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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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der Wissenschaft von den Ueffeln, die die Bittsteller angebeutet haben und durch Gewährung deren Gesuche: gute Lehrerund zweckmäßig eingerichtete Heilanstalten. Ich muß daher nach Alle diesem die verehrte Kammer dringend ersuchen, die Gesuche der Bittsteller Eingang finden zu lassen. Ich erlaube mir nun noch auf Einiges, waö vom Hrn. Prof. Heinroth gesagt wor den ist, zu entgegnen. Was das angezogcne Mandat betrifft, so spricht solches allerdings von zusammengesetzten gemisch ten Arzneien. So viel mir aber als Laie bekannt ist, sind die Arzneien der Homöopathen keine zusammengesetzten, keine ge mischten. Und wenn auch die Lgndesdircetion bei Bestätigung der homöopathischen Heilanstalt in Leipzig eine, Unterstützung derselben abgebrochen haben sollte, so sehe ich'nicht ein, wie die Standcversammlung dadurch sich gehindert sehen sollte, eine Unterstützung für die Heilanstalt zu beantragen. Ferner findet der Hr.Hostath Heinroth auch die Petition der hiesigen Einwoh ner unzulässig. Allein, so wie überhaupt Niemand gezwungen werden kann, in Kankhcitsfalicn Mtdicin einzunehmen, eben so sollte ich meinen, müßte ein Kranker das Recht haben, nur von seinen! Arzte bereitete Arzneien cinzunchyun. Referent v. Miltitz: Zur Rechtfertigung des Deputa tionsgutachtens muß ich bemerken, daß sich die Behauptung, als sei dasselbe nur kurz und gleichsam oberflächlich aufgefaßt, durchaus nicht bestätiget. Denn die Deputation hat Alles in ihrem Berichte ausgenommen, was die Begründung.eines Gut achtens erfordert, sich dabei jedoch jedes lfttheils über dieho- ' Möopathische Heilmethode selbst gänzlich enthalten, da sie sich hierzu nicht für kompetent erachten konnte. In Betreff der homöopathischen Lehranstalt und des zu errichtenden Lehrstuhles ' zu Leipzig, hatte sie sich nur auf die Ecklarrmg der Landesdirec- tkon zu beziehen, daß es einer besondern Bestätigung nicht be dürfe. — v, Heinroth: Zch erlaube mir, über das, was in den Acußerungen der geehrten Redner vor mir gegen meine Aus einandersetzung gerichtet war, folgendes zu bemerken. Man konnte glauben, vas angezygene Mandat leide auf homöopathi sche Arzneien keine Anwendung , weil der §. 1. dieses Mandats von einer Zusammensetzung und Bereitung nach den Sunstvor- schriften der Pharmacie spricht, die homöopathischen Aexzte aber erklärt haben, daß ihre Arzneien nicht nach den Grund sätzen der Pharmacie bereitet werden. Dem ist aber nicht so, denn die homöopathischen Aerzte verfahren sowohl der Form als der Materie nach pharmaceutisch. Erstlich der Form nach. Die Pharmacie nämlich hat eine doppelte Verfahrungsweise: eine chemische und eine mechanische, welche letztere die eigentliche Basis der Pharmacie ist. Zu dieser gehört daS Zerreiben und Verdünnen der Arzneistoffe, Hessen sich die homöopathischen Aerzte bei Bereitung ihrer Arzneien bedienen. Ihr Verfahren gehört als» wirklich der Form nach der Pharmacie an. Aber auch zweitens der Materie nach: denn sie haben es mit wirkli chen Arzneistoffen, namentlich vegetabilischer und mineralischer Art zu thun. Ich erwähne hier beispielsweise nur den soge nannten Usrcunus solukilis Kaftnämavvi, durch dessen' Er findung allein sich Hahnemann schon einen Namen gemacht hat. Das zweite, dessen gedacht wurde, war, daß man einen ungerechtenZwang darin finde, wenn die der Homöopa thie zugethanen Kranken ebenfalls an Apotheken verwiesen würden. Das halte ich jedoch keineswegs für ungerecht, denn die Bereitung der Arzneien gehört gesetzmäßig für die Apothe ken; und cs giebt bereits Apotheker, welche wegen ihrer homöo pathischen Arzneibereitung von den homöopathischen Aerztm selbst ausgezeichnet werden, wie z. B. der Apotheker Otto in Rötha. Secr. Hartz: Ich bin zwar kein Freund der Homöopa thie, allein sie besteht einmal, und cs giebt eine große Menge von Staatsbürgern, welche ihr Vertrauen auf diese Heilmethode setzen; sie ist ein Kind der Zeit; ob sie die Zeit groß stehen, oder ob erstere sterben wird, muß sich ausweisen; ich kann aber nicht wünschen, daß der Staat sie vielleicht ganz unterdrücke, sondern er mag sie fortbestehen lassen, ohne sie jedoch von den be stehenden allgemein gesetzlichen Anordnungen namentlich auch von dem Verbote des Selbstdisprnsirens der Aerzte zu entbin den. Ich würde es daher für zweckmäßig halten, die Negie rung zu ersuchen: „Sie möge dafür Sorge tragen, daß in jeder Apotheke, oder wo sich mehrere an einem Orte befinden, in einer derselben, homöopathische Arzneien angetroffen werden". — Ich glaube, es ist gewiß nicht unbillig, wenn man dieses von den mit einem Pnvilegio versehenen Apotheken verlangt; der« Stgatsregirrung aber werden die weitern dießfaltfigen Anord nungen überlassen bleiben. , Der Antrag des Sprechers wird hinreichend unterstützt. v. Posern: Ich Lin der hohen Kammer darüber Rechen schaft zu geben schuldig, warum ich, als Mitglied der 8. De putation, ihren Bericht nicht mit unterschrieben habe. Die nächste Ursache war, daß ich der ersten Bcrathung der Deputa tion über diesen Gegenstand nicht beiwohnen konnte, später aber, als ich wieder hinzutrat, das von der Deputation auf- g-stsllte Gutachten nicht in allen seinen Lheilen billigen konnte. Zur Herausgabe eines Separatvotums war jetzt die Zeit zu kurz, und ich mußte also die Zeit abwgrten, wo cs mir bei der Berathung über diesen Gegenstand in der Kammer, gestattet ist, meine abweichende Meinung mündlich auszusprcchon, und diejenigen Anträge zu stellen, welche ich in dieser Sache für an gemessen erachte. — Die Sprecher und Antragsteller vor mir haben mich jedoch auch dieser Verpflichtung überhoben, da meine Meinung mit der von ihnen ausgesprochenen zusammenfällt, wie die von mir beabsichtigten Anträge mit den bereits gestellten und unterstütztet! A'ateägn: zusammensallen; ich darf mir daher nur erlauben, noch mmge Worte hinu'.'nfügcn. — Ich bin weder ein Kenner der Homöopathie noch der AltöopatHio, ja ich vertraue der letzteren mehr, glaube aber dennoch, daß der Staat, so bald er die erstere Heilmethode ausüben laßt, auch verpflich tet ist, denen, welche sich dieser neuen Schule widmen und künftig so als practicirende Aerzte auftreten, hinlängliche Ge-
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