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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 349. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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zum Vortheile Weniger, Zum Gewinns für dislMionars gerei chen, nur dm schott Wohlhabenden eine erwünschte Gelegenheit zur Vermehrung ihres Reichthums darbieten werde, wogegen sie auf eine monopolähnliche Weise die ärmere Classe der Staatsbür- ger, welche besonders der Aushilfe und Unterstützung bedürfen, theils unberücksichtigt lasse, theils sogar benachtheilige, denn es liege in den Verhältnissen, daß diese an dem Gewinne nicht theil- nehmen können, und daß eine Menge Gewerbtreibender in ihrer Nahrung beeinträchtigt werden müßten, wie z. B. Fuhrleute, Gastwirrhe, Stellmacher, Schmiede rc. Diese Behauptung beruht durchaus auf falschen Voraussetzungen und auf gänzlicher Unkenntniß der einschlagenden Umstande; wäre es anders, so würde sich ein Gesetz, wie das vorliegende, welches so tief und zuweilen hart m die Privat- und Eigenthumscechte eingreift und die freie Gebahrung mit dem Eigenthume beschränkt, was aber verfassungsmäßig nur durch die erhöhete Wohlfahrt derGefammt- heit zulässig ist, durchaus nicht rechtfertigen lassen. Wahr ist es wohl, daß viele jetzt bestehende Einrichtungen und Verhältnisse durch die Eisenbahn wesentlich alterirt werden, wahr auch, daß überhaupt jede neue Erfindung, welche die Productionskosten vermindert, ein Uebel für aste diejenigen ist, welche sich ihrer nicht bedienen können, oder sie nicht zu gebrauchen verstehen, da natürlich ihre ökonomische Einrichtung und Subsistenz auf theu- rere Production basirt ist. Aber ist solche Erfindung deßhalb verwerflich? soll man deßhalb die neue und verbesserte Ausgabe eines Buches verbieten oder erschweren, weil durch sie der Werth der alten, unvollkommmren Ausgabe sich vermindert? Soll man die Reisenden zu vermehrtem Geld - und Zeitaufwand zwingen, weil die Gasthöfe gegen die Verbesserung der Wege Vorstellungen eimeichm? Hat man Bedenken getragen, die Eilposten einZufüh- rm, obgleich die Postmeister über Verminderung deö Verdien stes durch Extraposten klagen? — Niemand wird es leugnen können, daß alle Verbesserungen selbst zum Segen für diejenigen gereichen, welche augenblicklich durch sie eine Zeit lang leiden, denn sie erziehen, wecken und erregen. Wohlseile Production ver mehrt stets die menschliche Beschäftigung; und die Erleichte rungsmittel, Products und Fabrikate schnell und wohlfeilauf den Markt zu bringen, erhöhen den Gewinn. Wie dieß schon bei verbesserten Landstraßen der Fall ist, so tritt es durch vermehrte Schnelligkeit und Wohlfeilheit bei Eisenbahnen in noch weit hö herem Maße ein. Die der Eisenbahn nahe liegenden oder leicht mit ihr in Verbindung zu bringenden Ortschaften werden so gut als in die Vorstädte von Leipzig und Dresden versetzt, ohne Ver mehrung ihm Abgaben, Lasten und des sonstigen Aufwandes, ihre Products können theurer verkauft werden, z. B. die Milch kann als solche vortheilhaster abgesetzt und braucht nicht erst in Butter verwandelt zu werden; der Ertrag einer Kuh kann sich von IK LHlr. bis auf üOTHlr- erhöben; die kostspieligere, viele Menschmkräfts in Anspruch nehmende Erbauung von Handels und GartmZMächsen kann da auf lohnende Weise betrieben wer den, wo dich sonst nicht möglich gewesen ; der Werth der betref fenden Grund stücke muß sich bedeutend erhöhen; m der Nahe der Bahn werden Fabriken und neue gewerbliche Unternehmungen verschiedener Art errichtet werden, diese gewähren neue Beschäf tigung und viele Tausende gerade der ärmern Classe von Hand arbeitern rc. finden Nahrung und Erwerb, welche ihnen vorher fehlten. Die Erfahrungen von England, Amerika und Frank reich bestätigen dieß Alles vollkommen. Der Binnenverkehr und mit ihm auch namentlich das Fuhrwesen haben sich dort vermehrt; die Eiscnbahncompagnieen Haben für manche von ihnen ange kaufte Grundstücke spater das Dreifache des früheren Preises be zahlen müssen. Landeigenthümer, welche sich früher gegen An legung der Eisenbahnen opponirten, sind später ihre eifrigsten Derthekdiger geworden, und wünschen angelegentlich, daß ihre Grundstücke durch sie berührt und durchschnitten werden mögen. Kurz, abgesehen von der unmittelbaren und nächsten Beschäfti gung einer sehr großen Anzahl von Handarbeitern und Gewer ben bei Erbauung der Eisenbahn werden sich auch künftig die Er- werbsgelegenhcittn für sie unendlich vermehren, ich fürchte daher nicht, daß bei der nun beginnenden Berathung dieser Angelegerr- heit in jdiescr Beziehung noch Einwürfe gemacht werden. In dem ich nun übergehe zu der dem Gesetze in der 2. Kammer gege benen Beschränkung auf die zunächst beabsichtigte Anlegung ei ner Eisenbahn zwischen Leipzig und Dresden, so bin ich zwar mit den solcher zu Grunde liegenden Motiven vollkommen einver standen , schließe mich aber auch den Ansichten unserer verehrten Deputation an, nämlich, daß die beschlossene Fassung bei streng wörtlicher Auslegung eine wünschensrverthe Verbindung mit dem Auslands auf die vielleicht vortheilhastcste Art nicht gestatten würde. So sehr ich nun wünsche, daß die von unserer Depu tation vorgeschlagene Fassung angenommen werden möge, so er laube ich mix doch für den Fall, daß die Annahme derselben in der 2. Kammer Bedenken finden sollte, zu beantragen, daß, um diesen etwaigen Bedenken zu begegnen, der Zweck der fraglichen Verlängerung der Eisenbahn zugleich mit, etwa folgendermaße, ausgesprochen werde r „ eine von Leipzig nach Dresden anzule- gende und nach Befinden durch Verlängerung bis an die Landes grenzen mit ähnlichen Anstalten des Auslandes in Verbindung SU setzende Eisenbahn rc." Im Allgemeinen ist der Referent v. Carl owi tz mit dem Vorschläge einverstanden, glaubt aber, daß man daraus fol gern könne, es müsse erst eine auswärtige Bahn bis an die Grenze gebaut sein. Der königl. Commissax V. Merbachr Er müsse diesem Bedenken noch ein zweites hinzufügen , daß nämlich nunmehr die Regierung verhinve.t sein werde, den Weiterbau zu gestat ten , sobald nicht die Anlegung eines ausländischen Bahn nach der Richtung Sachsens nachgewieftn sei. Prinz Johann hält ebenfalls dafür, baß bas Crusiusis sehe Amendement schaden könnte, indem solches das Unterneh men rm Auslände bedenklich erscheinen lassen könnte. v. Beytrich empfiehlt die Annahme des Ammdementö, wenn man nur noch nach dem Worte „anzulegen" Hinzufögxn wolle; „auch nach Befinden." V. Crusius ist Hiermit einverstanden. Es
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