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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 297. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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SS87 und sie nicht blos üls etwas Formelles ansehcn will, so sehe ich nicht ab, wie der Zunftzwang zu entfernen ist. Wenn man diesen wegnimmt, so hörr die Zünfkigkeit auf, und das erkennt man auch an, indem man zünftige und unzünftig« G-werbe un terscheidet. ES ist auch dieses im Gesetzentwurf in Obacht ge? > nommen; er enthält viele Bestimmungen in Betreff dieses Um? : standes. ES ist nicht zu leugnen, daß es an festen Brstimmun- : gen in mehrfacher Hinsicht fehlt, deshalb fehlt, weil man in ' der Gesetzgebung nicht gleichen Schritt gehalten hat. Nun soll - man das Gesetz, welches beabsichtigt, diese Bestimmungen l zeitgemäß zu ändern, zmückwrisen, und zwar deshalb, weil ' es nicht giebt, waS man individuell erwartet har, so würde das > meine Ansicht nicht sein können. Wenn das Gesetz die Gmch- ° migung der Kammer erhalt, so werden bedeutende Uebelstande, ! welche auf dem Lande liegen, beseitigt. Ich glaube, daß das Land unS nicht wenig Dank wissen wird, wenn wir einige Ge- werbe, welche bisher von dem Lande ausgeschlossen waren, über einstimmend mit der Ansicht des Gesetzentwurfs dem Lande zu- ' wenden wollten, und wir würden der Theorie ein zu großes Opfer bringen, als daß man es verantworten konnte, wenn wir das Gesetz von uns weisen wollten. Wenn ich mir noch er laube, am Schlüsse meiner Rede in Bezug auf die Zünfte auf die Verhandlungen darüber in der Badener Kammer zu bezie hen,- so kann ich wohl die allgemeine Anerkennung in Anspruch nehmen, da die Aeußerung von einem Redner ausgcht, wel chem man gewiß nicht fteisinnigeJdern absprechcn kann, und der nicht an dem Alterthümlichcn so hängt, daß er nicht das Bessere dafür annchmen wollte. Er sagt Folgendes: „ Hebt man die Zünfte auf, und proclamkrt man eine ganz uneingeschränkte Gewerbkfreiheit, so entsteht sofort rin ungezahmtcs Rennen nach Gewinn im Fache der Gewerbsthätigkeit; ein Krieg Mer gegen Alle. ZweiHauptquellen der Erhaltung und der Gesund heit hat der Staat, den Landbau und den Eewerbsfleiß. So wie est äußerst verderblich für ihn ist, wenn Grund und Boden einerseits in die allerkleinsten Parcellen verthcilt, und andrerseits zu ungeheuren, ganze Bezirke verschlingenden Privatgütern ver einigt wird, also besteht ein gleich kostbares Interesse für ihn im Felde der Gewerbsthätigkeit, oder des Gewinns aus Gewerben. Hier wie dort sollen nicht einige wenige große Ge« werbsherm, und eine Masse von armen, bloS dienenden Arbei tern sein, sondern eS sollen, so wie möglichst viele, mäßig große, dem Untcrhaltsbedürfnisse einer Familie entsprechende Bauerngüter, also auch möglichst viele, mäßig ausgedehnt^ doch wohl versicherte, dem Lebensunterhalt einer Familie bei Fleiß und Mäßigkeit genügende, Kreise deS Gewerbsgcwinnes ein, »und so wie beim Landbau durch weise Erbgefetze und an dere Anstalten der Anhäufung ungeheurer Ländereien in wenigen Händen, und der Vermehrung nahrungsloser, knechtischer Eo.^ lonen soll gesteuert werden, also hier, bei den Gewerben, durch 3 ürift e." DaS sind die Aeußerungen eines sehr frei sin nigen Land mit, undfo wird dem Lande auch kein grosser Vortheil er wachsen. Es wird also die Zahl derjenigen, welche der Armen versorgung der Gemeinde anheim fallen, weit größer sein. Wir haben ja die Erfahrung, es giebt ja mehrere Dörfer, welche die Mitte zwischen Stadt und Land halten, und Concessi'onen aller Art haben; man überzeuge sich, daß die Mehrzahl der Armen in Dörfern aus diesen Leuten besteht. Es wird also der Vortheil für das Land nicht so groß sein, daß er die Nachtheile, welche für die Städte entstehen, aufwiegen könnte. Es hat nun ferner her Staatsregierung nicht entgehen können, daß bei den fortwähren den Collisi'vncn zwischen den einzelnen Gewerben nothwendig sei, hier im Gesetzeswege mehrere Bestimmungen zu treffen, und bei einer Menge Streitigkeiten auf einmal der Machtvollkommen heit ein Ende zu machen. Auch dieser Zweck ist erreicht; eS wer? den eine Menge Streitigkeiten durch das Gesetz erspart, welche bisher stattgcfunden haben. Es wird das Gesetz auch zum gro ßen Vortheil des Landes gereichen, weil nun die Gewerbe, welche bisher nur eoncessionsweise auf dem Lande waren, nun gesetzlich Las vollbringen können, weshalb Gewerbe aus den Städten zur Unterstützung genommen werden mußten. Auch das ist ein gro ßer Vortheil, den ich dem Gesetzentwürfe nicht absprechen kann. Es ist ferner so oft schon geklagt worden, daß dem Landbau die kräftigsten Arme dadurch entzogen würden, daß junge Leute in die Städte gingen, um sich den Gewerben hinzugebcn. Nun gebe ich zu erwägen, ob Ließ nicht noch schlimmer wäre, wenn alle Gewerbe auf dem Lande betrieben werden könnten. Man hat sich auf das Beispiel der Oberlausitz bezogen; ich muß aber bemerken, daß man die Verhältnisse der Oberlausitz auf die Erb- lande nur mit großer Vorsicht anwenden könnte. So sind na mentlich in der Oberlausitz sehr viele Dörfer und nur sehr wenig Städte. Wenn Sie den gebirgischen Kreist dagegen halten, so finden Sie, daß auf 2 Quadratmeilen oft mehr Städte als Dör fer sind. Nun beruht auch die Obcrlausitzer Einrichtung bekannt lich auf dem Prager Vertrage; es hat sich Ließ Verhaltniß seit eih, Paar Jahrhunderten geformt, und est würde allerdings erst abzuMrtcn sein, ob unter andern Verhältnissen dasselbe bewirkt werden könne. Uebrigms lasse ich das ganz auf sich beruhen; ich vermag nichtgcnau zu beurtheilen, ob die Oberlausitzer Städte viel oder MMg dadurch' gelitten haben. Nun haben zwei geehrte Abgg. gesagt, ihre Idee .sei nicht auf völlige Gewerbsfreiheit ge- rjchtct, sondern sie wollten, daß die Zünfte.fortbestehen sollten, je doch wie? I)Da möglich, ohne Zunftzwang und 2) so, daß Stadt und Land in Ausübung der zünftigen Gewerbe ganz gleich gestellt würden. DaS würde nun dahin gehen, daß nicht nur alle Gewerbe auf dem Lande sein sollen, sondern, wenn ich nicht irre, will man auch Gesellen und Lehrlinge mit auf das Land verwei sen; kurz man würde alle bisherigen städtischen Gerechtsame auf dem Lande zur Ausübung bringen. Es ist Ließ ein sehr gefährliches Unternehmen, und eine große Zerrüttung ganz unvermeidlich. Diese Besorg»iß ist nicht allein von'«pik, sondern spricht sich ..bei' jedem a«S und muß'' L »L. « ft »nd r-Nd NN, ,mig„m-k-n mi, Unb,kng,ch» E°»kch-N. D-Mt ck°b°,mch W,m MN» di- Zünst. in ihm inn-m GMnmg d-Ir-ch!,«.-»"--l-nndm. Zn Englnnd und N-nkmch, NN»
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