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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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- die Gewährung der ersteren und öffentliche Anerkennung um so unbedenklicher und notwendiger sein, je weniger sich leugnen laßt, daß jene Anstalt eine wohlthätige und ohne eine solche die gewiß höchst wünschenswerte Kenntnißnahme des Staates von den Erfolgen der Homöopathie ganz unmöglich sei. Die Depu tation würde daher hinsichtlich des dritten Punktes der Kammer anrathen zu beschließen: „im Vereine mit der 1. Kammer die Staatsregierung zu ersuchen, daß eine öffentliche Anerkennung der kn Leipzig errichteten homöopathischen Heilanstalt, jedoch mit dem Bemerken auszusprechen, daß dadurch noch zur Zeit kein Anspruch auf Unterstützung aus Staatsmitteln gegeben sei." Wenn die Petenten in Nr. 1. endlich 4) noch auf Errichtung ei nes besoldeten homöopathischen Lehrstuhls auf der Landesuniver sität angetragen haben, so glaubt die Deputation ein solches Ge such ebenfalls nicht eher der Kammer zur Unterstützung empfeh len zu können, als bis die allgemeine Anwendbarkeit des homöo pathischen Heilverfahrens sich auf unwidersprechliche Weise her ausgestellt hat. Sie glaubt aber auch nicht, daß durch Verwei gerung dieses Gesuchs der weitern Entwickelung und Fortbildung des homöopathischen Heilsystems hindernd m den Weg getreten werde, weil dadurch die Freiheit, die Arzneiwiffenschaft nach ho möopathischen Grundsätzen in Leipzig öffentlich zu lehren, einem übrigens dazu befähigten Manne ja nicht benommen ist, auch der Staat wohl schwerlich deshalb einem besoldeten Professor der Medicin seine Anstellung und Besoldung entziehen würde, wenn er außer den von ihm vorschrifimaßig zu haltenden Vorlesungen auch noch dergleichen über homöopathische Heilkunde hielte. Demnächst empfiehlt die Deputation der Kammer, die Verwen dung Mr dieses Gesuch zur Zelt noch abzulehnm. In Bezug auf die Petition unter Nr. 2. bemerkt die Deputation noch kürz lich, daß die in derselben enthaltenen beiden Gesuche sich vollstän dig erledigen, wenn die Kammer auf ihr Gutachten in dem we sentlichsten Puncte eingeht, und die Staatsregierung ersucht, das Verbot des Selbstdispenfirens für homöopathische Aerzte aufzu heben. Erklärt sich jedoch die Kammer darin mit der Deputation nicht einverstanden, so läßt sich auch nicht hoffen, daß die in jener Petition enthaltenen, etwas beschrankteren Gesuche um die Frei heit des Selbstdispenfirens Berücksichtigung finden und zur Zeit zu einem Erfolge führen werden. Die Deputation kann daher nur anrathen, dieselben auf sich beruhen zu taffen. Endlich hat die Deputation noch der 4 Anträge zu gedenken, welche bei der Berathung der 1. Kammer über diesen Gegenstand im Laufe der Discussion von einzelnen Mitgliedern gestellt worden.sind. Der erste derselben lautet dahin: „der Staat solle dafür sorgen, daß in jeder Apotheke, oder, wo mehrere in einem Orte seien, in einer derselben homöopathische Arzneien erlangt werden könnten." Die Deputation konnte sich von der allgemeinen Ausführbarkeit die ses Antrags nicht überzeugen, halt ihn daher zur ständischen Be- vorwortung ungeeignet, und kann der Kammer dm Beitritt nicht empfehlen. Dasselbe muß sie von einem zweiten erklären, wel cher dem vorigen als Zusatz beigegeben werden soll, und dahin ge richtet ist: „daß bei Revision des Shells der Apotheken, der ho möopathischer Natur sei, ein homöopathischer Arzt zugezogen werden möge." Ansprechender, zweckmäßiger und ausführbarer erschien ihr ein dritter des Inhalts: „die Staatsregierung zu er suchen, eine genaue Prüfung der Erfolge der Homöopathie zu veranstalten." Eine solche Prüfung ist jedenfalls höchst wün schenswert!), und laßt sich in der mehrgenannken homöopathischen Heilanstalt zu Leipzig auch gewiß sehr wohl ausführen, weshalb die Deputation der Kammer empfiehlt, diesem Anträge beizutre ten. Den vierten Antrag der 1. Kammer endlich, welcher dahin geht, „daß die Staatsregierung ersucht werde, Veranstaltungen zu treffen, daß ku Militairlazarethen denjenigen, welche sich homöo ¬ pathisch heilen lassen wollen, dergleichen Hilfe gewährt würde," würde die Deputation der Kammer ebenfalls zur Annahme em pfehlen, wenn hinter dem Worte „Militairlazarethen" die Ein schaltung folgender Worte" beliebt würde: „wo sich dazu Gele genheit findet" indem es zu viel gefordert sein würde, wenn des halb bei jedcm.Milktairlazarethe homöopathische Aerzte besonders angestellt werden sollten. Der Präsident fragt, ob die Kammer ans die Bera thung des Berichtes eingehen wolle? Es wird dirß aber durch 55 Stimmen gegen 4 verneint: und bleibt also der Gegen stand auf sich beruhen. Endlich erfolgt durch den Referent Abg. Runde die Verle sung des Berichts der 4. Deputation über die von den Lohnkut- schcrn eingereichte Beschwerde wegen Beschränkung der natürli chen Freiheit durch die Post. Dieses Gutachten geht dahin: „Die Petenten mit ihrer ! Beschwerde abzuweisen." j Die sofortige Berathung wird gegen 2 Stimmen beschlos- ! sen, da aber Niemand zu sprechen verlangt, stellt der Präsident die Frage: Will die Kammer dem Depu tations-Gutachten bcitretcn und die Petenten abweisen? WaS mit Ausnahme 1 Stimme (Abg. Haußner) bejaht wird. Endlich gelangte noch der Protocollextract aus der 1. Kam mer vom 25. d, Mts. zum Vortrag, besage dessen auch sie die Zurücklegung der spater eingegangenen Petitionen beschlossen hat. — Eines Beschlusses darauf schien es nicht zu bedürfen. Da ein Berathungsgegenstand nicht weiter vorlag, so en digten sich hiermit die Deliberationen der 2. Kammer. (Beschluß folgt.) Schluß der Sitzungen der ersten constitutionek- len Ständeversammlung des Königreichs Sachsen. I. Kammer. Nachdem das oben (S. 6108.) erwähnte Abfchkedsfcbrei- ben des v. Deutlich durch den Präsidenten mitgetheittwor den , sind die Geschäfte der heutigen Sitzung und mit ihr die des gegenwärtigen Landtages für die erste Kammer beendigt. Die Versammlung naht sich ihrem Ende. — Bevor aber die Mitglieder derselben dm Saal verlassen, in welchem sie seit ein und zwanzig Monaten wirkcen, äußert Der Präsident: Höchst und hochzuverehrende, Hochgeehrte Herren! Werfen wir, meine Herren, nach einer so langen Dauer unsers gemeinschaftlichen Wirkens, in dem Augenblicke, wo wir nun von diesem uns so theuer gewordenen Wirkungskreis und von einander selbst scheiden sollen, einen prüfenden Blick
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