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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 291. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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4 Gr. für dm Normal-Etat, 8,435 Lhlr. 18 Gr. zu transitorischen Zuschüssen, Summa: 226,750 Lhlr. 22 Gr. Zn Folge der Be willigungen der 2. Kammer stellt sich der Betrag, der am Schlüsse befindlichen tabellarischen Uebersicht gemäß, so heraus: 218,682 Lhlr. 12 Gr. Normal-Etat, 9,075 Lhlr. 18 Gr. transitorische Zuschüsse, Summa: 228,052 Thr. 6 Gr. Durch die Beschlüsse der ersten Kammer wird dagegen eine dem Postulats der Negierung gleichkom mende Hauptsumme hergestellt und nur eine Abminderung des Nor mal-Etats und Erhöhung der transitorischen Zuschüsse bewirkt; beide Summen stellen sich nun so: 210,057 Lhlr. 7 Gr. Normal-Etat, 16,693 Lhlr. 15Gr. transitorische Zuschüsse, Summa: 226,752Lhlr. 22 Gr. — Die hiernach zwischen den Beschlüssen beider Kammern obwaltenden Differenzen sowohl, als die von der ersten Kammer noch besonders gestellten Anträge sind folgende: 1) Bei Position XXXIl. (das Finanzministerium nebst Kanzlei betreffend) hat die 1. Kammer den Antrag gestellt: Es möge künftig in ähnlicher Maße, wie dies bereits bei dem Finanzministerium geschehen, auf Salarirung des nieder» Kanzlei-Personals mehr durch Copialien, als durch fixe Gehalte Rücksicht genommen werden. Der Antrag ist allgemeiner Art, und würde mehr bei der Berathung über den Bor bericht seinen Platz gefunden haben. Nächstdem ist nicht allein bei dem Finanzministerium durchgängig, sondern auch zum Theil schon bei dem Justizministerium die Einrichtung ins Leben getreten, auf deren Hervorrufung der Antrag gerichtet ist, und endlich hat die Ne gierung zu erkennen gegeben, daß, wenn schon diese Einrichtung sich alS nützlich darstelle, selbige doch wegen der bei einigen Ministerien noch bestehenden früher» Hähern Gehalte sich noch nicht habe allge mein durchführen lassen. Hiernach scheint daher der Antrag weiter nicht nothwendig, indessen hält ihn die Deputation nicht in dem Grade überflüssig, um dessen Annahme zu widerrathen, und ist daher der gutachtlichen Meinung: die Kammer möge ihren Beitritt dazu erklären. Abg. Axt: Cs ist mir blos das Einzige auffallend, wie die Deputation ihr Gutachten gestellt hat, indem es heißt, die Deputation halte dm Antrag nicht in dem Grade überflüs sig rc. Es ist da ein Widerspruch, wenn nicht zugleich ein Gradmesser angegeben ist. Zudem wird gesagt, der Antrag sei unnöthig, und dieselben Gründe werden hier angegeben, ob wohl di« Deputation den Beitritt vorschlägt, die bei andern An trägen angegeben werden, aus welchen man dem Anträge nicht bektrktt. Wenn es nun heißt, die Deputation halte den An trag nicht in dem Grade überflüssig, um dessen Annahme zu widerrathen, so weiß ich nicht, wie dieser Grad bestimmt wer» den soll. Referent, Seer. Richter: Wenn die Deputation gesagt hat, daß sie den Antrag nicht in dem Grade überflüssig halte, um ihn zu widerrathen, so muß ich d,m Abg. bemerken, daß dieses allein Sache des Gefühls ist, und sich natürlich nicht be urteilen laßt. Wenn aber eine Ersparniß bei einem Postulat durch den Antrag bezweckt wird, so glaubt die Deputation, daß, wenn der Antrag auch an und für sich erledigt zu sein scheint, er doch nicht so verwerflich sei, als andere, worin gleichsam Vor schriften für die Staatöregierung liegen, und bei denen sie nicht betreten konnte. Allein, wo es nur irgend möglich war, sich M der 1. Kammer zu vereinigen, hat man es gethan, um nicht mehrere Differenzpuncte zwischen beiden Kammern festzuhalten, und bei jener Bemerkung hatte man mehr die Absicht, daß man aussprechrn wollte, man habe nichts Schädliches in dem An träge gefunden, ihn zwar nicht als nöthig erachtet, jedoch nicht eine neue Differenz festhalten wollen. Abg. Roux: Von theoretischer Seite genommen, kann man sagen, ein Antrag ist gut, wenn die Sache, welch« bean tragt wird, gut ist, und wenn nun zweckmäßiger ist, daß bei dem niedern Kanzlcipersonale die Salarirung nach der Masse der Arbeiten erfolgt, als daß ihm große feste Gehalte gegeben wer den, so läßt sich auch der Antrag rechtfertigen. Abg. Axt: Ich Habe auf die Aeußerung des Referenten bloß daS zu erwiedern, daß bei vielen der Anträge, welche zu rückgewiesen worden sind, Ersparnisse vorlagen, aber man sagte, die Negierung bezwecke diese ohnedieß, und ein Antrag sei nicht nothwendig. Was aber nicht nothwendig ist, ist über flüssig. Des Präsidenten Frage: Stimmt die Kammer der De putation bei, daß dieser Antrag gestellt werden soll, wird ge gen 2 Stimmen bejaht. 2) Ein anderer Antrag bezieht sich auf die Position XXXVI. !>. (das Finanz-Archiv betreffend) und ist dahin gerichtet: die Negierung zu ersuchen, bei Beseitigung von Aktenstücken aus dem Finanz- und Steuer-Archive darauf Bedacht zu nehmen, daß dasjenige assewicr werde, was seiner Zeit von Einfluß für das Interesse von Privaten seyn könne. — Nach der Erklärung des Herrn Finanzminister in der ersten Kammer wird bei diesem Geschäft mit aller Vorsicht und Ge nauigkeit verfahren und das schon beobachtet, was der Antrag be zweckt; derselbe ist daher überflüssig und unnöthig. Nächstdem scheint es der Deputation zu sehr in die Verwaltungsrechte einzugrei- fen und mit der Verantwortlichkeit der Ministerialvorstände nicht ver einbar, Anträge dieser Art zu stellen; sie kann daher der Kammer den Beitritt nicht empfehlen. Referent, Secr. Richter: Die Deputation glaubt, «S würde den Rechten der Verwaltung zu nahe getreten, wollt« man einen solchen Antrag wachen, und das ist der hauptsäch lichste Grund, warum man dem Anträge nicht beitrat. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Ich halte den Antrag der 1. Kammer für unbedenklich. Der Archivar, der das Ar chiv ordnet, und die unnützen Acten ausscheidet, würde viel leicht nur darauf Rücksicht nehmen, ob sie flscalisches Interesse hatten. Die Rechte der Privaten sind auch zu beachten. In der 1. Kammer sind die alten Steuerrechnungen und das daraus erweisliche Braurecht in Erwähnung gebracht worden. Meh rere Falle können vorkommen. So z. B. entsteht öfters die Frage, ob eine gewisse Claffe von Gewerben auf dem Lande ge trieben werden könne. Es kommt darauf an, ob vor 1767, wo das bekannte Mandat erschienen, dergleichen Gewerbe auf dem Lande getrieben worden ist. Hierüber geben alte Personen- steuerrechnungen Auskunft. Dem Archivar möchte also große Aufmerksamkeit zu empfehlen sein. Referent, Secr. Richter: Ich muß darauf bloß entgeg nen, daß, wenn der Abg. glaubt, diesem Versehen, welches der Archivar machen könne, dadurch Vorbeugen zu können, wenn die Kammer diesen Beschluß faßt, so glaube ich nicht, daßdieß möglich sei. Er muß von dem Vorstande des Ministeriums Auftrag haben, wie er zu verfahren hat, und es ist wohl von dem Vorstande des Ministeriums zu erwarten, daß eine solche
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