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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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dem, daß die Abschlkeßung des Vertrags mit der Oberlausitz zu Stande kommen werde, mit Grund vorauszusetzen war, so ist Bericht von der Oberamtsregkerung darüber gefordert worden, welche Veränderungen in den dasigen Einrichtungen sich noth- wendig machen würden, und eS hat diese darauf angetragen, daß Dekane als Distrikts-Schulinspectoren angestellt werden möchten. Sie bemerkte, daß es wirklich unmöglich sei, daß ein einziger Schulrath das Ganze übersehen könne, zumal da er auch bei der Dberamtsregierung fungiren soll. Abg. Rich ter (aus Zwickau): Die Masse von Geschäften, welche" uns vorliegen, und welche in der Lhat an unfern Ohren nur vorübersausen, macht die Berathung eines so wichtigen Ge genstandes fast ganz unmöglich, und es kann daher nicht fehlen, daß der Beschluß, welcher darüber gefaßt wird,' ganz den Cha rakter der jetzigen Berathung an sich tragen muß. Ich kann nicht unterlassen, obgleich ich gestehe, daß ich mich auf den Ge genstand nicht gründlich vorbereiten konnte, doch einige Bemer kungen mitzutheilen. Ich bin überzeugt, daß das, was man beantragt, nicht geeignet sei, die Kammer dahin zu vermögen, um der Petition das Wort zu reden. Die Staatsregierung hat erklärt, daß die bisherigen Ephorieen unzweckmäßig seien, und sie hat als den einzigen Grund angeführt, die Ephorieen seien zu groß, und die Superintendenten nicht im Stande, ihre Aemter gehörig zu verwalten. Ich bemerke jedoch, daß weniger die Ausdehnung der Grund ist, daß die Superintendenten wenig leisten, als vielmehr, daß sie ganz im Wege stehen, oder noch deutlicher, daß die Superintendenten eine Menge Geschäfte be sorgen, welche nicht von Predigern besorgt werden können, wie z. B.-statistische Gegenstände, Schulangelegenheiten, Schulin- spectionen und dergl., was ihnen füglich erspart werden kann. Ich glaube, daß, wenn den Gemeinden die Selbstständigkeit gegeben wird, welcheihnen gebührt, dieSuperintendenturendann gänzlich überflüssig werden. Die Hohr Staatsregierungchat den Nachtheilen des jetzigen Ephoriewesens dadurch abzuhelfen ge- glaubi, daß sie das Land in Dekanate eintheilt; ich glaube je doch, daß dieses nichts anders, als ein-^Vermehrung der For men herbeisührt, was nichts weniger als vortheilhast für die Verwaltung sein dürfte. Wenn die Petenten dagegen Atel, Geld, Rang und ähnliche Dinge reclamiren, so gestehe ich auf richtig, daß sie zu denen gehören, welche sich selbst ebenfalls in das rechlc Licht stellen, wie die Beschwerdeführer, über deren Beschwerde wir vor wenigen Tagen gesprochen haben. Ich ge stehe, daß die gegenwärtige Petition die unwürdigste ist, welche der gegenwärtigen Ständeversammlung je vorgelegt wor den- Gehen Sie dieselbe durch, Geld ist es, was man ver langt, Titel, welche man reclamirt, äußere Dinge nehmen G e istli ch e in Anspruch, und mit diesen Dingen können wir doch gewiß die wenigen kostbaren Stunden nicht hinbringen, welche wir noch haben. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, der hohen Kammer möge es gefallen, die Petition selbst, wie überhaupt den ganzen Punct wegen Abänderung des bisherigen Ephoriewesens und einer neuen Eintheilung unsers in vielfacher Hinsicht genug zertheilten und emgetheilten Landes jetzt nicht in Berathung zu nehmen, sondern dieStaatsregierung zu ersuchen, erst bei der nächsten Standeversammlung weitere Mittheilung darüber zu machen. Abg. Roux: Ich will über diese Petition nicht geradezu den Stab brechen; ich kann mich derselben aber auch nicht gera dezu anschließen. Ich betrachte die Sache so, daß man sich die Frage stellen müsse: Ist es nöthig, daß die Kammer ihre Zu stimmung zur Abänderung der Ephorieeintheilung gebe? Ist diese nöthig, so ist die Sache noch so wenig vorbereitet, daß schon daran jede fernere Berathung scheitern muß, ist sie aber nicht nöthig, so wäre Zeit und Mühe vollständig verschwendet, wenn man sich mit dieser Petition langer beschäftigen wollte. Ist die Staatsregierung ermächtigt , die Superintendenturen abzu schaffen, und die Dekanate einzuführen, ohne daß es eines Ge setzes bedarf, so wird es geschehen können; aber schon die Frage, ob die Stände hierbei zu concurriren haben, ist nach meinem Dafürhalten so wichtig, und erfordert eine so umfangreiche Er wägung, daß bei diesem Landtage zu einem Resultate nicht zu gelangen sein wird. Ich bin also mit dem Sprecher vor mir einverstanden, wenn sein Antrag sich dahin richtet, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Abg. v. Lhielau: Es ist von der Regierung gesagt wor den, es liege kein Postulat vor; ich muß aber sagen, daß ich kei nen Unterschied zwischen einem Postulat, zwischen der Verwen dung der Ersparnisse, welche von der Kammer beschlossen wor den, und zwischen der Verwendung einer bereits zu einem andern Zwecke, nämlich für das Volksschulenwesen, bewilligten Summe, einsehen kann. Daß ein neues Postulat vorliegt, scheint mir außer allem Zweifel. Daß übrigens der Kammer freisteht, eine solche Bewilligung aus den Ersparnissen zu machen, iss keinem Zweifel unterworfen; aber ein Postulat von der Regierung bleibt es immer, und als solches ist auch die Sache zu betrachten, nur daß das Postulat auf indirektem Wege an die Stände gelangt ist. Was die Einrichtung der Dekanate überhaupt betrifft, so will ich mich über die Vergleichung derselben zu den Superinten denturen nicht auslassen; ich will nur bemerken, daß es mir nicht nöthig erscheint, eine solche Menge von Dekanaten oder Super intendenturen zu haben. In der Oberlausitz ist kein einziger Su perintendent, ein einziger Schulrath besorgt die ganzen Geschäfte, und das Schulwesen in der Oberlausitz ist, wie sich auf diesem Landtage ergeben hat, nicht in der Beschaffenheit, daß man sich darüber zu beklagen hatte. Mir scheint die ganze Einrichtung nicht zweckmäßig zu sein, besonders wenn sie noch weitere Aus dehnung erleiden soll, als bis jetzt die Superintendenturen gehabt haben. Was den Antrag selbst betrifft, so ist er viel zu speciell ; dann ist aber auch zweifelhaft, ob die Stande darüber zu beschlie ßen haben, und wäre das, so wäre es jetzt nicht mehr Zeit darüber, zu entscheiden. Ist es nicht zweifelhaft, ist es ein Verwaltungs gegenstand, so gehört er nicht zur Entschließung der Stande. Ich möchte auch glauben, baß ein solcher Beschluß dem Cultministe- rium nicht einmal angenehm sein könnte; denn es würde durch diesen Beschluß in seiner Einrichtung gehindert, und es würde doch nicht immer das vorgesteckte Ziel, wie es die 1, Kammer vor gesteckt hat, zweckmäßig sein. Ich will mich über den Namen, ob die Beamten Superintendenten ober Decane heißen sollen, nicht auslassen; ich glaube, daß auf den Namen Superintendent der Nachfolger kein Recht habe, und also würde die Stände versammlung wohl darüber nicht zu beschließen haben. Es giebt übrigens aber auch Superintendenten, welche nicht von dem
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