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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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düs also ein Vorschritt zur Gewerbsfreiheit ist, diese Präsumtion rrmzukehren und dem, welcher die Freiheit behauptet, den Beweis aufzulegen, bezweifle ich. Ich hätte eS schon für einen großen Vorschritt gehalten, wenn man wenigstens zum Schutz der Ge- werbsfreiheit gesetzlich ausgesprochen hätte, daß die Innungen ihre Verbietungsrechte zu erweisen, und der Besitzstand als Norm angenommen wäre; aber selbst dieser Vorschritt ist nicht geschehen. Man hat die großen Vortheile deS Gesetzes von einer andern Seite hervorgehoben, namentlich, daß es die Streitigkeiten zwischen den Innungen beseitige, und hat gesagt', ich hätte diese Seite ganz unberührt gelassen. Habe ich denn gesagt, daß es nicht wün- schenswerth sei, diese Streitigkeiten zwischen den Innungen ge schlichtet zu sehen? Keineswegs. Ich halte diese Schlichtung für sehr wünschenswerth für die Innungen, aber keineswegs glaube ich, daß dieß vortheilhast erreicht werde durch Herausgabe eines Gesetzes, welches den Zunftzwang in ungemessener Weise sanctionirt. Wenn §. I. sagt: „jedem nach Vorschrift der In- nungsgesetze oder nach besonders vorhandenen und bestätigten Specialartikeln bestellten Innungen zünftiger Meister steht das Zunftverbietungsrecht zu," so. ist es klar, daß darnach ein zunft mäßig erlernter Meister, wenn er in ein Dorf kommt, wo einer ein Gewerbe unzünftig betreibt, er diesen aus dem Dorfe hinaus weisen kann. So steht es nach dem Gesetze, und ist die Aus legung falsch, so ist das Gesetz nicht deutlich, Im §. 9. ist zur Bedingung gemacht, daß der Gewerbtreibende ein selbstständiges Gemeindemitglied sein soll. Ist es nach dem Heimathsgesetz er forderlich, daß, wenn Jemand in eine Stadt oder in ein Dorf kommt, er das Bürgerrecht erlange oder ein selbstständiges Ge? meindeMitglied werde? Nein. Was soll nun werden, wenn ein solcher (selbstzünftiger) Meister, diese Bedingung nicht erfüllt? Ist dieß ein Vorschritt, ist hieß kein Hinderniß für die Gewerb- treibenden ? Verzeihen möge man mir also, wenn ich eine Begün stigung der Freiheit in diesem Gesetz keineswegs, finden kann. Ohnmöglich kann ich einem Gesetze beistimmen, ^welches gegen die ersten Principien der natürlichen Freiheit gerichtet ist und Privat rechte verletzt.^ . Menn der Herr Regierüngscommissair gesagt hat, daß von mir der, Beweis geführt werden solle, daß die Innungen durch die Accise entstanden waren, so habe ich von der Entstehung der Innungen durch die Accise nichts gesagt, sondern habe mich da hin geäußert, daß die Innungen wegen der Accise hauptsächlich begünstigt worden sind. Das ist unbestreitbar und auch natürlich; die Accise war durch militairischen Zwang eingeführt worden, und um die Städte wieder zu versöhnen, anderntheilS um die Staatslastcn auszugleichen, mußte man sich dazu verstehen, die Städte auf eine andere Weife zu entschädigen, und dieß geschah durch Begünstigung der Innungen. Sollen also diese unter andern Verhältnissen erlangten Rechte noch beibehaltcn werden, nachdem jetzt die Landgemeinden die Con sumtions »Abgaben eben so gut wie die Städte tragen, so kann ich mich nicht überzeugen, daß der Producent bei dem Ackerbau gleichgestellt sei dem Produ- centen bei dem Gewerb - oder Fabrikwesen. Ich habe nun der Kammer zu überlassen , was mit meinem Antrag geschehen soll; ich kann ihn aber nicht zurücknehmen. Präsident: Ich bin gewiß für jede freisinnige Idee; aber nach der Erfahrung, welche ich gemacht habe, kann ich versichern, daß eine Menge Handwerker, welche aus den Städ ten auf das Land gezogen sind, gar selten den erforderlichen Un terhalt sich verschaffen, und so ist noch vor Kurzem eine zahl reiche Familie einer Gemeinde zur Last gefallen, deren Haupt ein Schneider war. Dagegen findet sich in Städten, wo eine Menge solcher Handwerker zusammenleben, mehr oder wenig« Arbeit; ab« in einer kleinen Gemeinde kann er unmöglich fort kommen, wenn nicht alle sich vereinigen, bei ihm arbeiten zu lassen, was doch nicht der Fall sein kann, und so geschieht «S, daß selbst die Gewerbe, bei denen man darauf rechnen sollte, daß sie immer Arbeit hatten, nicht immer Arbeit haben- Uebrigens sprichtmich die Idee sehr an, daß jeder das, wozu er Geschick hat, ausführen kann, und ich glaube, daß auf diese Weise eine Menge Menschen Beschäftigung ffr'nden, ohne dem Mangel ausgesetzt zu sein. So viel ich aber aus Preußen gehört habe, soll die Eewerbsfreiheit den Erwartungen nicht entsprochen haben. Ich habe das dortige Verhältniß zwar nicht selbst kennen gelernt, und ich enthalte mich daher eines Urtheils darüber. (Beschluß folgt.) - Drück und Papk« von B. G. Teubner in Dresden. . VerantWortüche Rebartionr v.Gretschel.
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