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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Woche die kurze Zeit von>3 Stunden täglich, 15 Stunden wöchentlich Unterricht möglich. Außerdem kommen bei KircheN- schülennoch ost Fälle vor/ wo der Schullehrer Kirchnergeschäfte zu besorgen hat, und diese'führen wieder Versäumnisse herbei ; aber wir wollen die Zahl der Stunden für voll annehmens und rech nen Sie eine Claffe zu 70 bis 80 Schüler, fö frage ich Sie, was da in 15 Stunden an dem einzelnen Kinde gewirkt werden kann. Es ist dieser Umstand nicht zu übersehen; denn gerade bei dem Volksschulwesen treten eigenthümlichc Verhältnisse her vor; sobald das Kind aus der Schule in das älterliche Haus zurücktritt, bekümmert sich in der Regel Niemänd darum , daß das Kind weiter fortgebildet werde; es ist Alles auf den Unter richt in der, Schule beschrankt. Allein von der Beseitigung die ses Uebelstandes, die Anstellung mehrerer Lehrer und hin und wieder Erweiterung der Locale nothwendig macht', tat man ab- strahirt. Ein anderer Punct bezieht sich auf die Verhältnisse des Schullehrers selbst, nämlich auf die vorbemerktermaßen ihm ob liegenden Geschäfte eines Kirchners. Diese sind zum Theil von der Beschaffenheit, daß sie den Schullehrerftand herabsetzen, weil sie eben so gut von einem Tagelöhner oder Knecht besorgt werden könnten. Hierin und in der jetzigen pekuniären Stel lung des Schullehrers liegt hauptsächlich die Geringschätzung, die dieser Stand von sehr Vielen erfährt, während der Geistliche, der durch seine Bildung sich heraushebt, und-so gestellt ist, daß er sich nicht in solcher Abhängigkeit.von den Parochianen befin det, bei treuer Verrichtung seines Amtes einer Achtung sich er freut, welche dem Schullehrer, da er unter den übrigen Ortsbe wohnern sich ebenfalls durch Bildung auszeichnet, ohne die be rührten Verhältnisse auch nicht versagt werden würde. Das sind Umstände, welche man entfernt zu sehen wünschen muß, allein man hat für jetzt davon abgesehen, weil der erste vermehr ten Aufwand zur Folge hätte, und mit dem Kirchendienste ver- haltnißmäßig bedeutende Bezüge für den Schullehrer verbunden sind. Ich erlaubte mir, dich bloß zu bemerken, um in Ihnen die Ueberzeugung zu begründen, daß man bei dem Gesetzent würfe nicht in dem blinden Streben nach dem Optimismus be fangen sei. Nach der Aeußerung S. 635. scheint es, als ob man noch mehr in die Hande der Gemeinde hätte legen können. Ich muß aber gestehen, daß im Gesetzentwürfe in die Hände der Organe der Gemeinden viel gelegt ist. ' Es sind die ökonomi schen Angelegenheiten in die Hände der Gemeinde gelegt; Ls ist alsdann die Mitwirkung an der Schulpolicei den Schulvorstän den zugestanden; es ist diesen endlich die Ausübung des Ehren rechts, die Wahl der Schullehrer, wo solche den Gemeinden zusteht, aüfgetragen worden, obwohl sich Bedenklichkeiten dage gen erheben lassen. Zch muß auch gestehen, ich rechne auf die Mitwirkung der Gemeinden und ihrer Organe sehr viel, nament lich bei Abstellung der Schulyersäumnisse. Bei diesen Lheile ich übrigens ganz die Ansicht, welche der Abg. Axt geäußert hat, daß es trotz aller Veranstaltungen, trotz aller Bestrafung und allen Zwangs nicht dahin kommen werde, die Schulyersaum- m'sse ganz aufzuhehen, weil wir nicht im Stande sind, Eine Quelle derselben, die Armuth eines Theils der Aeltern zu ver stopfen. Es kommen solche Fälle allerdings vor, wie sie der Abg.'erwähnt hat, allein ich glaube, daß auf der andern Seite gegen vielt'Versäumnisse indirect durch die Schulvorstande und durch die Gemeinden selbst viel in dieser Beziehung gewirkt wer denkönne. Zum Theil sind nämlich die Personen, bei denen die Schulversaumnisse vorzüglich vorkommen, als Taglöhner oder sonst in gewisser Abhängigkeit von bemittelten Einwohnern, die, wenn sie sich dafür interessiren, durch Aufforderung, Er mahnung und Bedeutung wohlthatig mitwirken können, um die Schulversaumnisse zu verhüten. Was die Mittel anlangt, - welche die Ausführung des Ge setzes nothwendig macht, so glaube ich gewiß, daß zwar diese Summe künftig nicht unbeträchtlich sein werde, daß sie aber auch wieder nicht einen solchen Umfang gewinnen dürfte, daß 'die Besörgniß empfindlicher Beschwerung für die Gemeinden dar aus hervo.gehm könnte; ich halte mich daher verpflichtet, eini ges über den Gang zu äußern, den man in der Sache nehmen wird, wenn man die Zustimmung der Stände zu diesem Gesetze erhalten hat, denn das Gesetz muß jedenfalls als Grundlage Vorhandensein, damit man weiß, auf welcher Basis man sich zu bewegen habe. Wenn diese feststeht, so hätte ich mir ge dacht, würde man, nachdem die Kreisdirectionen constituirt sind, durch diese Behörden gleichsam eine Schulstatistik aufnehmen lassen müssen, die zunächst die Bildung der Schulbezirke befaßte. Ich muß mich darüber etwas näher erklären. Es ist nämlich nicht zu leugnen, daß in vielen Orten sogenannte Katecheten schulen aus Bedürfniß sind, indessen hätte es auch wohl man cher nicht bedurft, wenn man mehr Ortschaften mit einander verbunden hätte, was man über dieß aus andern Ursachen, z. W. weil sie zu andern Parochien gehören, unterlassen. Ich sehe aber hierin kein Hinderniß, denn ich sehe nicht ein, warum ein Geistlicher nicht eine Schule, in der sich vielleicht 20 — 30 Kinder aus einem nicht zu seiner Parochie gehörigen Orte befin den, beaufsichtigen könnte, und ich glaube daher wohl, daß, wenn die Verhältnisse näher erörtert werden, sich auch Wege zeigen werden, wie durch Verbindung kleiner Orte mit andern die sogenannten Katechetenschulen vermindert werden können. Das nächste Geschäft würde nun sein, daß, wenn die Schulbe zirke allenthalben geordnet sind, dieKreisdirectionen Verzeichnisse über die Zahl der Schulen und der Kinder, welche sie besuchen, über die Lehrer, das Einkommen, die Befähigung und das Ver halten derselben aufzustellen hätten. Sodann würden sie einen Etat über die Erfordernisse entwerfen müssen, welche zur Unter haltung der Schulen nöthig sind, welche Beiträge aus Stif tungen, aus dem Kirchenvermögen und sonst geleistet werden können; und was bann noch bleibt, wäre Sache der Gemeinde, und es würde nun die Erörterung nothwendig machen, welche Mittel durch die eignen Kräfte der Gemeinde gewahrt werden können. Wenn sich herausstellt, daß, ohne sich empfindlich wehe zu thun, von der Gemeinde die Mittel nicht allein aufge bracht werden können, dann würde die Unterstützung der Staats kasse eintreten. Hiernach sollte ich nun wohl glauben, daß die Summe sich nicht zu hoch belaufen könne. Es fehlt uns frei lich noch ein Mittel, dieß mit Leichtigkeit zu regeln, wie es in Frankreich vorhanden ist, wo man die Grundsätze befolgt, daß, 2
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