Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 296. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
SS78 werben, bennoch mtt einem Aufwande von mehr als 18,600Thlm. l Beweis aus emem Gutachten Luthers vbm Iahte 1545- aus jährlich noch für einige Jahre bestehen lassen wollten. einer subjektiven Ansicht', wie die Consistorien nach seiner Mei ¬ li. Großmann: Alle bei der vorliegenden Berathung eingetretenen Meinungsverschiedenheiten lassen sich, meines Er achtens, auf drei Puncte, zwei Grundbegriffe und einen Rcgie- rungsgrundsatz reduciren. Der erste Grundbegriff ist der der Kirche, als sei sie nicht, eine Gesellschaft, sondern eine Anstalt, eine Stiftung, wie ein Hospital, ein Lazarrth, wo jeder um den andern unbekümmert nicht das Heil Aller, sondern nur sein Heil suche. Diesen Satz hat neuerlich v. Rolteck aufgestellt, er hat auch in Leipzig einen Vertheidiger gefunden; die hohe Staatsregierung, deren Gesinnungen ich keineswegs bezweifle, ist in dieser Zeitansicht, die ich für grundfalsch halten muß,, be fangen und selbst die gestrige Argumentation meines geehrten Herrn Collegen, des Herrn Oberhofprcdigers v. Ammon, lauft zu meinem Erstaunen darauf hinaus. Denn hat die Kirche nicht blos die exekutive Gewalt, die unstreitig dem Staate allein gebührt, sondern auch die gesetzgebende und verwaltende, an welcher ihr doch ganz gewiß, nach den Gesetzen und der Verfas sung (ich erinnere nur an die milden Stiftungen und Kirchengü ter) , ein Antheil zusteht, Gewalt in die Hände des Staates übergeben, so hat sie freilich aufgehört eine Gesellschaft zu sein, selbst ihre moralische Persönlichkeit ist dahin, sie steht mehr als unter Vormundschaft. Allein dem muß ich auf das bestimm teste widersprechen; denn die Ansicht von der Kirche als einer bloßen Anstalt ist der Untergang aller positiven Religion; der religiöse Glaube des Volks löst sich w die subjektive Überzeu gung aller Einzelnen auf, und zerfallt in eben so viel Glaubens bekenntnisse als Individuen sind, oder die Kirche trennt sich völlig vom Staate und der nordamerikanische Zustand tritt ein, der in der 2. Kammer einen beredten Vertheidiger gefunden hat. Das Eine wie das Andere wäre gleich verderblich. Denn die Religion muß bei aller Freiheit der Ansichten nothwendig ein Gemeinsames haben, in welchem alle zusammentreffen, sonst sind Cültus, Lehrstand, Sicherheit des Eides, Kirchen und Schulen unmögliche Dinge. Dasselbe gilt vom Protestantis mus. Denn cs ist eine ganz unrichtige Behauptung, wenn Man sagt, daß der Protestantismus blos negire. Allerdings negirt er nach mehreren Seiten; allein das Positive, auf wel chem er steht, ist das Evangelium Jesu. Und wenn wir 36 verschiedene Dogmatiken haben , so verhalt cs sich damit um kein Haar breit anders, als mit den 36 Beweisen für die Wahr heit deS Pythügorischen Lehrsatzes; alle sind nur verschiedene Wege zu demselben Ziele. Die Regierung dagegen identisicirt Staat und Kirche und ich leugne nicht, daß sie in der äußern räumlichen Erscheinung zusammenfallen; allein die Begriffe sind verschieden und müssen auseinander gehalten werden. Die Vermengung beider ist unchristlich und unprotestantisch. Ein zweiter unrichtiger Grundbegriff waltet bei der Bestimmung der Kriterien der Consistorialverfassung ob. Auch hier muß ich dem Herrn Oberhofprediger v. Ammon widersprechen und behaupten, daß der Plan der Regierung das Princip der Consistorialver- fassung allerdings aufhebt- Herr D. v. Ammon führt seinen nung fein könnten und sollten, die ich nicht gelten lassen kann, und wenn sie auch von Luthern stammt. Luthers Wort ist mir ehrenwerth, allein man muß jene Schrift nur nach Luthers Standpunkte würdigen. Er hat, wie es scheint, ein von Rom unabhängiges deutsches Episkopat errichten wollen, und die geistlichen Gerichte, selbst die Consistorien, sind ihm ein Dorn im Auge gewesen, weil man da nach dem kanonischen Rechte verfuhr, das er gänzlich verwarf und gegen dessen Beibehaltung er stimmte. Die Consistorialverfassung wurde erst spater aus gebildet und der in Gott ruhende Churfürst August hat im Jahr 1580 den Consistorien die Verfassung gegeben, die sie mit we nigen Modifikationen bis jetzt behalten haben. Die Consisio- rien sind also etwas faktisch Bestehendes, etwas Historisches, etwas Gewordenes und da kann denn über ihr Wesen nur die Geschichte, nicht aber ein Gutachten entscheiden. Man würde sonst geschichtlich Gewordenes a priori construircn. Nach der Geschichte aber haben die Consistorien unserer Kirche stets die Verwaltung gehabt, sind stets gemischte und eigends für Kir chensachen bestimmte Behörden gewesen. Klarer würden viel leicht die Stiftungsurkunden Manches nachweisen, allein ich habe solche, alles Bemühens ungeachtet, noch nicht erlangen können. Der dritte Punkt, auf den ich eben hingewiesen habe, ist ein falscher Grundsatz der Regierung, namentlich der der Cen- tralisation. Man will alle Gemeindeangelegenheiten in einer Hand conerntrie«n, m der der Kreisdircctionen, und was in diese Theorie nicht paßt, verwerfen. Theorieen aber sind sehr vergänglich, und zwischen Civil- und Kirchengemeinden besteht ein eben solcher Unterschied als zwischen Staat und Kirche. Hält man nun auch die Krcisdirectionen für die Kirchenangcle- genheiteN passend, so mag man wenigstens der Kirche nicht zu nahe treten, man mag jeder Krcisdirection noch einen zweiten Geistlichen beigeben, und ein Oberconsistorium in bisheriger Maßebestehenlassen. Was das Einzelne betrifft, so ist meine Ueberzeugung noch durch keinen der vorgebrachten Gegengründe erschüttert, ich halte noch immer die Selbstständigkeit der Kirche für gefährdet durch die Bureaukratie und dadurch, daß cs hier, wie überall in geistigen Dingen an einem Maßstabe für die Verantwortlich keit des Cultmimsters fehlt. Er wird sich stets damit vertheidi- digen, daß er nach Ueberzeugung gehandelt. Wer will ihm da beikommen? Dieselbe Gefahr droht von der andern Seite, daß es der Kirche an einer ausreichenden Vertretung fehlt, von welcher, so lange solche nicht regelmäßig organisirt wird, die Geistlichen der Natur der Sache nach nicht auszuschließen sind. Allein nirgends vereinigt sich nach dem neuen Entwürfe die Wis senschaft der Geistlichen und die Erfahrung der Geschäftsmänner so, als jetzt in den Consistorien und der eine bei jeder Kreisdi- rection zuzuziehende Rath kann nicht Alles verstehen, nicht mit gleicher Einsicht für Kirchen, Gymnasien und Volksschulen wirken , ja er wird nur zu gern Ministerialrath werden wollen, Und deshalb lediglich im Sinne des Ministern reden und handeln-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder