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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 272. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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sehr in Zweifel gezogen hat. Es hat sich heransgestcllt, daß der Eine glaubte, die Fabrikschulen dürsten nicht sofort bestehen; der Andere, die Hammerwerksschulen nicht; und ein Dritter zog das wieder in Bezug auf andere Schulen in Zweifel. Ist das nun der Fall, und wäre kein Gesetz vorhanden, so würde sehr leicht Verwirrung entstehen; denn es würde der Eine Schulen für gut, der Andere für schlecht halten, und Jeder nach Gutdünken schal ten und walten, und ich kann also wohl sagen, daß die Landge meinden einen bedeutenden Nutzen von dem Gesetze haben wer den. Ich begreife nicht, wie gegen diesen Z. selbst eine Einwen dung gemacht werden kann; mir scheint er zweckmäßig und noth- wendig zu sein. Es heißt ja auch nicht, daß diese Schulen ein gehen sollen, sondern es heißt nur, daß sie der Genehmigung der Kreisschulbehörde unterworfen und ihr Specialreglement geneh migt sein soll, und das ist, wenn nicht das ganze Gesetz abge worfen wird, nothwendkg. Soll das Gesetz nur für die Orts schulen bestehen und nicht auch für andere, so wird das bedeutende Nachtheile mit sich führen. Ich nehme an, daß das Amende ment des Abg. Lattermann zurückgenommen worden ist, weil sich sonst über die Schädlichkeit der Annahme desselben vieles sagen ließe. Was aber die Bemerkung anlangt, als sei im Z. 6. gesagt, es solle der Unterricht kn diesen Schulen beschrankt werden, so sehe ich nicht ein und begreife nicht, wie dieß behauptet werden kann; eben so wenig, als nach §. 5. ausgesprochen ist, daß auf dem Lande weniger gelernt werden soll, als in Städten. Das ist auch nicht der Fall, sondern es ist nur von dem Falle die Rede, daß der Unterricht schon einer Beschränkung unterworfen ist. Es ist also nicht gesagt, daß der Unterricht beschränkt werden soll, im Gegentheil glaube ich, daß die Regierung im Sinne hat, diese Einschränkungen möglichst zu unterdrücken. Es ist von der ei nen Seite die große Wichtigkeit und Nützlichkeit der Fabrikschu len ins Licht gestellt worden, von der andern Seite wurde dem widersprochen und die Nachtheile dieser Schulen aufgeführt. Ich will das unberührt lassen und glauben, daß das Richtige in der Mitte liege, und die Regierung wohl auch das Nichtige finden werde. Zu leugnen ist aber nicht, daß durch den Unterricht am Abend viele Nachtheile entstehen. Wir haben mehrmals auch schon in diesem Saale die Klage gehört, daß man die meisten Re kruten aus den Fabrkkstädten als untauglich zurückweiftn müsse, was der deutlichste Beweis ist, daß es mit dem physischen Wohl nicht zum Besten aussieht. Ich möchte aber behaupten, daß auch in anderer Hinsicht diese Leute nicht immer tauglich sind; denn sehr oft ist es der Fall, daß, wenn solche Leute in den Fa brikorten verarmt sind und sich wo anders umArbeit melden, und ihnen solche angewiesen wird, sie dann sagen, daß sie keine Kennt- kiß davon hatten und sich nicht daran gewöhnen könnten. Zet sche übrigens nicht ein, warum es nicht zweckmäßig sein soll, daß die Kinder einen bessern Unterricht erhalten, wodurch sie in den Stand gesetzt werden, sich weit leichter fortzubringen. Indes sen müßte ich mich doch gegen das Amendement des Abg. Axt er klären; denn wenn ich es gleich im Allgemeinen paffend finde, so muß ich doch der Ansicht des Abg. Eisenstuck beitreten, daß das Amendement zu weit führen würde. Wir haben gehört, daß viele Fabriken die Kinder Abends nicht beschäftigen können, und! soll nun ausgesprochen werben , daß Abends kein Unterricht er- theilt werden darf und also die Kinder des Tags über in die Schule gehen müßten, so würden sie keine Arbeit haben. Ich wünschte also nicht, daß dieses Amendement angenommen würde, weil die Facultät, etwas Gutes zu stiften, dadurch zu sehr be schrankt würde. Abg. 3 schische: Ich könnte dem wohlgemeinten Amende ment des Abg. Axt wohl beistkmmen, wenn ich nicht einsähe, daß es zu weit geht. Es könnte direct oder indireet die Veran lassung sein, daß die Fabrikhrrrn die Kinder ohne Beschäfti gung ließen, und ich glaube, daß dann die moralische Ausbil dung noch weniger gefördert werde; denn „Müßiggang ist aller Laster Anfang" ist ein altes und wahres Sprichwort. Ich kann dieses auch aus meiner Gegend abnehmen, und zwar aus der Zeit, wo die Flachsspinnerei noch Gewinn gab, da waren die Kinder von früher Zugend an beschäftigt. Jetzt geben sich die Aeltern nicht mehr die Mühe, die Kinder dazu anzuhalten, diese kommen denn nun zusammen, treiben Allotria und das ist noch weit gefährlicher. Man sagt zwar, daß die Aeltern müßig gingen, während sie die Kinder für sich arbeiten ließen; ich ge be zu, daß es solche Menschen giebt, wenn aber die Verwor fenheit so weit geht, so werden auch Aeltern die Kinder zu etwas Gutem nicht anhalten, und ich muß daher wünschen, daß es bei der Bestimmung des Entwurfes bleibt. Vicepväsidentr Mir scheint es, daß gegenwärtig die Diskussion zu weit gehe; denn der alleinige Gegenstand dersel ben ist doch nur das Amendement des Abg. Axt, und dieses stimmt eigentlich mit der Ansicht überein, die in den Motiven des Ge sches ausgesprochen ist. Ich finde darin gar nichts Neues; da aber die Regierung sich auch in den Motiven ausgesprochen Hat, daß solche Abendstunden zum Unterricht nicht geeignet seien, so halte ich das Amendement für überflüssig und auch nicht hieher gehörig, da der Behörde ohmdieß zusteht, diese Sache einzurich- ten, wie sie ihr am besten erscheint. Wenn gesagt worden, daß das Gesetz eine Beschränkung der Freiheit enthalte, so muß ich darauf bemerken, daß jedes Gesetz eine Beschränkung dersel ben herbeiführk, und wenn gesagt worden, daß die Kinder den Verdienst verlieren würden, so glaube ich das nicht, denn die Fabrikherrn brauchen eben so nothwendig die Kinder, wie diese den Verdienst nöthrg haben; und übrigens kann man das phy sische Wohl doch nicht über das geistige setzen; es laßt sich auch gewiß bei den Fabriken eine solche Einrichtung treffen, daß die Morgenstunden für den Unterricht der Kinder > benützt werden können, und ich kann daher nur wünschen, daß diese Abend stunden wegfallen. Staatsminister v. Müller: In Bezug auf die Motiven bemerke ich, daß diese sich nur darauf beziehen, wenn der ganze Unterricht auf die Abendstunden gelegt ist; aber, wie ich schon erwähnt habe, wenn der mehr die geistige Thätigkeit des Kin des oder dessen Herz in Anspruch nehmende Unterricht auf die Morgenstunden, und auf die Abendstunden nur der Theil verlegt würde, welcher unterhaltend ist, oder mechanische Fertigkeiten bezweckt, so würde, meiner Ansicht nach, dieses wohl zuläs sig sein-
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