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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 326. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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des ganzen Landtags nicht den Antrag gestellt, -aß die fpecielle Berathung unterbrochen werden soll, und ich habe also nicht auf mich anzuwenden,, was «darüber gesagt hat, und was er sich ferner noch zu äußern erlaubte, muß ich nur der Gemüts bewegung zuschreiben, in welcher sich der Abgeordnete befunden haben mag. Ich weiß'übrigens wo hl, daß die von der Depu- I tation vorgrschlagenen Worte zu tz. 18. aus dem Mandat von Abg: Axt: Der geehrt« Abg. hat zügestanden, daß von? 1767 entnommen sind, ich weiß aber auch, was die Deputa- ins Auge'grfaßt, so würde er gesehen haben, daß dieß die Be stimmung des Mandats von 1767 ist, und das hat man aus guten Gründen gethan; es war rin Mangel des Gesetzentwurfs, daß diese Bezeichnung fehlte, und die Folge, wenn der tz. so geblieben wäre, wie er vorlag, wäre die gewesen, daß die Beschränkung des Handelns größer gewesen sein würde, als sie bisher war. H der Deputation rin Vorbericht' erstattet wurde, und darüber eine tkyn in ihrem Gutachten sagt; und wenn die Kammer dieses Vorberathung statt gefunden hat. Ganz derselbe Fall liegt hier Niest, so wird sie sich überzeugen, daß diese Markirung wohl vor; wir haben seit 2 Lagen die Vorberathung über diese Prin-Z nicht passend sei. cipien, die dem Gesetze zum Grunde liegen. Daß so manches« Abg. Haußner: Wenn die Frage entsteht, ob über das Bedenkliche sich gegen diese Principien -«ausgestellt hat, dafür r Amendement abzustimmen fei oder nicht, und ob nicht nach der kann die Kammer nicht. Daß aber ein ähnlicher Fall in der S allgemeinen Berathung eine solche Frage gestellt werden kann, -1. Kammer dieser Lage vorgelegen, und die Deputation sich in ! so muß ich doch die Frage stellen, wozu denn eine allgemeine ihrem Dorberichte gegen einen Gesetzentwurf ausgesprochen hat, i Berathung sein soll. Meines Erachtens muß sie dazu dienen, der Kammer einen Ueberblick zu geben, ob der Gesetzentwurf annehmbar sei oder nicht, und also muß wohl eine Fragstellung zulässig sein. Staatsminister v. Könner iß: Daß -er. Gesetzentwurf mancher Verbesserung fähig sein kann, wird von der Negierung nicht gelaugnet, und wenn eine grössere' Gewerbsfteiheit thcils in der Beziehung, daß mehrere Gewerbe äuf dem Platten Lande gestattet werden, theils in der Beziehung, daß mehrere Gewerbe vereinigt,'und so das VerLietungsrecht der Innungen gegen Innungen beschränkt werde, gewünscht wird, so bietet sich bei der spenellen Berathung der einzelnen Paragraphen hinreichende Gelegenheit zu Anträgen dar, da dis Grundsätze hierüber in dem Gesetzentwurf ausgenommen sind, und sich eben so gut dazu wird drm Abg. auch bekannt sein, und es ist nur der Unterschied, daß hier der Vorbericht von rinem Abg. gemacht wurde. Wir haben 2 Tage hindurch eine Vorberathung gehalten; es ist er füllt, was gefordert werden kann, und wir können setzt wohl das Gesetz adlchnen. Wenn gesagt worden ist, es müsse die Ablehnung des Gesetzes Motiven enthalten, so glaube ich, daß diese hinlänglich in der Discussr'on zu finden sind. Abg. Eisen stuck: Ich muß bemerken, daß die 1. Kam ¬ mer nicht die 2., und die 2. Kammer nicht die 1. ist, und dann ist ganz unbegründeter Weift von keinem Gesetze die Rede, son dern von einem Entwürfe, der von der Regierung an die Kam- 'mer gelangte. Abg. Axt: Darauf muß ich erwiedern, daß beide Kam ¬ mern dieselbe Landtagsordnung haoen, und die 1. Kammer i s^n als davon wegnchmcn laßt. Wenn aber einzelne Abgg. schwerlich davon abgegangen ist. . . i das ganze Gesetz sofort und ohne spcclclle Berathung abzulehnerr Abg. v. Thielau: Ich muß mir eine Bemerkung «lau- k beantragt, oder was in der Sache selbst dasselbe ist, einen Antrag ben, weil der Abgeordnete gesagt hat, es sei ein Unterschied j §n dic Regierung zu stellen, vorgeschlagen haben, die Regierung zwischen dem Falle, wo es sich um das Classisicau'onssystem ^öge das Gesetz zuräcknehmen, — so kann sich die Negierung handelte, und dem jetzigen, wo von dem System-er Gewetbs- hiermit natürlich nicht einverstxh«. Voll einigen ist nm der freiheit die Rede ist. Das ist ein und dasselbe; die Deputation k Wunsch nach einer grosssten Gewerbsfm'hekt, theils durch Nach hat damals einen Vorbericht gemacht, sie fragte damals an, ob laffung mehrerer Gewerbe auf dem platten Land, theils durch es der Kammer nicht genehm sei , das Classisicarionssystem an- l eine mehrere Beschränkung des Zunftzwanges als Grund hierzu zunehmen, und was wäre die Folge gewesen, wenn die Kammer I angeführt worden. Dieser Wunsch laßt sich aber ohne Ablch- dem Vorschläge der Regierung nicht beigestimmt hätte? Man ? nung durch Zusätze zu den einzelnen Paragraphen bei der specicl- hatte ebenfalls den Gesetzentwurf der Regierung zurückgeben I jen Berathung erreichen, ja es ist-Ans eine solche zum Ziel gar müssen,, und dieser Vorgang beweist, -aß ich auf dem richtigen«nicht zu gelangen, da die Negierung sonst die speciellen Wünsche Wege bin. ' , «und bis zu welcher Ausdehnung die Kammern sie für angemessen Abg. v. Mayer: Der Abg. Eiftnstuck hat mir -en Vor-»erachten, gar nicht erfahren würde. Anders Haben sich für völ- wmf gemacht, als wollte ich eine Belehrung und Unterweisung 8 stge Gewerbsfteiheit ausgesprochen, und wünschen deshalb dm der Negierung geben. Ich kann dieses nicht annehmen und t Gesetzentwurf zurückgsnommm zu sehn. Nun ist aber die Frage: muß es auf das bestimmteste zurückwelftn; ich habe niemals e ob Gewerbsfteiheit emzuführen sei, eine so schwierige und so ' eine Unterweisung ««gestellt, vielmehr stets meine Ansicht mit E hochwichtig für das ganze Land, daß man sie unmöglich bloß gs- Bescheidenheit dargestellt, und ich glaube, dieses steht jedem s legentlich und bei einem Gesetzentwurf, der-nm die bestehenden Abgeordneten eben fo gut zu, wie einem Depukrtronsnütgliede. s Verhältnisse verbessern will, nebenbei gründlich erörtern, erschö- Ich habe meine Ansicht entwickelt, aus welcher ich glaube, daß pftn. Und mit Sicherheit bcarltworteü kann. Dieß würde zum die Staatsregisrpng gegen den Antrag nichts haben werde, und t Gegenstand einer besondere ständischen Petition zu machen fein, was eine andere Beschuldigung anlangt, so habe ich während » und durch eine Deputation besonders vorbereitet, und unter Zu-
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