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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 291. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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schehenwirh, dafür bürgt schon der Umstand, daß das vorhün- dene Capital zu den bevorstehenden Bauten nicht zurekcht. Die Kammer tritt hierauf dem jenseitigen Anträge mit 17 gegen 9 Stimmen bei, und man beschließt einstimmig, die Position mit 36,540 Thlr. jährlich anzunehmen. 3) Die Saigerhütte Grünthal. Reinertrag 8000 Thlr. (s. Nr. 399. d. Bl. S. 4143.) Die Deputation empfiehlt die Annahme dieser Position, so wie der folgenden 4) Ausbeute von den dem Fiscus gehörigen Kuxen der gemeinschaftlichen Blaufarbenwerke an 3500 Lhlr. (s. Nr. 399. d. Bl. S. 4144.) Es werden beide Positionen einstimmig ange? n omm en, 5) Die Freiberger Ober-Zehntenkasse. Reiner trag 40,354 Thlr. 3 Gr, 5 Pf. (s. a. a. O.) Von der Deputa tion der zweiten Kammer ist bemerkt worden, daß das unter der Einnahme aufgeführte Ladegeld von Eisenstein eine Abgabe sei, welche vom Käufer des Eisensteins bezahlt werden müsse, und also als eine Gewerbsteuer sich darftelle. — Hierauf ist nun in der zweiten Kammer der Antrag gegründet worpen, die Staats regierung zu ersuchen: „darüber nähere Erörterungen anzustel- en, ob das Ladegeld als Gewerbsteuer oder als Geleite (wofür solches von einem andern Abgeordneten erachtet worden) anzuse hen, und wenn eines oder das andere der Fall, solches resp. mit Eintritt des neuen Gewerbfleuer-Gesetzes in Wegfall zu brin gen. " — Die Deputation hat über diese Angelegenheit nähere Mittheilung von dem Königl. Hm. Commissar sich erbeten, und es hat sich gezeigt, daß keine von beiden Voraussetzungen eintritt, indem es damit folgende Bewandtniß hat: Die Entstehung des Ladegeldes für Eisenstein geht wenigstens bis in die erste Halste des 16. Jahrhunderts zurück. Im 17. Jahrhunderte ist dasselbe schon sehr allgemein ekngeführt gewesen, Die wesentlichste, noch jetzt völlig giftige Bestimmung darüber enthält die erneuerte und verbesserte Wlechhammer-Ordnung KurfürstJohann Georgensll. vom 23, Mai 1666 < 6. -V. H. S. 335.), worin es §. 36. wört lich heißt: „Hiemebenst sollen unsere Bergbeamten daran sein, daß die schuldigen Zehenten und Ladegebühren von allem Eisen stein genommen, und das geringste nicht verschwiegen oder über sehen werde, wie sie denn auch das Ladegeld von denen Eisen steinen, den die Hammerwerksmeistere in der Cron Böhmen oder anderswo außerhalb Landes erbauen und daselbst sich erholen, vermöge der alten Amtsbücher, als von jedem Fuder 1 Gr. und solche alle Quartale neben den andern einbringen, auch daß hier innen nichts unterschlagen werde, getreue Aufsicht halten sollen." Aus dieser Disposition und insonderheit aus der unmittelbaren Verbindung, kn welche darin das Ladegeld mit den Bergzehenten gesetzt ist, geht sattsam hervor, daß solches, gleich dem Zehnten, die Qualität einer dem Bergherrn als solchem gebührenden Ab gabe hat; und der rechtliche Grund zu einem dergleichen Conces- sionsgelde für hie Erlaubniß, Eisenstein zu laden und kaufen, beruht auf dem Bergherrlichen Reservate des Vor - und Erzkau fes.— Die Sächsischen Bergrechts- und Nechtslehrer, nament lich Beyer (OM metsUioa, Th. 1. e. 10. ZZ, 10. und 12.), Köhler (Bergrechtrc. 2. Ausl. S. 219.), v. Römer (Sächs. Staatsrecht 2. Th. Seite754.), Weiße (Sächs, Staatsrecht 2. Th. Seite 161.), Haubvld (Königl, Sächs, Prkvatrecht 2, Ausgabe von Günther, Seite 240.), erkennen den angeführ ten Grund in der zugleich bemerkten Beziehung einstimmig für giftig an. -- Solchergestalt kann nach obiger Vorschrift der Hammerordnung und nach consequcnten bergrechtlichen Grund sätzen nicht angemessen erscheinen, rnehrgedachtes Ladegeld aus dem Gcsichtspuncte einer gewöhnlichen gewerblichen Abgabe oder eines Geleites zu betrachten und mithin in Folge der Einführung s der Gewerbsteuer ober refp. der Aufhebung des Geleites wegfallen !' zu lassen. — Bei diesen Verhältnissen dürfte der Antrag der zweiten Kammer sich erledigen und die Position in der gedachten Summe anzunehmen sein, i v. Carlo nutz: Ich enthielt mich bisher — im Vertrauen auf die so oft Seiten der Regierung gegebene Versicherung, in allen Branchen für möglichste Ersparung zu sorgen — aller speciellen Anträge. Wenn sich nun aber im jenseitigen Bericht 112 Thlr. Gehalt für das Berghautboistencorps in Ansatz ge bracht befinden, so kann ich dieß unmöglich mit Stillschweigen übergehen. Ich trage vielmehr auf den Wegfall dieser Post an, und zwar nicht blos im Interesse der Staatskasse, sondern im Interesse des beim Bergwesen angestellten Personals selbst, da der Grund der Hier und da laut werdenden Mißstimmung gegen den Bergbau wohl hauptsächlich darin liegt, daß, obgleich schon seit sangen Jahren der Bergbau nicht mehr so ergiebig ist, des sen ungeachtet noch immer die frühem blos auf den Luxus berech neten Ausgaben sortbestehen. Dahin gehört denn wohl un zweifelhaft auch der Gehalt für das Berghautboistencorps, denn so lange picht jeder Bxrghaut.boist zum Orpheus wird, wird die Bergmannsmusik gewiß nichts dazu beitragen, das Erz aus der Erde zu locken. Ich trage daher auf den Wegfall dieser 112 Thlr. an, Dieß wird ausreichend unterstützt. v. Herrmann: Der Behauptung, als sei der Ertrag des Bergbaues unbedeutend, müßte ich denn doch wider sprechen; denn es ist doch wahrlich nichts Geringes zu nennen, wenn, wie es der Fall ist, der Werth des ausgcbrachtcn Silbers jährlich bis zu ungefähr Million Thlr. anstcigt. Referent, v. Deutrich: Die Deputation hat nicht unter lassen auch diese Post in Erwägung zu ziehen, so wie die damit zusammenhängenden 2 andern Posten und deshalb folgende Mit- Lheilung des königl. Hrn. Kommissars erhalten: „Daß die bei der Freiberger Oberzehntenkasse, für das dasige Berghaut- boisten-Corps und dessen Direktion und Unterweisung, in Ansatz gekommenen 152 Thlr. geradehin zu den unentbehrlichsten Kosten des Bergwesens gehören sollten, läßt sich nicht behaup ten. Indessen stehen dieselben mit sehr alter Einrichtung und Bewilligung, welche vormals, minder passend, meist von den landesherrlichen Stossen zu Freiberg gewährt worden ist, im Zu sammenhänge; auch verdient der dem Gergvolke eigne Sinn für Musik einige Berücksichtigung, und cs würde rathsamer sein, jene nicht erhebliche Unterstützung, wobei Zugleich größere, vorhin von Zeit zu Zeit vorgefallene Gratisicationen und extrqordinaire Ausgaben für dergleichen Zweck erspart werden, mit den annoch weiter zur Unterhaltung und Complekirung der Instrumente des Bergmusik-Corps ausgesetzten 60 Lhlr. fortdauern zu lassen, als durch deren Entziehung Unzufriedenheit und Mißmuth zu erre gen." Die Deputation hielt diese Bemerkung voller Berücksichti gung werth. Dieser Theil des Volks hat bei seinem mühselig Beruf, dessen Opfer es nicht selten wird, besondere Eigenthüm,/ lichkeiten, es hält alte Einrichtungen in Ehren, schätzt sie hoch. Zu diesen letztem gehört nun dieBergmusik, durch welche zugleich einige Bergleute einen geringen Verdienst erlangen. Nimmt
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