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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 273. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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angetragen, daß der Staat etwas gewahre. Er halte das In teresse aller Staatsbürger dabei betheiligt, daß die Ablösung be fördert werde, obwohl die Städte weniger; aber^r glaube, man hqbe von den Besorgnissen abzuschen, weiche ausgestellt worden feien , da sie sich auf außerordentliche Falle bezögen, und dar- > auf bei Berathung eines Gesetzes nicht Rücksicht genommen wer den könne. . Staatsminister v.'Ze sch au: DieAnsicht, welchederAbg. aus dem Winkel darüber ausgesprochen, daß die Landrenten bank nicht rin Institut sei, welches bloß zum Vortheil des Be rechtigten gestiftet worden, fei ganz die seine; im Gegentheil, er habe die Ansicht, sie fei für den Verpflichteten in weit größerem Umfange von Vortheil. Sie gebe dem Letztem die Möglichkeit, die Berechtigten durch ein Capital abzufmden, welches ihm früher oder später lästig werden könne. Es müsse dabei berücksich tigt werden, daß der Berechtigte kN der Regel zwar nicht auf Capitalzahlung antragen könne; jedoch sei dieß zulässig, wenn die Rente auf mehrere Termine nicht abgetragen werde. Dieser Verlegenheit überhebe sich der Verpflichtete, wenn die Rente der Nentrnbank zugewiesen werde. Was die Laudrentenbank selbst Mange, so ergebe die frühere Gesetzgebung und der Vorbehalt, welchen die Regierung selbst in Bezug auf die weitere .Bestim- man sich für diesen Antrag entschlösse, und er die Genehmigung der ersten Kammer erhielte, die Nothwendigkeit darin liegen, späterhin deshalb eine besondere gesetzliche Bestimmung zu er- lassen. .. . . Abg. Skichter (aus Zwickau): Ob.die Landrentenbank dem einen oder andern Lheile Vortheil gewähre, scheine ihm nicht hierher zu gehören; denn sonst werde er von den Nachtheilen et» was äußern, welche dieses Institut offenbar für den Verpflichte ten habe. Er müsse eine andere Frage aufstellen, und zwar die, ob das Budjet noch nachträglich mit einer Ausgabepost belastet werden könne? darauf rcducire sich alles, und er glaube nun, daß eine solche Belastung nicht möglich fei. Nach alle dem, was man bereits beim Budjet bejahend ausgesprochen habe, sei das Ausgabebudjet schon so reich mit allerlei Posten bedacht, daß es kaum nöthig erscheine, ihm noch etwas hinzuzufügen., Denn der Staat leide in dem Verhältnisse mehr, als man das Aus- gabebudjct belaste, und wie.der Staat einen Nutzen davon hü ben könne, wenn man dieß thue, begreife er nicht. Abg. A.r t erklärt hierauf, daß er sich gleichfalls Zur Mino rität bekenne, und da der Abg. Runde ein großes Bedauern über diese ausgesprochen habe, halte er sich verpflichtet, seine Ansich ten mitzutheilen. Er halte die ganze Sache für eine Privatsache, mung gemacht habe, daß das Institut wohl noch einer Vervoll kommnung fähig >sei, um es für seinen Zweck recht nutzbar zu machen. Es scheine ihm daher auch, was die vorliegenden Anträge betreffe, daß der Staat an dieser Angelegenheit sehr wesentliches Interesse habe, und daß er, ohne Verkürzung oder Verletzung die ses oder jenes Staatsbürgers herbei zu führen, wohl etwas zur Beförderung der Sache thun könne. Der Antrag der Deputa tion gehe dahin, es möge der Staat die Regiekosten und auch die etwaigen Ausfälle übernehmen, und er glaube, wenn ein solcher Antrag an die Staatsregicrung gelange, dieses keinem wesentli chen Bedenken unterliegen werde; die Regiekosten seien nicht be deutend, da das Institut allerdings erst im Entstehen sei; zu mal die Negierung die Vorsorge getroffen, daß die Geschäfte durch andere Beamte besorgt würden. In Bezug auf die Ueber- tragung der Reste könne die Sache allerdings von einigem Um fange werden, jedoch nicht von solchem Umfange, als dargestellt worden sei. Schon das Vorzugsrecht, welches diesen Renten ein geräumt worden-, werde dem Staate eine große Sicherheit ge währen ; dann müsse man aber auch die Erfahrung zu Rathe zie hen. Ihm sei aus benachbarten Staaten bekannt, daß die Be rechtigten anfänglich besorgt hätten, sie würden die Renten nicht einheben können; indessen hatte es sich gezeigt, daß dieAermern selbst mehr und besser bezahlt, als die Reichern, er glaube nicht, daß der Staat bei dieser Garantie großen Verlust leiden werde. Wenn Abg. Runde noch einen Gegenstand zur Sprache gebracht habe, her allerdings wichtig sei, indem er auf Abänderung einer wesent lichen Bestimmung des Ablösungsgesetzes hinauslaufe, so scheine ihm wenigstens zur Zeit der Antrag nicht passend. Hier lagen verschiedene Petitionen vor, auf welche das Gutachten der De putation sich beziehe, aber der Bericht habe sich nicht über jenen Antrag verbreiten können, da es ein ganz neuer in den Petitio nen nicht enthaltener Antrag sei. Auf jeden Fall würde, wenn und er werde zeigen , daß er durch das nicht widerlegt worden, was im Berichte angeführt sei. Wenn gesagt werde, es fei keine Abänderung des Ablösungsgesetzes, es hänge die Landrcntcn- bank mit der Ablösung nicht zusammen, so gestehe er, daß ihm eine Art Sophistlk darin zu liegen scheine; denn die Ablösung sei nicht dann vollendet, wenn die Abschätzung erfolgt sei, sondern ferst dann, wenn er gezahlt habe. Er sehe also einen nothwen- digen Zusammenhang zwischen dem Ablösungsgefttze und der bandrcntenbank. Er glaube auch, daß die Ablösung ohne eine solche Maßregel nicht erfolgen könne; aber eine andere Frage sei die, ob der Staat die Verpflichtung habe, zu einer solchen Ab lösung die Hande zu bieten, und bedeutende Capitalien darauf zu verwenden. Dafür könne er sich nicht entscheiden, und zwar darum, weil der größere Theil der Staatsbürger dabei nicht be theiligt erscheine; und erhübe nicht recht gefunden, diese anzu ziehen, um einen kleinen Theil der Staasbürger zu erleichtern und namentlich auch solche, welche unter die Wohlhabendem, ja unter die Reichen gehörten, und wie der Staat diesen unter die Arme greifen solle, könne er nicht begreifen. Er sei der Meinung, daß män noch eine Zeitlang warte; denn es könne sein, daß die, welche jetzt die Mittel hätten, sich losmachten und dann könne man denen helfen, .welche dieß nicht im Stande seien. Es ließen sich dann die Inexigibilitätcn besser übersehen; aber jetzt halte er diese Maßregel bedenklich, und man habe schon zugestanden, daß die Jnexigibilitaten in der Folge von großem Umfange werden könnten; er glaube, sie müßten es werden, wenn man den kleinen ländlichen Grundbesitz ins Auge fasse, und sich daran erinnere, wie der Abg. Runde selbst den traurigen Zustand des kleinen ländlichen Grundbesitzers mit grellen Farben geschildert habe, und es sei also wohl nicht anzurathen, so bedeutende Bewilli gungen zu machen. Wolle man behaupten, es sei keine Bewil ligung, so müsse er nur erinnern, daß zwar einige Mittel der
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