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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 322. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Jahres 1834 zu Ende geht, nicht als dringendes Bedürfnis erscheinen, die Ständeversammlung nicht sobald wieder zusam- mentreten zu sehen, als es eigentlich der gewöhnlichen Berech nung nach der Fall sein sollte? Darum erlaube ich mir, folgen den Antrag zu stellen: „Einer hohen Kammer möge cs gefallen, die Ausgaben sowohl als die Einnahmen des Budjets auch auf das Jahr 1837 noch zu bewilligen, und demnächst noch in der Schrift darauf anzutragen, daß der nächste Landtag aus das Jahr 1837 hinausgerückt werden möge." Dieser Antrag findet die nöthige Unterstützung. Prinz Johann: Ich ehre gewiß die dem Anträge des Hrn. v. Großmann unterliegende Absicht, glaube aber, er läuft den Bestimmungen der Verfassungsurkunde zuwider, da Z. 98. die Vorlegung einer Rechnung und eines Voranschlags bei jedem or dentlichen Landtage verlangt, und da Z. 115. ausdrücklich be stimmt, daß aller 3 Jahre ein ordentlicher Landtag einberufen werden soll. Dieser dreijährige Zeitraum aber ist ohne Zweifel von der Einberufung, also vom Jahre 1833 an zu berechnen. v. Carlo witzr Den Gründen Sr. Königl. Hoheit habe ich noch Einen hinzuzufügen, nämlich den, daß man in der Schrift wegen Beschleunigung des Erscheinens von Gesetzbüchern ausdrücklich die Jahre 1836 und 1839 als diejenigen bezeichnet hat, wo man die Vorlegung des neuen Criminal- und Civilge- sctzbuches erwartet. v. De Ulrich: Der Antrag des Herrn v. Großmann ist gewiß von zu hoher Bedeutung, als daß die Kammer sofort darüber einen definitiven Entschluß fassen möchte, da es doch sehr zweifelhaft ist, ob er mit den Vorschriften der Verfassungsur kunde in Vereinigung zu bringen fein möchte. Es scheint eine Abänderung der Verfassungsmkunde in Frage zu sein, und dann würde der Antrag nach h. 152. nicht zulässig sein. Ob dieß der Fall ist, muß erst reiflich untersucht werden, und ich trage daher darauf an: diesen Gegenstand ebenfalls der 1. und 2. Deputation zu übergeben, um darüber dann der Kammer ihr Gutachten mitzutheilen. V.Großmannist hiermit einverstanden. Bürgermeister Wehner: Der Antrag entspricht auch mei nen Wünschen, es geht mir jedoch das Bedenken bei, daß ein Voranschlag des Bedarfs für 1837 zur Zeit nicht vorliegt, und daß man hierzu das Budjet von 1836 um so weniger benutzen kann, als der ganzen Verwaltung so viele Veränderungen bevor stehen. Ich trete deßhalb dem Vorschläge, die Sache erst durch eine Deputation prüfen zu lassen, ganz bei, glaube aber, daß sich hierzu, weil denn doch von einer ständischen Petition die Rede ist, mehr hie dritte Deputation eignen dürfte. v. Posern: Ich theile eben so den Wunsch desHrn. V. Großmann, als die über dessen Zulässigkeit nach der Verfassungs urkunde ausgestellten Zweifel, glaube aber, daß gerade hier, wo von einer Verlängerung der Bewilligung die Rede ist, die zweite Deputation nicht übergangen werden kann, und daß die Sache, da einmal der Deutrich'sche Antrag an die 1. und 2. Deputation verwiesen ist, wohl hierbei mit in Erwägung gezogen werden kann. - . Der Prasident; Ich habe den Antrag des geehrten Hm. V. Großmann nicht unterstützt, muß aber gestehen, vor ihm er schrocken zu sein, denn ich fühlte mich auf der einen Seite, was meinen Wunsch anlangt, mächtig von ihm angezogen, während ich ihn auf der andern Seite verwerfen mußte, da er sich unmög lich mit den Bestimmungen der Verfassungsurkunde in Vereini gung bringen läßt. Ich befand mich also zwischen der Scylla und der Charybdis. Man hielt bei Begründung der Verfassung im 1.1831 schon den Zeitraum einer 3jährigen Bewilligung für zu lange. Noch unzulässiger erscheint die Ausdehnung der jetzi gen Bewilligung auf das I. 1837, da es gänzlich an einer spe- ciellen Uebersicht des Bedarfs mangelt, welche die Verfassungs urkunde auf das Bestimmteste verlangt. Würde ein solcher An trag vom Ministerio ausgegangen sein, so müßte ich mich sehr ir ren, wenn er nicht bedeutende Widersprüche gefunden haben würde. Hiermit will ich wenigstens meine Ansicht über diesen Gegenstand ausgesprochen, jedoch nicht aber- dadurch die mindeste Veranlassung gegeben haben, die Sache nicht an eine Deputation zu verweisen. Ich glaube aber, die Wahl der letztem darf nicht auf die 3. Deputation fallen, da es sich vor der Hand noch nicht von der Stellung eines ständischen Antrags, sondern nur von der Erörterung darüber, ob ein solcher Antrag für zulässig erach tet wird, handeln kann. v. Großmann: Daß mein Antrag eine Initiative ent halte, möchte ich nicht so unbedingt zugebcn; er enthält weiter nichts, als den Ausdruck eines Wunsches, der in die Schrift zu bringen. Als ein Hauptbedenken hat man gegen meinen Antrag aufgestellt, daß für das Jahr 1837 kein Voranschlag vorliege, allein da verweise ich auf§. 103. der Verfassungsur kunde, worin cS nachgelassen ist, in gewissen dringenden Fal len die frühem Abgaben bis zur nächsten Bewilligung fortzuer- heben. Hier ist zwar nicht derselbe Fall vorhanden, allein eine Analogie jenes Falles, die daher wohl dürfte zu rechtfertigen sein, da sowohl subjektiv« als objektive Gründe dafür sprechen. Secr. Hartz: Ich kann mich wenigstens nicht sofort von der Unzulässigkeit des Großmannischen Antrags überzeugen, kann auch nicht glauben, daß in dem Mangel eines Voranschlags für 1837 ein unüberstciglichcs Hinderniß liegt, da zwischen 1836 und 1837 schwerlich viele neue Veränderungen vorgehen dürsten, und man auch kein Bedenken getragen hat, für das Jahr 1834 zu bewilligen, obwohl damals das Budjet keincsweges ge prüft war. Der Deutrichsche Antrag findet hierauf hinreichende Unterstützung, und mit21 gegen 11 Stimmen Annahme, worauf endlich die Sitzung Abends nach 9 Uhr geschlossen wird. Dreihundert und drei u. zwanzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 30. Sept. 1834. Verathung des Berichts der 3. Dcput., den vom Abg. Runde gestellten An trag auf ein Gesetz rüLstchtlich der Dismembrationen der Gemeindegrundstütke betr- — Mündlicher Vortrag der noch unerledigten Differcnzpuncte des Oberlausitzer Vertrags. — Berathung des Berichts dcr3.Deput. die Peti tion der Lohnkutscher zu Dresden und Leipzig betr. Di« Sitzung wird nach 11 Uhr eröffnet, das Protokoll der
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