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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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M bcS Gelehrtenfchulgesetzes ernannten Deputation beiläufig mit beachtet und begutachtet werden sollen. Jetzt stehe sie al lein, und es sei schwer, sie richtig zu würdigen. Sehr bedauern müsse er, daß die Petition gedruckt und sonst veröffentlicht wor den sei. Dreß könne nur Nachtheil bringen, denn glaubten die Aeltern den Angaben der Petition, so müßten sie gewissen los fein, wenn sie ihre Kinder noch nach Meißen gaben, und glaubten sie nicht, so erscheine der Herr Petent als Verläumdcr. Die Negierung habe nun auch jenen Nachtheil gefühlt und sich dadurch verleiten lassen, die Lehrer, die Schüler und die Anstalt für durchaus gut auszugeben. Dem könne er nun freilich nicht durchaus beistimmen, denn wenn er auch dir Einrichtungen an sich für gut erkenne, so frage es sich doch sehr, ob sic so ausge führt würden, daß dadurch der Zweck erreicht werde. So dürfe k.s z.B. der Hebdomadar aus Besorgniß vor Beleidigungen und weil er nur in dem guten Willen der Inspektoren seine Stütze finde, nicht wagen, den Schlaffaal zu visitiren und im Hofe und Garten Aussicht zu führen, auch finde er einen großen Nachtheil darinne, daß man den sehr geeigneten frühem Spiel platz zu Feld gemacht und dadurch veranlaßt habe, daß die Spatziergänge nicht mehr an diesen Ort, sondern an öffentliche Vergnügungsorte gerichtet werden müßten. Eben so wenig könne er beitreten, wenn die Deputation annehme, daß hinläng lich für Einheit und Uebereinstimmung in der Ausführung ge sorgt sei, wenigstens spreche das schreiende Mißverhältmß, das noch vor Jahr und Tag unter dem Lehrerpersonale in Meißen phgewaltet habe, nicht für eine solche Vcrmuthrmg. Eben so wenig sei auf die Strafverzeichnisse zu rechnen, da gar viele Vergehen unentdeckt und somit auch unbestraft blieben. Ganz einverstanden dagegen sei er damit, daß die erste Bedingung der sittlichen Erziehung der im väterlichen Hause gelegte Grund sei, und auch hier könne die Regierung viel wirken, denn nur wo die Regierung sich und ihre Befehle in Ansehen zu erhalten wisse, gebe sie den Familien ein nachahmungswerthes Beispiel, und Schlaffheit und Dulden von Schmähungen der Behörden fördere die häusliche Sittlichkeit gewiß nicht. Nach diesem Al len scheine es denn doch nicht unnöthig, die Existenz der in der Petition angegebenen Mängel naher zu erörtern, und dieß sei der erste Theil seines Antrags. Der zweite Theil betreffe die Wahl der Lehrer, und daß es hauptsächlich auf den glücklichen Erfolg einer solchen Wahl, hauptsächlich darauf ankomme, baß solche Männer neben der Gelehrsamkeit auch die Eigenschaften besäßen, Erzieher ihrer Zöglinge zu werden, unterliege wohl keinem Zweifel. Endlich halte er die Wiederherstellung des in den Inspektoren verloren gegangenen Mittelgliedes für sehr wün- fchenswerth. Auch auf die Eintracht der Lehrer unter sich sei ihre Wirksamkeit zu richten, und glaube er, es werde genügen, wenn sie nur aus den Kreisstanden genommen würden, wo gegen auf den adeligen Stand wohl nicht weiter gesehen werden möge. — In Beziehung auf diesen letztem Punct theilt demnächst Hr. v. Miltitz eine Stelle aus einer Stiftungsurkunde Chucfärst Augusts mit, und bemerkt sodann, wie er selbst seine Petition nicht veröffentlichet, sondern sie nur als Manuskript für bi« Mitglieder der Kammern habe abdrucken lassen, daß eS ihm aber wohl nicht vervacht werden möge, wenn er davon auch dem oder jenem Freunde ein Exemplar mitgetheilt habe, was man ja selbst mit einem Manuskripte thue. Herr Bürgermeister Hü bl er will daS übergehen, waS vom Herrn v. Miltitz gegen die Aeußrrungen der Regierung ge sagt worden und bemerkt nur hinsichtlich der Ergegnungen auf die Auslassungen der Deputation, daß auch letztere die Wärme, mir welcher sich der Hr. Antragsteller der vorliegenden wichtigen Angelegenheit annrhme, dankbar erkenne, jedoch glaube, eS gehörten Verbesserungsvorschläge zunächst in das Gebiet der Verwaltung. Wenn die Deputation von einer vergangenen Zeit spreche, so sei der Sinn dieser Aeußerung keinesweges der, daß die gerügten Mangel gar nicht mehr bestünden, sondern nur der, daß sich die Wahrnehmungen deS Hm. v. Miltitz auf diejenige frühere Zeit zu gründen schienen, wo er noch Schulin« spector gewesen. Irrig sei demnächst die Ansicht des Hrn. v. Welck, als ob die Regierung und mit ihr die Deputation an nähme, daß die Landesschulen in dem vollkommen besten Zu stande seien, denn die Regierung gestehe die Mängel unverholen zu, und auch die Deputation sage ausdrücklich, wie sie Vor schläge gemacht haben würde, wenn ihr die Regierung nicht selbst mit der Versicherung entgegen gekommen wäre, daß sie bereits in der Bearbeitung eines Organisationsplans begriffen sei. Ueberhaupt könne es der Deputation nur zukommen, zu prüfen, ob die Organisation und die vorhandenen Elemente ge nügten, den Zweck zu erfüllen, denn die Fragen, wir die Sache ausgrführt werde, und wie man jene vorhandenen Mit tel benutze, gehörten allein vor die Regierung. Für die An träge des Hrn. v. Welck könne er sich nicht verwenden, denn der erste derselben sei überflüssig, da die Negierung bereits mit dem Versprechen einer neuen Organisation entgegen komme, der zweite enthalte gewissermaßen eine Beschuldigung des Ministe rn, zu welcher kein Grund vorliege, und der Gegenstand des dritten, der auch der Deputation nichtganz unwichtig erscheine, werde bei der neuen Organisation ohnehin in Frage kommen. Hr. Bürgermeister W e h n e r versichert, wie ihm die Er klärung der Regierung, daß, ein neuer Organifationsplan be arbeitet werde, vollständig genüge, und man wohl vor allen Dingen dessen Erfolg abzuwarten habe. Erst wenn letzterer den Erwartungen nicht entsprechen sollte, werde die Zeit eintreten, wo man Anträge zu machen habe. Demnach sei er gegen alle gestellten Anträge, mit alleiniger Ausnahme desjenigen, wel cher auf eine Wiederherstellung der Schulinspection auS dem Mittel der Kreisstände gerichtet fei, indem er diese letztere für wahrhaft nützlich halte. Uebrigens habe es stets Ausbrüche des Muthwillens in den Fürstenschulen gegeben, und werde stetö dergleichen geben. Das liege in der menschlichen Natur, und könne er deshalb die einzeln angeführten Facta nicht so gar hoch aufnehmen. Was aber in Betracht derselben zu thun sei, werde ja durch die neue Organisation geschehen. Herr Obcrhofprediger v. Ammon laßt es dahin gestellt
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