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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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^einmal beizüsteuem. Was sich aber von der Zubuße der Schul kasse durch Strafgelder erwart.cn lasse, ist gestern schon berührt worden. Ich füge hinzu, ruß die Expectanz auf bedeutende Zuschüsse aus Collecten noch traurigere Aussichten gewahrt. In manchem großen Kirchspiele betrug jene Collecte im Durchschnitt der Jahre nicht über 4 und 5 Groschen; bei Hochzeiten und Kindtaufcn aber gehen bereits 4 Teller herum, bei denen der für die Köchin noch am besten, der für die Aufwartung leidlich, der aber für das Armenwesen und die Kirche so spärlich bedacht wird, daß sich von einen fünften Teller zu Gunsten der Schule nur wenig versprechen läßt. Immer wird daher die Hauptlast der Beitrage auf der Gemeinde lasten bleiben. Wenn nun aber schon oben, bei der nöthigen Revision aller dieser Stellen, die Einwirkung des Staates als unerläßlich erscheint; wenn ferner derselbe facrisch schon jetzt, und künftig noch weit mehr bei dem Schulwesen einschreitet; wenn solcher über die Besoldungen, über den Bau, über die Einrichtung der Gebäude verfügt; wenn alle diese Einrichtungen nicht von der Willkühr einer Ge meinde, sondern lediglich von dem Staate abhangen sollen, so scheint mir auch nichts so entschieden, als der Satz, daß die Volksschulen wirkliche Staatsanstalten sind. Siehet man sie als solche an, so möge der Staat auch die Besoldungen der Lehrer übernehmen. Die dagegen angeführten Gründe scheinen mir bei weitem nicht so erheblich, als die Beseitigung der Schwierigkeiten, wenn in jeder Gemeinde diese Verpflichtung zu Beitragen ausgefochten werden soll. Nur dann, wenn der Staat die ganze Sorge sür die Besoldungen übernimmt, wird es möglich werden, allen, großen und kleinen Gemeinden einen geeigneten Elementarunterricht zu verschaffen; erwirb Classen der Schullehrer bilden und durch allmalige Zulagen zu den Be soldungen eben so einflußreich auf deren Thätigkeit, als durch Visitationen wirken können; der Wechsel in den Stellen wird seltener werden; das Object wird allerdings das Budjet viel leicht mit einer namhaften Summe erhöhen, aber die Abgaben selbst deshalb nicht vermehren, weil diese Ausgabe auch schon so mit getragen werden muß, obschon sie nicht auf dem Budjet sigurirt. Eine angemessene Vertheilung der erforderlichen Bei träge unter Wegfall von tausend Unannehmlichkeiten, die bei dem jetzigen Plan für die Gemeinde-Vorgesetzten hervorgehen werden, wäre nur durch eine allgemeine Schulsteuer möglich. Ich bin von der Zweckmäßigkeit einer solchen Einrichtung und von den unübersteiglichm Schwierigkeiten, welche der vorlie gende Gesetzentwurf ohne vorherige Bestimmung eines Nepar- titionsfußes für die Parochiallastcn finden dürfte, so durchdrun gen, daß ich in dieser Beziehung nur wünsche, daß die Kam mer blos einzelne Lheile desselben genehmigen; die Regierung zu deren Ausführung bevollmächtigen; im übrigen aber solche ersuchen möge, ein eigentlich neues Volksschulgesetz auf jene Prämisse gegründet, den Ständen erst bei nächstem Landtage vorzulegen. Abg. Richter (aus Zwickau): Es sind von den geehrten Rednern, welche vor mir sprachen, abermals mehrere Details aus dem hohen Decrete herausgehoben worden, über die ich mich aber nicht verbreiten möchte, um der speciellen Dkscussion nicht vorzu greifen; es sind insbesondere wiederholt Pädagogik« vorgebracht, besprochen und verhandelt worden, welche ich jedoch deßhalb nicht als Gegenstand der allgemeinen Berathung anschen kann, weil sie schwerlich Gegenstand staatswirthschaftlicher Beurthei- lung, folglich auch nicht der unfern sein können. Ich gehe deß halb nun wieder zu dem allgemeinen eigentlichen Standpuncte über, von dem aus allein wir d.en vorliegenden Gegenstand beur- theilen dürfen. Ich erlaube mir einige allgemeine Bemerkungen, welche sich mir noch in dieser Angelegenheit darboten, hauptsäch lich in der Form von Widerlegungen gegen die mehrfachen An sichten, welche gestern in der Versammlung ausgesprochen wur den, vorzutragen. Ich beginne mit einer Frage, welche die De putation in ihrem Berichte selbst aufstellt, nämlich, ob es eines neuen Schulgesetzes überhaupt bedürfe und schließe mich der Mei nung derjenigen an, von welchen der Bericht der Deputation spricht, daß sie diese Frage verneint haben. Ich bin der festen Meinung, daß es eines allgemeinen Schulgesetzes, welches die di rekte Verwaltung des Schulwesens zum Zweck hat, eben so wenig jetzt, wie irgend jemals bedürfen könne. Die Wohlfahrt eines. Volkes beruht zunächst darauf, daß die oberste Staatsbehörde desselben wohl zu unterscheiden wisse, was Staatssachen sind, was nicht; und daß dieselbe in Folge dieser ersten und nothwen- digsten Frage, nichts als Staatssache ansehe und behandele, was nicht wirklich Staatssachc genannt werden kann. Denn jemehr die oberste Staatsbehörde öffentliche Angelegenheiten oder über haupt Gegenstände des öffentlichen Lebens, als Staatssache, vor ! ihr Forum zieht, destomehr werden die individuellen Bestandtheils des Staates, die Gemeinden nämlich, beeinträchtigt; desto theue- rer und kostspieliger muß das Staatsregiment werden; desto ge wisser die Masse der öffentlichen Abgaben ansteigen; desto lasten der der Druck der öffentlichen Verpflichtungen für die einzelnen Staatsbürger werden. Je weniger aber die Staatsregierung allgemeine Angelegenheiten vor ihr Forum zieht, jemehr sie sich bestrebt, alles Mögliche abzuweisen, was nicht nothwendig Staatssache ist, destoweniger Ansprüche wird sie an dis Kräfte des Volks zu machen haben, desto freier wird das Volk in den vorhandenen Gesetzen sich bewegen, desto glücklicher wird das Volk werden und desto größer wird die allgemeine Wohlfahrt sein. Nun ist das einzige und wesentliche Merkmal, ob sine öffentliche Angelegenheit Staatssache genannt werden könne, bloß darin zu suchen, ob die Sache von einer einzelnen Gemeinde nicht verwal tet werden könne, sondern nur, wenn sie angemessen verwaltet' werden soll, von der gemeinsamen Staatsbehörde besorgt werden müsse. Das kann aber stets nur eine solche Sache sein, welche alle Gemeinden zugleich angeht; nur eine solche Angelegenheit ist Staatssache. Das ist das einzige und richtige Merkmal der Be- urtheilung dieses so höchst wichtigen Gegenstandes. Keineswegs aber kann die innere Wichtigkeit der Sache oder die eigentliche Qualität derselben, als Maßstab der Beurtheilung dessen dienen, was Staatssache ist oder nicht. Man wird mir z. B. zugeben, daß das Prägen der Münzen im Vergleich zu dem Volksschulwe- fen eine sehr geringfügige Sache ist; allein dessenungeachtet muß das Münzen des Geldes als eine allgemeine Staatssache aner-'
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