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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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6069 13. Oct. vorgetragen i 116 gegen den Antrag der hohen Staatsregierung bei Einrichtung der von der Kammer ' 6 Zen e y m rger. nehmens Bedacht nehmen würden. ° Auch die 2. Kammer fand 2 Der Rundische Antrag endlich sei freilich sehr allgemein, allem sein Zweck sei sehr löblich, und da die Regierung dabei kein Bedenken habe, so dürste ein solches wohl auch der Kammer nicht beigehen. Der Vicepräsident stellt demnächst die Frage: Ist die Kammer gemeint, dem unter Nr. 4. befindlichen Antrag in der Maße her'zutreten, wie er sich in dem jenseitigen Berichte und Protokolle findet, und vorhin mitgetheilt worden ist? Ließ wird einstimmig bejaht. Di? Anträge der Deputation sub la. b. und c. werden e i n- Restrent, Bürgermeister Wehner gedenkt noch des jen seits beschlossenen Antrags, daß bei Quittungen überRenten- Capitalien und bei Löschung dkeßfallsiger Hypotheken kein Stempelimpost gefordert werden möge, was die Deputation zur Annahme empfohlen hat, und Seiten der I. Kammer auch einstimmig geschieht. Was den Run dischen Antrag anlangt, so findet selbi ger ebenfalls einstimmige Genehmigung. Wei der nun erfolgenden Abstimmung durch Namensaufruf über den so eben berathenen Gegenstand beschließt man mit 28 gegen 1 Stimme (Bürgermeister Gottschald), daß man sich m an, welchen' sie auch ihrer verehrten Kammer zur Annahme em-! der bei den einzelnen Puncten beschlossenen Maße gegen die Re gierung erklären wolle. Der vierte Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der sch riftliche Bericht der 3. Deputation hinsichtlich der An träge auf Errichtung einer Nationalbank. Referent, Fürst Reuß trägt diesen Bericht vor, wie folgte Die beiden hier in Frage stehenden Petitionen des Kauf manns Stöhn in Dresden und des Stadtraths Junghanns in Leipzig waren von der 4. Deputation der 2. Kammer begut achtet worden, und wurden darauf durch Kammerbeschluß der jenseitigen 3. Deputation zu nähererer Prüfung und Begutach tung überwiesen, und nachdem diese erfolgt, mittelst Protokoll- E.rtract der 2. Kammer vom 11. Oct., der 1. Kammer übergeben, welche sie ihrer 3. Deputation zur Begutachtung übergab (vergck Nr. 517. d. Bl. S. 5771.) Die 3. Deputation der 1. Kammer hat sich diesem Auftrage unterzogen, fand sich indeß bei dem ge genwärtigen Drange der Geschäfte ganz außer Stande, Liefer in das Materielle der Sache einzugehcn, findet sich jedoch bewogen, nachdem sie alles erwägt, was über den Gegenstand in der 2. Kammer für und wider die Sache angeführt worden, und wobei sich besonders zwei Meinungen Herausstellen, ob die Einrichtung einer Bank vom Staate übernommen, oder Privaten unter Ga rantie des Staats überlassen werden solle, der ersten Ansicht bei zutreten. Sie verkennt keineswegs den großen Nutzen, den eine Bank für Sachsen, als einen Handel und Gewerbe treibenden Staat haben würde, glaubt aber, daß dieser Vortheil jedenfalls größer für die Interessenten sein würde, wenn ein solches Insti tut in die Hande der Staatsregieruug gelegt werde, da diese nicht Nach Abfassung des vorgetragenen Berichts ist noch eine s Staatsbürger Interesse hätten, und daß der Staat dieGa- Petition des Abg.- der 2. Kammer Rundean die 1. Kammer s rantie der Rcntenbank übernommen habe. gelangt, welche den Antrag enthielt: " " " „Die hohe Kammer wolle ihre, auf Veränderung der Ein richtung der Landrentenbank, angeregte Verwendung noch durch den Wunsch ergänzen, daß die hohe Staatsregierung zugleich auf die Mittel bedacht sein möge, die Theilnahme an diesem Institut und die Gelegenheit zu der damit verknüpften Amortisation, allen Verpflichteten ohne Ausnahme zn eröffnen." Die 2. Kammer, welcher der Berichs ihrer Deputation am " " wurde, erklärte sich mir 43 Stimmen gegen der Majorität, die Petition als ungeeigner zurückzuweiscn, trat aber mit 42 Stimmen gegen 17 dem Vorschläge der Mino rität bei, welcher dahin geht:„den in Frage stehenden Antrag bereits beschloffenen"Aenderungen kn der Landrentenbank zü nä herer Erwägung, und nach Befinden Berücksichtigung zu em pfehlen." Die 3. Deputation der 1. Kammer hält nun zwar den Grundsatz unerschütterlich fest, daß in dem Ablösungsgesetze vom 17. Marz 1832 durchaus keine Veränderung vorgenommen werden möge, da dieß, wie schon früher bemerkt, die nachtheilig- , sten Folgen für das Geschäft der Ablösung haben würde, findet aber, wenn die Staatsregierung darauf eingehcn wolle, die Be rechtigten durch Capitalzahlung zu befriedigen, auch in dem An träge keine Beeinträchtigung für die Berechtigten, und somit auch keine Erschütterung des in dem Ablösungsgesetze angenommenen Grundsatzes, schließt sich demnach dem Beschlüsse der 2. Kammer < . pfiehlt. Gegen den Antrag der Deputation bemerkt Pn'nz Johann, daß freilich die Frage entstehe, woher die Regierung die zur Ausführung des Vorschlags erforderlichen Mittel nehmen solle? Der Geh. Rcgierungsrath v. Schaarschmidt ergegnet hierauf, daß zur Anschaffung der nökhigen Geldmittel sich ver schiedene Wege denken ließen, und der Antrag so allgemein sei, daß die Regierung gegen denselben irgend ein Bedenken nicht haben könne. Man geht nun zu dem erstatteten Bericht zurück und ge langt zu den suk ILI. I. 2. 3. 4. rückgeführten Puncten, rück sichtlich welcher sich die Kammer mit der von der Deputation empfohlenen Ablehnung derselben einstimmig einverstan den erklärt. . In Bezug auf dm sub Nr. 5. aufgeführten Antrag bemerkt v. Crusius: Eß liege gewiß im Interesse der Verpflich teten wie der Berechtigten, ja aller Staatsbürger, die Dienst ablösung möglichst zu erleichtern und zu befördern. Dazu finde er nun in der Landrentenbauk eins der wirksamsten Mittel, und da die Anträge der Deputation dahin gingen, dieses Institut möglichst allgemein und wirksam zu machen, so müsse er sich ohne Ausnahme für deren Annahme dringend verwenden. ! auf Gewinn sehen dürfe, Privaten aber immer noch auf eine für Wenn namentlich hinsichtlich der Ucbertragung der Regie- sie ausfallende Dividende bei Ausführung eines solchen Unter- ---«d», KNNLNS so rechtfertige sich dreß dadurch, daß an der Dkenstablosul.g alle Sache dazu ihr noch nicht vorbereitet genug scheine, und das
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