Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 305. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Staatsminister V. Mülle r: Man darf üichtüberfthen, daß nach dem Gesetzentwürfe dergleichen Sammel- und Privat schulen nur in Städten und großem Dorfschaften Concession er halten könnten. Nach der von der geehrten Deputation vorge schlagenen andern Fassung würde die örtliche Beschränkung der Sammel- und Privatschulen auf die Städte und großem Dorf- schasten wegfallen, und mithin das Bedenken, daß durch sel bige die Schulkasse kleiner Dorfschaften m ihrem Einkom men beeinträchtigt werden könne, Platz greifen, obwohl nach der bisherigen Erfahrung nicht anzunehmen ist, daß dahin ein Unternehmer sich wenden wird, Weiler, sobald die öffent liche Schule gut ist, seine Rechnung nicht finden würde, und übrigens stellt doch auch die Deputation die Errichtung einer Sammel-und Privatschule ganz in das Ermessen der Kreis- Schulbehörden. Vicepräsident: Allerdings zeigt das Gesetz, daß cs bestimmt, cs sollen solche Sammel- und Privatschulen in Städ ten oder größer« Dörfern nur stattsindcn; es scheint mir aber, daß dieß ausdrücklich hinzugefügt werden müsse, wenn mandas Deputationsgutachttn annimmt. Ich würde daher Vorschlä gen, daß gesetzt werde: „und unter den von derselben festge setzten Bedingungen auch an solchen, wo eine öffentliche Volks schule besteht, errichtet werden." Abg. Eisen stuck: Das beantragte Amendement würde allerdings der Absicht des Gesetzes und in noch höherem Grade der Absicht der Deputation widersprechen. Es beruht diese gesetz-! liehe Bestimmung auf dem Principe der Freiheit, was doch im mer nur mit Schonung behandelt werden muß. Es sind des senungeachtet Beschränkungen in das Gesetz und auch teilweise in das Deputationsgutachttn ausgenommen worden. Bisher war es so: Dergleichen Pnvatschulen bedurften nur die Geneh migung der Schulinfpectoren, eine höhere Behörde concurrirte dabei nicht. Es ist also bas schon eine Beschränkung der bishe rigen Freiheit, indem die Genehmigung der Schulbehörde nicht mehr überlassen wird, und es ist selbst noch frei gelassen, Be dingungen zu stellen. Wenn nun die Deputation in ihrem Gutachten glaubte, diese beiden Einschränkungen annehmen zu können, dagegen von einer Beschränkung absehen zu müssen glaubte, welche der Gesetzentwurf noch aussprach, so glaube ich, würde man in der Beschränkung der Freiheit zu weit gehen, wenn man das Amendement des Abg. Sachße annehmen wollte. Sollte bei jeder Concessionsertheilung erörtert werden, ob der Gemeinde eine Überlastung, Belastung oder Entlastung zu Lheil werde, so wird eine derartige Concession schwerlich genehmigt werden, wenigstens würde eins immerwährende Zwietracht in der Ge meinde sein. Schon darum ist es nicht gut, noch weniger wäre ich aber dafür, es an dieser Stelle aufzunehrmn; denn da würde es nicht hingehören, sondern würde eher seinen Platz da finden, wo pon der Verbindlichkeit der Gemeinden die Rebe ist. Wenn man aber meint, es werde das öffentliche Volksfchulwe-, sen gefährdet, wenn man die Sammel - und Privatfchnlm be fördere, so befindet man sich im Jrrthum. Die Erfahrung hat immer gelehrt, daß, wenn die Volksschule gut ist, dergleichen SammelHulen immer verlicren, und ist es so, so sehe ich nicht ein, warum die Aeltern einem Princip zum Opfer werden sol len. Auch in dieser Beziehung würde es nicht güt sein. Eben so wenig kann ich damit einverstanden sein, daß diese Sammel» und Privatschulen nur an solchen Orten stattsinden sollest, wo bereits eine öffentliche Schule vorhanden ist. Es kann wohl der Fall vorkommen, daß gerade an einem Orte, wo sich eine öffentliche Schule bilden will, eine Privatschule am besten ist. Man denke sich einzelne, isolirt stehende Häuser . Vicepräsident: Mein Amendement ist noch nicht zur Unterstützung gebracht, und ich habe nur das einzige Motiv da bei, daß zahlreiche Gemeinden auf diese Weise umgehen könn ten, eine öffentliche Schule einzurkchten. Das Präsidium bringt nun den Antrag des Viceprasi- denten zur Unterstützung, welche aber demselben nicht ausrei chend (9 Mitglieder) zu Lheil wird. Abg. Rich ter (aus Lengenfeld): So viel ich zu bemerken gehabt, so hat man immer in kleinen Städten Privatschulen da errichtet, wo entweder die Lehrer zü viele Schüler hatten, und ihnen nicht die gehörige Aufmerksamkeit schenken konnten, oder wo der Schullehrer zu alt war, um dieses thun zu können. Da nun nach dem neuen Gesetze Schulbezirke errichtet und den Leh rern weniger Schüler zugewiesen werden sollen, so wird sich die Nothwendigkeit.der Errichtung solcher Schulen nicht so oft Her ausstellen. Das Sachßesche Amendement scheint mir daher an nehmbar, wenn nämlich künftig die Gemeinde das Schulgeld erhalt. Denn wenn die Gemeinde das Schulgeld erhält, so leidet die Schulkasse allemal Einbuße," wenn Privatschulen er richtet werden. ... Abg. Roux: Von praktischer Seite aus wollte ich gegen das Sachßesche Amendement anführen, daß der Fall, es werde., die Schulkasse durch Anlegung einer Privatschule leiden, kaum» einer Beachtung bedürfen könnte; denn wie der Abg. Richter geäußert hat, solche Sammel- oder Privatschulen pflegen öfters so zu entstehen, daß ein Candidat oder ein anderer Lehrer, für den sich nicht gleich eine Stelle findet, an einen solchen Ort kommt, die Kinder unterrichtet und zwar um ein Willigeres als in der Schule, oder sie sind auch so entstanden, daß Einige ih ren Kindern einen bessern und erweiterten Unterricht geben lassen wollen, und an die schließen sich dann andere an, Dann gebe. sch noch zu erwägen, ob die Bezirksstadt- oder Dorfschule et-, was zu besorgen haben kann ; müssen dann nicht die Aeltern viel mehr Geld aufwenden, um den Kindern einen solchen Unterricht ertheilcn öu lassen, und müssen wir bei der Erziehung, welche unsere Seminaristen erhalten, und bei der Aufsicht, welche von der hohem Behörde auf das Schulwesen verwendet wird, nicht erwarten, daß die Volksschulen sich weit besser gestalten, und wie kann man also besorgen , daß ein großer Andrang zu den Privatanstalten kün ftig sein werde, Ich bin dieser Ansicht we nigstens nicht, und die Deputation Hat sich dieser Beforgmß nicht Hingegeben. Abg. Sachße: Auch ich will die Sachs von praktischer Seite betrachtest, und bemerke deshalb, daß ich mehrere Städte kenne,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder