum betraf, nunmehr in eine Frage über das Ma terielle selbst verwandelt. Die dritte.Deputation würde indes sen auch jetzt noch kein Bedenken getragen haben, für die Er neuerung des Antrag sich zu erklären, wenn sie in dem Patente etwas gefunden hatte, was wirklich der Constitution zuwider wäre. Die Staatsregierung hat sich von allen deutschen Staa ten dergleichen Patente mittheilen lassen, und die Formulare davon der Deputation mitgetheilt. Sie liegen hier vor, und ich bin bereit, sie gleichfalls abzulesen, allein ich Hoffe, die Kammer wird der Deputation und meiner Versicherung glauben, dvß auch in allen diesen Patenten keine Beziehung auf die Con stitution oder auf das Vaterland enthalten ist, sondern es ist darin, wie in den hiesigen, nur in minder veraltetem Style der Dfsicier lediglich zur Treue gegen den Regenten und gegen dessen Haus, sowie, daß er dem, was die Pflicht seines Stan des und die Ehre gebietet, nachlebrn solle, enthalten. Bu diesem Ergebnisse hat die Regierung die Ansicht genommen, daß eine Abänderung nicht absolut nothwendjg sei; indessen ist hier durch nicht ausgesprochen, daß auch für alle Zukunft die Revi sion unterbleiben solle. Vielmehr liegt nach dem Dafürhalten der Majorität jetzt nur die Frage vor, ob die Stände eine solche Umänderung direct beantragen können, da von Seiten der Staatsregierung erklärt wirb, daß sie es nicht für nothwendkg finde, und da in dem Dienstreglement ausdrücklich auf die Ob liegenheit gegen das Vaterland Bezug genommen und jn dun Eide die Beobachtung der Gesetze dem Soldaten ausdrücklich zur Pflicht gemacht worden. Hierin findet die Majorität der Deputation allerdings die Hauptsache, da der Eid und das Dienstreglement zunächst di« bindende Vorschrift für das Mili tari ist, im Patente aber nur die Legitimation über die Anstel lung selbst liegt. Die Majorität der Deputation glaubt daher, daß bei ganz veränderter Lage der Sache das Gesuch nicht zu er neuern, sondern dieß der Staatsregierung zu überlassen sei, wenn sie die Verbesserung in der Form vorzunehmen gemeint sein möchte. Sie glaubt dieß mit um so großem Vertrauen thun zu können, als in der Erklärung, welche im Laufe der jetzigen Ständeverfammlung über den Ressort des commandi- renden Generals gegeben worden, so viel Garantie vorhanden ist, daß nicht zu befürchten ist, es könne das Militair zu etwas angewendet werden, was gegen die Constitution laufe. Ich muß auch dabei noch daran erinnern, daß ja Se. Majestät der König und des Prinzen Mitregenten kvm'gl. Hoheit die Auf rechthaltung der Verfassung selbst auf daS Feierlichste zugesagt haben. Bei solchen Garantien kann ich nichts gefährdet sehen, wenn auch die Ofsicierspatente vor der Hand noch so bleiben, wie sie eben sind. Das war die Ansicht der Deputation und darin waren alle Mitglieder einig, daß unter diesen Umstän den dem Anträge auf Revision der Ofsicierspatente nicht weiter zu inhäriren sei. Allein es erneuerte sich in der Deputa tion die Discussion über das Materielle der Sache und man war es der Minorität schuldig, auch ihre Gründe in den Bericht aufzunehmen. Sie enthalten daS, was der Abg. Haußner heute mündlich entwickelt hat. Es glaubt nämlich die Minori tät, daß die Frage, ob das Militair die Constitution beschwö ren solle, noch keinesweges desiniiiv entschieden sei, sondern daß hierauf der Antrag gerichtet werden könne. Dieß hat aber die Majorität nicht anzuerkennen vermocht, weil sie hierin einen Zusatz oder eine Abänderung der Verf.-Urk. erblickt, die aber auf gegenwärtigem Landtage nicht beantragt werden dürfen. Ich habe der Kammer zu überlassen, was sie beschließen wolle. Bemerken aber muß ich, daß die 1. Kammer die Sache für er lediget ansieht. Dieß ist auch die Meinung der Majorität, sie glaubt, daß das geschehen sei, was wesentlich nothwendig war, und daß daher das bloß Formelle mit vollem Vertrauen der Negierung überlassen werden könne. Abg. Axt: Da durch die Verlesung des Patentes der Kam mer neue Lhatsachen mitgetheilt worden sind, so würde ich bit ten , daß die Kammer gefragt werde, ob ich noch meine Ansich ten mittheilen könne. Abg. v. Friesen wünscht zu wissen, worin diese neuen Lhatsachen bestünden, worauf Abg. Axt erwiedert, daß sie in dem Patente lägen, und fahrt dann fort: Ich glaube, das Verlesen deS Patentes muß die Kammer überzeugt haben, daß allerdings zwischen diesem
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