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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 318. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Bei Z. 7. ist die zwcB Kammer der diesseitigen Bewilli- gung deS vcm Domcapite! zu Meißen durch den Befehl vom 24. October 1703 zugestandencn Sieueraquivalentts von 30 Lhlr. zwar beigerreten, hat aber hierbei beschlossen, den Vorbehalt in der Schrift auszudrücken: „daß, sobald die Steuer von Bier oder Biermalz niedriger stehen würde, als sie hier anacnommcn worden, auch dieses Äquivalent in demselben Bsrhalmiß zu ver mindern sein werden" — Diesem Vorbehalte vermochte die .De putation nicht deizustimmen, weil derselbe, wenn man nicht un gerecht sein will, zugleich.auch auf den Fall möglicher Erhöhung der betreffenden Steuer ausgedehnt werden müßte, was aber nicht in der Absicht der zweiten Kammer zu liegen, überhaupt auch bedenklich scheint, da hierdurch analoge Folgerungen und "Indem es nun jedenfalls wünschenswert!) sein dürste, 6433 sen beider Kammern unbedingt zugestandenen Befreiung auswär- weise zugestanden worden sind, so kann auch ein Entschädigungs tiger Gesandten und Geschäftsträger von Einfuhr- und Ver- anspruch dieser Otte füglich wohl nicht weiter ausgedehnt und brauchs-Abgaben inSachsen, ein günstiger Erfolg um so weniger nicht unbedingt zugestanben werden. — Demnach empfiehlt die ' " — - - ... Deputation den Beitritt zu dem bezüglichen Be ¬ schlüsse der zweiten Kammer. Dem bei §. 5. von der ersten Kammer beschlossenen An träge: „daß die Regierung erörtern und ermessen möge, in wie fern der Truvitionsreceß den Geistlichen der Oberlausitz einen An spruch auf Entschädigung wegen ihrer Zuziehung zur Fleischsteuer gewähre," ist die zwem Kammer nach dem Vorschläge ihrer De putation nicht beigetreten. — Es hatte schon bei der Berathung in der ersten Kammer das Materielle dieses Antrags -Widerspruch und mannigfache Bedenken erregt, und auch die unterzeichnete Deputation erkennt denselben theils für unnöthig, da die Regie rung auch unaufgefordert die nöthigen Erörterungen bereits an- gestellt haben oder noch anstellen dürste, und da überdieß die Aus führung wohlbegründetsr Rechtsansprüche durch das vorliegende Gesetz nicht ausgeschlossen oder gefährdet sei, theils aber auch halt , sie Venselven der Stellung der Stande der Regierung gegenüber nicht ganz angemessen; daher muß sie anratücn, diesen An trag fallen zu — Eben so findet die Deputation die jenseits genehmigte Bemerkung: „daß die in Gemäßheit der §Z. 5.0. und 7. zu bewilligenden Entschädigungssummen für die Lranksteuer- und die übrigen Acquivalente, da erstere wahrend erwarten lasse, als der Grund, warum die Befreiung in einigen Staaten nicht erwiedert wird, meist in der zu großen Verschieden heit der jenseitigen Abgabensysteme zu liegen scheine und da es überdieß, weil ständischer Seits alles Interesse am Erfolge einer solch.cn Unterhandlung zu fehlen scheine, lediglich derRegierung zu überlassen sei, in wie weit sie eine solche anzuknüpfen für räthlich halte; dieß um so mehr, als die Regierung durch einen bestimmten ständischen Antrag in unangenehme Verlegenheiten gesetzt werden konnte. — Die Deputation muß diese schon bei den Verhandlun gen in der 1. Kammer entgegengestelltcn Gründe mit Ausnahme desjenigen, welcher von der Verschiedenheit der Abgabensysteme entlehnt ist, für überwiegend halten und schlagt daher vor, d i esen Antrag fallen zu lassen. v. Carlowitz: Keinen der von der 2. Kammer gegen den diesseits beschlossenen Antrag aufgestellten Gründe halte ich für fck lagend genug, um zur Zurücknahme Les letztem aufzufordern. Den von der Ungleichheit der indirecten Abgaben .hergcnommc- r-en Grund erkennt die Deputation selbst nicht an, er paßt auch sitzt, wo sich das Zollsystem so weitverbreitet hat, weniger als je. Man sagt, es schlage hier das ständische Interesse nicht ein, z der Vacanzcn nicht, letztere hingegen bloß auf die Lebensdauer, allein ich wünschemcht, daß man dieses Letztere in so enge Gren- der bisherigen Genußberechtigcenzu zahlen sind, nur auf Be- z,N einschränke. Die Gesandten sind sächsische Staatsbürger, > chn ung, und so viel die den Cantoreigeselllchastcn für jetzt r, ZV«. noch zu gewahrenden Bezüge anlcmgt, brs auf wertere Er- rlnm nutzt der Antrag, was aber dm Unterthanen zum Besten Gerung in das Sudjtt emfzunchmen seien," vollkommen gereicht, kann unmöglich als dem ständischen Interesse fremd den übereinstimmenden Beschlüssen beider Kam- dargestellt werden. Man glaubt, die Regierung durch einen kmern entsprechend. solchen Antrag in Verlegenheit zu setzen; ich besorge das nicht, i Wei tz. 2. ist man einst im inig, bei tz. 5.' mit 24 gegen 4 Md man hat schon öfter ähnliche Anträge an die Regierung ge- k Stimmen mit der Deputation einverstanden., stellt, ich erinnere nur an die Anträge beider Kammern bei Ge legenheit des Staatsdienergesetzes wegen des aufzuhebenden Ab zugs der im Auslande zu verzehrenden Pensionen. Referent, v. Cruskus: Die Sache schlägt wenigstens nicht unmittelbar in das ständische Interesse ein; übrigens sind die diplomatischen Verhältnisse west zarter, also leichter Verle genheitbereitend, als alle andere..7. Es ivird hierauf das Gutachten der Deputation Mit 13 ge gen 12 Stimmen verworfen, und somit beim frühem Be schlüsse stehen geblieben. Bei §. 2. sind zwar die Worte: „in bergbefteiten Orten," mehrseitige Ansprüche in ähnlichen Fallen v.ranlaßttMerden möch- nach deren Beifuge diesseits der Fassung der zweiten Kammer bei-. H ten. — -s allein dieselbe hat es für nölhig erachtet, annoch ferner nach diesen I -rung an dergleichen statt gehabte Begünstigungen bald gänzlich Worten einzuschaltm: „nach Maßgabe des Bergwerks-» Decrets vom 17. Mai 1624,ck um hierdurch der Staatsre-! gierung das in diesem Decrets vorbehalcene Recht zu sichern, die Thlr. lediglich dem Zwecke, nämlich der Unterstützung und Bele bung des 'Privatbergbaues, gemäß zu verwenden und daher nach Beft'nden solche zu vermindern oder, daftm dieser Zweck gar nicht j . . wehr erreicht werben könnte, auch gänzlich emzuzühen. — Da s the Ersparnisse erlangt wurden, so Haven sich beiderseitige Depu- sich null die, den berg befreiten Orten zekther zugekommenm Br- 5 tcrtionen. chüviss Dttemigt,. daß sie ihren Kammern statt des^vorbe- günstigungen auf das angezogene Dccret gründen, darin aber merkten Vorbehaltes Vorschlägen wollen.», es möge in der Schrift mit folgenden Worten: „jedoch mit solchem Bedinge, wo auch ? ausgesprochen Werden? „wie die Stände erwarteten, von den Einwohnern sich- bergmännisch bezeiget, nach unserer daß die Regierung aus ob ged achten Gründen auch Ober- und anderer BergbeaMtcn Verordnung und Gutachten, nach geringern Sätzen, als den Maßstab dazu der und jedwedm Orts Vermögen erbauet, also aberderBrrgwerks-^ Gesetzentwurf an die Hand gäbe, baldigst abzulö- bau gebührlich durch sie.gefördert wird re.," nur bedingnngs- sen Bedacht.nehmen werde." getreten, worden ist, ebenfalls von letzterer genehmigt woxdm,E durch Ablösung solcher Acquivalente die unangenehme Erinne- 'allein dieselbe bat es kür nöttna erachtet. annoch ferner nach diesen !! rung an dergleichen statt gehabte Begünstigungen bald gänzlich zu verwischen, die Capital-Ablösung aber, selbst mit niedrigem Suminen, als sie das vorliegende Gesetz nachlaßt, Zum Vor- - .. theile sowohl der Berechtigten, als. der Staatskasse gereichen statt der aufgehobenen Befreiung bewilligte Summe von 19,000 würde , da erstere hierdurch allen Wechselfällen entrückt, den Be- ----- " - ' -- - sig und die freie Verfügung über ein kleineres Capital der unge ¬ wissen und unsickcm Erwartung größerer Summen von der Zu kunft vorzichm möchten, und da für letztere stets wünschenswer-
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