Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 318. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Realbefreiung irgend zu nah zu treten, oder die Interessen der i Rittergutsbesitzer auch nur entfernt zu verletzen, beiden Kammer Gelegenheit gewahrt, auch über diesen Gegenstand vielleicht noch wahrend der Dauer des gegenwärtigen Landtags eine definitive Vereinigung zu treffen. I ch muß mich daher dem Vorschläge um serer geehrten Deputation um so mehr anschließen, da cs ja eben jetzt gilt, die divergirenden Meinungen beider Kammern auszu gleichen, und mache nur noch unter Beziehung auf das, was der Hr. Stellvertreter so eben bemerkte, auch meinerseits darauf rs auch noch, baß die Befreiung der Rittergüter von der Trank- - Deputation großen Dank den schroff sich k- steuer, das Recht des steuerfreien Tischtrunks ein Realrecht sei. gegnenden Ansichten beider Kamniertt durch einen Paffenden Ber- Es kann wohl dieser Satzfganz kurz dadurch bewiesen werden,; mittlungsvorschlag einen Ausweg uns zu eröffnen gesucht hat, wenn man auf die Verfaffüngsurkunde verweist, welche Entschä- der, ohne dem von der ersten Kammer anerkannten Grundsätze der digung für die Aufhebung der Realbefteiungcn zusichert. Da ! nun die Realbefreiungen nicht zugleich specisicirt sind, so tritt das sächsische Recht ein, und darnach habe ich es nicht anders erlernt, als daß die Tranksteuer-Befreiung der Rittergüter eine Realbe freiung sei. An diesem Rechtsgrundsatz zerschellen alle jene Ver suche, die ich nicht weiter erwähnen will. Allein, meine hoch geehrten Herren, hier gilt eS nicht, dieß Recht zu vertheidigen, sondern hier handelt es sich um Auffindung eines Auskunftsmit tels, um unbeschadet jenes Rechtes einen Vergleich zwischen den entgegenstehenden Principien zu vermitteln, und da mußte man Persuchen, den streitigen Punct in soweit zu übergehen, daß man den Station gno festhickt, und auf die Vereinigung wegen der gesummten Realbefreiungen hingewiesen hat. Ich dachte denn doch, damit konnten die geehrten Sprecher jetzt zufrieden sein, wie die Sache dermalen steht; denn zu verkennen ist nicht, daß da durch Alles erreicht worden ist, was erreicht werden kann. Durch diesen Vorschlag bleibt das Recht selbst ganz unangetastet, die wird nach den bestehenden Sätzen fortbezahlt, und wenn keine Hauptvereinigung wegen des 39. Z. der Verfas sungsurkunde zu Stande kommt, obschon ich versichern kann, daß dazu sich in der Vereinigungs-Deputation eine sehr erfreuliche Aussicht öffnet; so bedarf es erst eines neuen, auch von der I. Kammer anzunehmenden Gesetzes, um den statum gno zu an dern. Es ist dringend nothwendig, über den vorliegenden höchst schwierigen Punct hinwegzukommen, ohne doch die Principe zu berühren. Dieß, glaube ich, erreicht man durch den Vermitte- llungsvorschlag der Deputation, den ich, obgleich noch immer an meinem früher ausgesprochenen Grundsatz festhaltend, zur An nahme dringend empfehle. Zudem ist ja nicht zu vergessen, daß die Befreiung eine Steuer voraussetzt, diese Steuer aber, von welcher jene Befreiung statt fand, weggesallen und die Malz steuer ohne allen Vorbehalt bewilligt worden ist. Ich gebe zu, daß man eigentlich nur den Namen gewechselt, und „Trank" in „Malz" umgeschrieben hat, allein es wird jenseits nicht wenig Ge wicht darauf gelegt. Jedenfalls ist aber die Lage der Sache eine andere, als sie vorhin dargestellt wurde. — Was den Vorschlag des Hrn. Hofrath v. Zedtwktz anlangt, so bezieht sich das ange griffene Wörtchen „nur" darauf, daß im gegenwärtigen Gesetz nur in den in dem erwähnten Z. aufgeführten Fallen eine Ent schädigung ausgesprochen werden soll, da der folgende §. be stimmt, daß es wegen der Rittergüter bei der bisherigen Ein richtung bewenden solle. Dieses „nur" ist also nicht wesentlich er forderlich, und wenn es so bedenklich erscheint, so halte ich es für . unbedenklich, dem Vorschlag beizutreten. Es läßt sich wohl der Beitritt der 2. Kammer hierzu erwarten. Bürgermeister Hübler: Auch mir ist nie ein Zweifel dar über beigegangen, daß das Recht-der Tranksteuerbefreiung der Rittergüter ein Realrecht sei. Ich habe mich früher bereits leb haft dafür ausgesprochen und halte auch heute noch an dieser An sicht fest., Nichts desto weniger , sind wir, wie ich glaube, unsrer aufmerksam, daß, wenn keine Vereinigung zu Stande kommen sollte, die Lage der Berechtigten denn doch eine sehr bedenkliche werde, und daher schon die Politik rathen würde, den Berei nigungs-Vorschlag nicht von der Hand zu weisen- — Ich kann endlich nicht zugestehen, daß das Wörtchen „Nur" einen An stoß im Sinne des Hrn. Secr. v. Zedtwitz giebt, da §. 8 b. die Princips-Frage vollkommen offen erhält; glaubt indeß die hohe Kammer, daß das Wörtchett zu Mißdeutungen führen dürfte, so habe ich gegen dessen Wegfall auch nichts einzuwenden. Amkshauptmann v. Welck: Man würde der Deputation sehr Unrecht thun, wenn maa glauben wollte, daß sie irgend etwas an dem Rechte der Rittergutsbesitzer vergeben hat. Der Z. 81). sichert jedes Interesse, und das Wörtchen: „ob" wird dadurch wieder neutralisirt, daß im Fortgänge des §. die Trank steuerbefreiung mittelbar den Realrechten beigezahlt wirk Die Vereinigung ist dringend zu wünschen, die vielleicht nur kurze Hinausfetzung unbedenklich. Bürgermeister Mittelstadt: Ich muß mich ebenfalls für den Vereinigungsvorschlag erklären, und mache insonderheit auf den Umstand aufmerksam, daß im §. 8d. von dem bier steuerfreien Lischtrunke der Rittergüter, nicht der Ritter gutsbesitzer die Neve ist, worin offenbar ein neues mittelbares Anerkenntniß der Nealqualitat liegt. Uebrigens erkläre ich mich für den Vorschlag des Hrn. v. Zedtwitz. ! v. Carlowitz: So sehr auch ich rineVereinigung wünsche, halte ich es doch für sehr gefährlich, zu glauben, daß schlechter dings über jede Sache ein Einverständniß erlangt werden müsse; denn das führt zu halben Maßregeln. Uebrigens kann ich die Ansicht nicht theilen, daß mit der Biersteuer auch die Befreiung weggefallen ist, und daß die Entschädigung erst ein Gesetz erhei schen soll. Der Entziehung eines Rechts muß die Entschädigung, wie der Schatten dem Bilde folgen. So verlangt es die Ber- faffungsurkunde. So lange also die Entschädigung fehlt, muß auch das Recht der Befreiung fortdauern. Secr. Hartz: Ich gestehe, daß es mir außerordentlich schwer fallt , von dem früheren diesseitigen Beschlüsse abzugehen und für einen Vorschlag zu stimmen, der auch das von mir klar s und unzweifelhaft anerkannte Princip in Zweifel stellt. Indes- ' fen fühle ich, wie nothwendig es ist, irgend eine Vereinigung zu stressen, und welche unangenehme Folgen der Mangel einer Ver-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder