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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 326. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Dies- Bemerkung ist allerdings um Auch die Schilderung der Klagen, welche die Gewerbssreiheit angeblich in Preußen heroorgerufen haben soll, dürfte in dieser Beziehung noch nichts entscheiden. Gewiß giedt es auch dort lehr viele Personen, welche eben so leidenschaftlich „rückwärts" wie andere „vorwärts" rufen, und besonders wird es nicht an alten Meistern fehlen, die angeregt von Mißgunst und Brod« neid die alten Verbietungsrechte laut zurückwünschen. Indessen so wenig Gewicht gerade auf diese Stimmen zu legen ist, so sehr ist bei dm allerdings beachtungswerthen Klagen über die Ver mehrung der Armen iw dm kleinern Städten zu bedenken, daß in Preußen die Gesetzgebung hinsichtlich der Heimathsrechte, welche Hand in Hand mit der allmäligen Befreiung der Ge« werbe gehen muß, noch ganz im Argen liegt und daß cs sehr aus der erbetenen steht, ob diesem Mangel oder der Gewerbssreiheit jene Dre Kammer kann durch den Wunsch, über .wend einen Gegen- ^gehören. Schon der bekannte Schriftsteller Garve s schrieb in den achtziger Jahren, und mithin zu einer Zeit, wo noch k,iü Mensch an Gewcrbsfreiheit dachte, eine sehr intcres-- s.mte Abhandlung über den Verfall der kleinen Städte in Schle« z sien. Er nennt aber als Ursache dieser Erscheinung die Vervoll kommnung der Gewerbe in den großem Städten und findet ge gen die Abwendung jenes Verfalles nur eine mögliche Abhilfe in der Hoffnung, daß nach und nach auch die Handwerker in diesen kleinen Städten sich von ihren alten Gewohnheiten, von ihrem Schlendrian und von ihrer Unwissenheit losreißen und der Hohem Ausbildung und Industrie ihrer Gcwerbsgenoffen in den großem Städten, wo unter diesen Umstanden jedermann lieber kauft, nachstrcben werden. Eben der Vorzug, eben die Vortheile, welche die Gewerbe in den größer« Städ ten finden, wird auch dm kleinen Stabten gegen das Land stets gesichert bleiben. Je wehr die Gewerbe in einander grei fen , je mehr sie sich ausbilden, je mehr das eine das andere den Kampf zwischen Stadt und Land bezeichnet, so gehöre ich nicht zu denen, die diesen Handschuh aufhcben wollen. Die Verfassung stellt das Land der Stadt, die Stadt dem Lande gleich; wo ist hier ein Kampfund wo wäre die Anmaßung? Das flache Land hat sich aufopferungsfähig bewiesen; den Städten ist eine schöne Gelegenheit gegeben, es in dieser Gesinnung zu überbieten und ähnliche Privilegien, wie soll ich sagen — zum Opfer zu bringen. Ich lasse diese ehrenvolle Rennbahn offen und stimme für den Grundsatz der Gewerbssreiheit, für seine zeitge- der Gewerbe in Erwägung zu ziehen. besondere Abgaben für das Land annahm. Abg. Runde: Meine Herren! Ich bin erst gestern Abend von meinem Urlaub zurückgekehrt und finde mich durch den Standpunkt, auf welchen die gegenwärtige Verhandlung in der Kammer gelangt ist, eben so überrascht, als zu einem zusammen hängenden Vortrag »keiner eigenen Ansichten über diesen hoch wichtigen Gegenstand unvorbereitet. Indessen kann ich mir einige Bemerkungen über die Acußerungcn, die ich heute mit angehört habe, nicht versagen. Von alle dem, was gegen den Antrag des Abgeordneten v. Thielau gesagt worden ist, sprach das, was der Abg. Eifenstuck km Anfänge der heutigen Sitzung äußerte, am meisten an. Demohncrachtet finde ich mich durch seine Argu mente nicht überzeugt. Es scheint mir zunächst kn formeller Be ziehung die Folgerung unrichtig zu fein, die er > stand ein Gesetz vorgelegt zu erhalten, doch unmöglich im Voraus ihr Urtheil über dasselbe prajudimen; und eben so wenig dadurch das sonst unbestrittene Recht verlieren, ein solches Gesetz abzu lehnen, wenn dessen Fassung und Inhalt den davon .gehegten Er- i Wartungen nicht entspricht. Auch ist der Umstand: daß es sich z hier um Verhältnisse handelt, welche durch eine Jahrhundert S lange Dauer tief in das Volksleben eingedrungcn, und durch Mandate, Observanz und Gewohnheit eine gewisse Canction er halten haben, nicht von solcher» Gewicht, um damit die Anforde rungen der jetzigen Zeit ein für allemal zurückzurveisen. Könnte das Alter solcher Einrichtungen ihre nvthwendigen Reformen ab halten, so hätte unsere jetzige Constitution, die so viel von dem geändert hat, was vordem bestand, niemals eintreten dürfen. Wie oft hörten wir den verehrten Abgeordneten den Grundsatz aussprechen, daß ein Gesetz, was gegeben, auch wieder aufge hoben werden könne; daß keines die Bedingung einer endlosen Dauer bedinge; daß sie Kinder der Verhältnisse sind, aus denen sie hervortraten und mit dem Wechsel dieser Verhältnisse auch mehr oder weniger ihre Bedeutung verlieren. Lag in den Ver hältnissen einer frühem Zeit die Nolhwcndigkeit, die städtischen Gewerbe durch Beschränkung der Concurrenz von Seiten des Landes schützen zu müssen und werden die. deshalb erlassenen Mandate noch heute in Kraft erhalten, so. können uns jetzt, wo die Umstände sich so sehr verändert haben, solche unmöglich bi« hindern, die Zulässigkeit einer großem Freiheit bei Ausübung Vielmehr scheint bei maß -allmälige Verwirklichung und gegen den Gesetzentwurf. i dkftr Frage alles darauf anzukommcn, ob l -l derartigen Ver« Viceprasident: In Bezug aufdie Acußcrung des letzten ^krungen die Städte Wirklich die Nachthelle erleiden werden, Sprechers, welche sich auf eine Bemerkung von mir bezog, und welche man davon besorgt. Folgen wir hierbei nun zuerst dem die ganz ehrlich gemeint war, bemerke ick, daß ich gesagt habe, g^lMn Abgeordneten in-ftiricr Schilderung nach England, so eS handle sich darum, ob die Rechte, welche seit Jahrhunderten höuen wir ihn Birmingham und Manchester als die einzigen den Städten zustchrn, nun mit dem Lande getheilt werden sollen, Städte Englands ttemren, wo keine Beschränkung der Gr ünd in so fern glaube ich nicht unrecht gethan zu haben, wenn ich rverbsfreiheit stattsindet. Diese Bemerkung ist allerdings um dieß eine alte Streitfrage genannt habe. Ich beziehe mich übri- w interessankr, da bekanntlich gerade diese Städte es sind, gens nur auf die Abgaben, z.B. auf die Gewerbsteuer, wo von welche sich durch B-tiicbsamkeit und einen regen Gewerbsfleiß Seiten des Staates und unserer Kammer ausdrücklich auf dieses i einem blühenden Wohlstand emporgehoben Lerhältniß gefußt worden ist, und wodurch man den Unterschied haben. Mithin scheint dieses Anführen mehr g.gen jene Be«. zwischen Stabt und Land anerkannt hat, wahrend man dann auch sHränkungen, als gegen die Befreiung der Gewerbe zu sprechen.
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