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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 300. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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daß, wenn em Antrag zur Unterstützung gekommen ist, auch darüber abgcstimmt werden müsse. Auch auf das, was klar und bestimmt in der Landtagsordnung enthalten ist, hat der Präsident zu sehen, er ist dazu befugt und auf die Landtags ordnung verpflichtet. Der Präsident: Wenn vorhin erwähnt worden ist, das Präsidium sei von der Landtagsordnung abgegangen, so ist das nur in dem Falle geschehen, wo ein Gesetzentwurf, der 3 Lage vvr der Berathung hatte ausliegen sollen, so..pressirt war, daß da die Kammer gefragt wurde, ob sie von der Landtagsord- nung in so stm abgehen wolle, als der Gesetzentwurf früher in Berathung zu nehmen sei. Uebrigens sind mehrere Abgeord nete ost selbst Schuld gewesen, indem sie von der Landtagsord nung abgingen. Abg. Roux: Ich halte dafür, daß die Kammer sich deut-' lich ausgesprochen habe, welches Recht man für die Kammer in Anspruch nehme, und es sind von Seiten des Directorkums Er klärungen geschehen, welche allerdings geeignet sind, daß die Kam mer sich dabei beruhigen könne. Ich glaube, es wäre am besten, wenn die Frage an die Kammer gestellt würde, ob sie es bei der Erklärung des Abgeordneten v. Lhielau bewenden lassen wollte^ daß er den Antrag, welchen er früher gestellt, zurücknehme. - Abg. Eisenstu ck: So sehr ich gegen die Ansicht des Abg. v. Lhielau gewesen bin, und den Antrag unzulässig, auch selbst! zur Unterstützung hielt, so ist doch der Antrag einmal unterstützt, und nun scheint mir in diesem Augenblicke die Sache noch so zu liegen, wie sie in der vorletzten Sitzung war. Der Abgeordnete v. Lhielau erklärte nämlich, er nehme seinen Antrag zurück, ging aber davon aus, daß, nachdem der Antrag Unterstützung gesun den habe, sein Rücktritt eigentlich nicht ein se itig erfolgen könne, sondern daß die, welche ihre Zustimmung durch ihre Unterstützung zu erkennen gegeben, darüber ihre Erklärung abzugcbm hätten. Das war es, was der Abgeordnete v. Lhielau wollte, und ich muß gestehen, das entsprach ganz-der Sachlage. Er sagt: „Ich gehe von dem Anträge ab, aber da er der UMerstützung gefunden hat, so haben die Kammern und hexen Mitglieder ein Recht da rauf." Ich glaube, auf diesen Punct muß die Sache wieder zurück gebracht werden, und dann können wir die Principfragen auf sich beruhen lassen. Diese Principfragen werden in den wenigen Wo chen, welche der Landtag noch dauert, kaum Erledigung finden, aber es ist doch zu wünschen, daß der vorliegende Fall sich auf eine Art ausgleiche, haß er nicht die Rechte der Kammer prajudi- cirt, und nicht irgend ein Individuum verletzt. Abg. p. Lhielau: Der Kammer muß der Antrag zur Un terstützung 'oorgelegt werden, den ich eingegeben habe. Abg. Roux: Der Abg. Eisenstuck und ich haben geglaubt, daß man zur Sache selbst übergehen könne. Abg. v. Lhielau: Ich muß doch nochmals bemerken, daß ich m diesem Augenblicke meine Person nicht beachtet wissen will. Us ist eine Kammersache, und ich muß bitten, daß man die Kammer frage, ob sie die Sache auf sich beruhen lassen wolle, nach der Erklärung des Präsidii, die mich nicht beruhigen kann. Es handelt sich davon, daß Vas Präsidium erklärt hat, es wäre La, wo es die feste Ueberzeugung habe, ein Antrag sei der Land tagsordnung entgegen, verpflichtet, den Antrag weder zur Unter stützung, noch zur Abstimmung zu bringen. Ich glaube, daß über die Ordnungswidrigkeit nur die Kammer zu entscheiden habe. Gesetzt das Präsidium wiese einen Abg. zur Ordnung, und dieser sagt, er habe nicht ordnungswidrig gehandelt, werden Sie ihm verweigern, daß er an die Kammer appellirt? Jetzt ist diese Sache Kammersache geworden, und ich habe bewiesen, daß ich nicht auf Persönlichkeiten eingehe, indem ich den Antrag zurück nehmen wollte, aber das Princip muß entschieden werden; denn wir werden auf nächstem Landtage wieder denselben Fall haben. Sehr kurz ist die Frage, welche vorgelegt zu werden nöthig ist, nämlich ob die Kammer glaube, daß das Präsidium diese Rechte habe oder nicht? Glaubt die Kammer, daß sie darüber Wegge hen könne, so bitte ich die Frage zu stellen,. ob die Kammer die Sache auf sich beruhen lassen wolle. Der Präsident: Nein, ich glaube, es ist recht gut, wenn sich die Kammer darüber entscheidet. Abg. Haußner: Ich glaube, wenn der Abg. v. Lhielau so gleichgilrig bei der Sache ist, so müßte er erklären, er nehme seine Anträge zurück, was er kann, da sie noch nicht unterstützt sind; aber eher glaube ich nicht, daß die Frage an die Kammer zu stel len sei, ob sie sich beruhigen wolle. Abg. v. Lhielau: Meine Herren, es haben sich noch meh rere Mitglieder über diese Sache ausgesprochen, und wenn es diese wünschen, kann es geschehen; ich für meinen Lheil kann mich beruhigen; denn ich protestire gegen jede Anmaßung des Präsidii, welche die Kammcrfreiheit beschränken könnte. Abg. Adler: Ich wünsche, daß die vorgelegten Fragen zur Unterstützung kommen, und dann darüber abgestimmt werde. Der Präsident bringt nun einmal die Frage: Ob das Präsidium berechtigt sei, einen Antrag eines Abg. nicht zur Un terstützung zu bringen? Und dann: Ob ein unterstützter zur Discussion gelangter Antrag eines Abg. von dem Präsidium, ohne die Kammer zu befragen, ob sie darüber abstimmen wolle oder nicht, beseitigt werden könne? zur Unterstützung, und es erheben sich fast sämmtliche Kammermitglieder, um beide Fragen zu unterstützen. Vicepräsident: Ich habe selbst diese Anträge unter stützt, ich glaube aber, daß damit die Sache noch nicht ent schieden sei. Meines Dafürhaltens müssen alle Anträge unter stützt werden, weil wir die Regel aufgestellt haben, daß nicht eher über einen Antrag gesprochen werden soll, als bis er unterstützt ist; dann entsteht erst die Frage: Ist der Antrag materiell und formell zulässig? Nun entsteht der Unterschied, ob ein solcher Antrag sich als zulässig oder unzulässig darstellt, und wenn die Landtagsordnung klar und bestimmt sagt, daß ein solcher Antrag nicht zur Abstimmung kommen könne, so ist das Präsidium nicht ermächtigt, den Antrag eher zur Abstimmung zu bringen, als das Deputationsgutachten. Das ist hier der Fall, und ich glaube, daß die Deputation den Anspruch zu machen habe, das»Nxcht der Abstimmung zuerst zu vindiciren. Also konnte gar nicht darüber abgestimmt werden, da eine spexielle Discussion noch nicht statt gefunden hatte. Abg. v. Lhielau: Das Präsidium muß jeden Antrag zur i Abstimmung bringen. Es hängt nicht von ihm ab, zu sagen, ! ob der Antrag formell zulässig sei oder nicht; und dann muß es
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