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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 313. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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gemessenste zu sein, weil der Ortsschulvorstand die vorwalten den Verhältnisse am besten zu beurtheilcn weist. Eine Bestim mung des Alters ist hinzugcfügt worden, weil die. Erfahrung gelehrt hat, daß Kinder vom zartesten Alter in Dienst genom men wurden. Geschieht das Vermiethen vor dem 16, Jahre, so tritt auch in geistiger Hinsicht ein großer Nachtheil für das Kind ein, das auf der ersten Bildungsstufe stehen geblieben ist, und es ist spater oft nicht möglich, das Versäumte nachzuholen und die Denkkraft des Kindes gehörig auszubilden. Was das Amendement des Abg. Axt anlangt, so möchte ich dem gern bei treten, weil nach seiner Bemerkung man sich zu oft von dem Nachtheile überzeugt hat, der von der Vernachlässigung des Unterrichts durch Vermiethung im Auslande herbeigeführt wird; indessen eine allgemeine Vorschrift darüber kn das Gesetz aufzu nehmen, scheint allerdings manches Bedenken gegen sich zu ha ben, und es dürfte daher das mehr ein Gegenstand sein, auf den man mehr in der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zu sehen hätte. Nachdem sich auch Referent Abg. v. Friesen gegen das Sachßesche Amendement erklärt und bemerkt hatte, daß es ihm nicht recht klar erscheinen wolle, geht man auf die Abstimmung Über, und . Der Präsident stellt die Frage: Stimmt die Kammer für die Annahme des Sachßeschen Amendements? Sie wird mit 40 Stimmen verneint; und eben so erhält die Frage: Ob man dem Amendement des Abg. Axt beistkmme? verneinende Antwort. Abg. Clauß bemerkt: Von der Deputation sei darauf hingewiesen worden, daß auch Kinder unter 10 Jahren in den Fabrikctablissemcnts angestellt wären; und dürfe er über haupt wohl hoffen, daß man unterscheiden werde zwischen dem Eintritte ineinen Dienst, womit eine weit größere Abhän gigkeit verbunden sei", — und der Anstellung zur Fabrikbe- schästigung, indem bei letzterer das Kind in seiner natürlichen häuslichen Lage verbleibe, der Fürsorge der Aeltern nicht ent zogen werde. So wichtig aber der Gegenstand für das Fabrik wesen und die Erhaltung vieler Kinder und selbst ihrer Angehö rigen sei, so wolle der Sprecher doch eine förmliche Bestim mung hier nicht beantragen, weil er die Meinung hege, daß die Staatsregierung diese Verhältnisse genau erörtern werde. Er glaube ruhig erwarten zu dürfen, daß die Anstellung von Kin dern auch unter 10 Jahren zu Fabrikbeschäftigungen nicht ge stört werden solle, unter der Voraussetzung, daß man sich überzeugen werde, wie der Unterricht solcher Kinder nicht gänz lich vernachlässigt sei. Ohne auf frühere Aeußerungen zmück- zugehen, wolle er nur noch bemerken, daß, wenn Schulver- säumniffen aus Armuthsrücksichten — so sei von mehreren Sei ten angeführt worden >--- oft nicht vorzubeugen sei, so werde man um so mehr hier neben der Rücksicht für die Gewerbe ins Auge zu fassen haben, baß Armuth mit allen ihren auf den Schulunterricht nachtheilig einwirkenden Folgen herbeigesührt werden würde, wenn man die Beschäftigung der hier fraglichen Kinder unterbrechen wollte. , ' Staatsminister V. Müller entgegnet, daß von den Kindern, welche in den Fabriken arbeiteten, hier gar nicht die Rede fei; denn hier habe man nur den Begriff eines Dienstbo ten im Auge gehabt, welcher in der Gesindeordnung ausgestellt worden sei; aber eine Erklärung schon jetzt darüber zu geben, ob man die Arbeiten der Kinder in den Fabriken während dieser Stunden gestatten könne, scheine um deswillen nicht angemes sen zu sein, weil nach tz. 9. wegen der Fabrkkschulen eine Er örterung von den Kreksbehörden erst noch «»gestellt werden soll. Abg. Clauß bittet noch einmal ums Wort, um sich voll kommen mit der Erklärung des Hrn. Staatsministers befrie digt zu äußern; nur das Deputationsgutachten sei für ihn die Veranlassung gewesen, den Gegenstand in die DiScussion zu ziehen.— . ° Hierauf werden die Fragen: Wird der von der Deputation beantragte Zusatz von der Kammer angenommen? und: Er klärt sich die Kammer mit dem Z. in der Art einverstanden? einstimmig bejaht. §. 65.: . (Verbindlichkeiten der Dienstherrschaften wegen vorbemelde-, ter Kinder.) Dienstherrschaften sind verbunden, die nach §. 64. angenommenen 'Kinder auf die noch übrige Dauer der Schulzeit und bis zur Confirmation täglich mit derjenigen Classe, welcher letztere angebören, oder der sie ihren Kenntnissen nach zugesellt werden können, und in denjenigen Vor - und Nachmittagsstun den, welche mit Genehmigung der Schulinspection hierzu ange- srtzt worden sind, in die Schule, sowie in den von den Parochial- geistlichen zu besorgenden Confirmanden-Unterricht zu schicken. Das Deputationsgutachten lautet: Demnach würde§.65. anzufangen haben: „Die Dienstherr schaften und Meister der Schornstcinfegerlehrlinge sind verbun den re." Desgleichen schien eine allgemeinere Fassung dieses wünschenswerth, da die Verbindlichkeit, die Schule Vor- und Nachmittags zu besuchen, alle Dispensation so gut wie ganz aufheben würde, und es besser ist, diese Bestimmungen nach Beschaffenheit der Umstände der Schulinspection zu übers lassen; so wie es auch von ihrem Ermessen abhangt, jedem Kinde nach seinen Fähigkeiten die Classe anzuweisen, in welcher eS Un terricht erhalten soll. Die Deputation beantragt daher folgende Fassung: „Die Dienstherrschaften ——- bis zur Confirma tion täglich mit der Classe, welcher sie angehören und in denjeni gen Stunden, welche mit Genehmigung rc." -— Z Abg. Axt macht darauf aufmerksam, daß ihm -erFall vorgekommen sei, daß in großen Kirchspielen der OrtSvorstanh keine Nachricht davon erhalte, wenn eine solche Vermiethung während des Schulverbandes erfolgt sei, und er wünsche daher, daß die Verbindlichkeit der Herrschaft ausgesprochen werde, dem Ortsvorstande Anzeige davon zu machen, Staatsminister 0. Müller verweist deshalb auf §>156. der Verordnung, Worin folgendes gesagt sei: „Begeben sich Kinder der angegebenen Ursachen wegen an auswärtige Orte, so haben sie sich vorher bei ihrer Obrigkeit einen Erlaubyißschem hierzu auszuwirkcn, welchen der Geistliche mit zu vollziehen, und worin derselbe zugleich das Alter des Kindes, den Grad der von demselben zeithererlangten Schulbildung in die Classe, der es angehört, zu bemerken hat. — Sogleich bei Ankunft des Kindes an dem fremden Orte hat die Dienstherrschaft dieses Zeug- 2
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