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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 301. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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ist dieß der Fall , so muß man gerade hier mitunter billig in der Form etwas nachlassen, um die Leute nicht zu drücken, und zu allzu großen Opfern anzustrengen. Namentlich billige ich den Vorschlag, daß bei Anlegung einer eignen Schule nicht 50, sondern erst 80 Kinder als Normalzahl angenommen werden, die ein guter Lehrer, behandelt er den Unterricht nur gehörig in Claffen und Abtheilungen, vollkommen Unterrichten kann. Wer weiß übri gens , welche Fortschritte in dieser Beziehung bald unser ganzes Elementarschulwesen macht, wenn der neuerlich von dem treffli chen Zerenner dringend als praktisch empfohlene, wechselseitige Unterricht noch näher geprüft, erprobt gefunden, und eingeführt wird! Ich besorge sogar, daß, wollte man nur 50 Kinder als Normalzahl setzen, manche Gemeinde, da es doch ein großer Vorzug bleibt, die Schule im Orte zu haben, dann auf Errich tung einer eignen Schule gesetzlich provociren würde, und hatte sie die Mittel nicht dazu, so würden ihr solche gewährt werden müssen. Zu 6. wäre allerdings, besonders da wo Vereins schulen in Frage kommen, zu wünschen, daß man die Kinder nicht vor wirklich vollendetem sechsten Jahre zum Schulbesuche anhielte, weil, je zeitiger die Kinder zur Schule müssen, desto mehr Schulversäumniffe ekntreten. Ueberhaupt bin ich kein Freund von dem zu zeitigen Unterrichte; er erzeugt zu oft nur Treibhauspflanzen. Auch möchte, ist der Unterricht gut und der Schulbesuch geregelt, ein Kind in 7H, ja selbst in 7 Jahren Alles, was es als künftiger Landbewohner bedarf, erlernen, da die Er fahrung lehrt, daß, ist ein Kind nur erst für die Schule gewon nen , es in einem der späteren Schuljahre mehr lernt und behalt, als in zweien seines früheren Schulbesuchs. Indessen bescheide ich mich gern, daß es einer Regel bedürfe, daß dann Kinder erst mit ziemlich vollendetem 7. Jahre zur Schule kommen, auch sorg lose Aeltern dieß mißbrauchen "würden, glaube aber, daß, hin sichtlich des Landes, in Betreff der Versäumnisse, auf welche ich weiter unten zurückkommen werde, billigem Ermessen Raum zu geben sei. Dagegen kann ich mich als Regel nur für eine Auf nahme und für eine Confirmation im Jahre, und zwar um Ostern herum, erklären, jedoch daß'da, wo es Umstände erhei schen, Ausnahmen gemacht werden dürfen. Ich habe nämlich die Gründe, welche M. Hammer dafür ausgestellt, in der Er fahrung bestätiget gefunden, auch ist die Praxis fast durchgängig dafür und die zweckmäßige Einrichtung der Lehrcmse läßl nur dann eine zweite Aufnahme zu Michaelis zu, wenn sich so viele Kinder finden, oder schwächere in den Unterabtheilungen zu rückbleiben, daß mit diesen zusammen ein neuer Cursus begonnen werden kann. Auch kommen, was die Confirmanden betrifft, Dispensationsgesuche wohl nicht gar so häufig vor, oder werden nicht bewilliget, wenn die zu Entlassenden nicht auch wirklich reif sind, und hiernach richten sich die Leute gar bald. Zu Abschnitt N, möchte ich mich theils für den Gesetzent wurf, theils für die Vorschläge der geehrten Deputation erklä ren, . Zrpar bin ich gar sehr dafür, daß die Schullehrer minde stens so, wie der §. 34. des Gesetzentwurfes bestimmt — in der Lausitz hat man sie jetzt schon so zu stellen gesucht — besoldet, ihnen diese Besoldung auch, um der vielen, mit her einzelnen Annahme des Schulgeldes verbundenen, Unannehmlichkeiten i und Nachtheile überhoben zu sein, aus einer Kaffe gewährt werde, obwohl diese Einrichtung nicht ganz leicht sein wird« Ja, ich. wünschte, sie könnten noch besser gestellt werden, da der Be ruf eines gewissenhaften Volksschullehrers ohnehin ein saurer Bissen Brod ist. Auch mag ihnen, zu besserer Dotation, ihrem Vergnügen und um sich manches Bedüxfniß selbst zu erzeugen, ein Garten und etwas Feld, wo es angeht, nur nicht so viel, daß sie dadurch von ihrem Berufe abgezogen werden, gewahrt werden. Ich setze übrigens voraus, daß man da, wo sich Aus schulungen oder Quiescirungen von bejahrten oder nicht ganz geeigneten Lehrern, da man sie früher doch anstellte, nöthig ma chen, möglichste Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen vorwalten lassen, und da, wo es nicht zulangt, für Letztere auf Lebenszeit aus Staatskassen zuschießen werde. Nicht weniger glaube ich mit der geehrten Deputation, daß sich das Schulgeld kaum werde abschaffen lassen, zumal, außer den von ihr aufge stellten, noch der Hauptgrund zu erwähnen sein dürfte, daß es an einem gerechten Maßstabe, es durch eine Anlage zu ersetzen, fehlt, und dieser kaum oder höchst schwierig zu ermitteln sein dürfte. In der Lausitz hat man neuerlich, im Einverständniß mit der obersten Provinzialbehörde, die ganz einfache Einrich tung an vielen Orten getroffen, daß für jedes Kind wöchentlich nur 9 Pf. oder jährlich I Thlr. 12 Gr. Schulgeld auf 48 Wo chen, so, daß die 4 auf Ferien gerechneten Wochen frei ausgehen, gegeben werden,- dabei aber, nach Höhe dieses Schulgeldes jede Gemeinde ihre armen Kinder zu vertreten hat, wogegen aber die Beitrage von Käufen und Verschreibungen, da sie den Leuten lästig und schwierig einzuziehen sind, wegfallen; außerdem ist aber von denselben dem Schullehrer eine jährlich bestimmte Quantität Getreide und ein angemessenes baares Aequivalent jur das Holz ausgesetzt worden, was nach dem Güterfuße oder einem sonst billig vereinbarten Maßstabe aufgebracht wird, ge wahrtworden, und was er sich etwa in seinem Garren erbaut, geht ihm noch überdem -zu Gute. Ich theile ferner die Ansichten der geehrten Deputation über die Verbindung der Schul- und Schulbedürfnißkasse, nur möchte ich nicht billigen, daß, nach ihrem Vorschläge, auch die Beiträge der Unterhaltung oder Er neuerung der Schulgebäude in selbige fließen sollten, vielmehr glaube ich, daß bei Neubauten und Hauptreparaturen der Be darf durch besondere Anlagen aufzubringen sei. Solche Aus gaben sind vorübergehend, werden nach Gütern, Einheiten u. s. w. aufgebracht, und es wird besondere Rechnung darüber und über die geleisteten Naturaldienste geführt. Das Gegen- theil würde Vermischungen und Irrungen herbeiführen, und man würde die Leute wohl schwer dazu bewegen, auch zu sehr anftrengcn, wollte man ihnen solche Beitrage für den Bedarfs fall in voraus anmuthen, die dann auch müssig in der Kasse lie gen, und die Sorge dafür vergrößern würden. Zu Abschnitt IV. erscheinen mir die Erinnerungen der ge ehrten Deputation bei Z§. 53., 5H. und 60-, insofern es hier al-, lerdings Principien gilt, größtentheils sehr angemessen. Zu Abschnitt V. muß ich zwar anerkennen, daß es wohl nur Sache ees Staates sei, darüber zu wachen, daß kein Kind eines Staatsangehörigen ohne Unterricht bleibe, und daher die
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