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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: Geheime Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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fürs Zeichnen und Malen unentbehrlich ist, und die Verbindung mit der Kunstakademie wegen Bildung der dazu besonders geeig neten jungen Künstler und Ueberlassung von Zeichnungen, Bü sten und Gemälden für Meißen mancherlei Bortheile gewahrte, die es möglich machten, so Ausgezeichnetes zu leisten, wie es bisher der Fall und namentlich auch bei der dießjährigen Ge-- werbsausstellung wahrzunehmen war. Ob man diese Einrich tung bestehen, oder die Organisation einer andern dem Finanz- Ministcrio überlassen will, habe ich ganz dem Ermessen der Kammer zu überlassen; allein dagegen, daß die Porcellainma- nufactur ganz aufhöre oder in Pcivathände übergehe, dagegen müßte ich mich bestimmt erklären, da dieses Institut eine Zierde des Landes ist und das Budjet nicht mehr belastet. Äbg. Art: Ich wollte mir nur noch eine Frage erlauben, daß nämlich der Antrag wohl so gemeint sei, es möge künftig diese Schule nicht eine besondere Ausgabepost für die Staats kaffe bilden, sondern die Anstalt selbst so viel abwerfen, daß die Manufaetur diese Schule selbst trägt. Referent, Secr. Richter: Allerdings ist das so ge meint. Abg. Axt: Dann bin.ich damit einverstanden. Das Präsidium stellt nun 2 Fragen: 1) Ist die Kam mer in Bezug auf den ersten Theil des fraglichen Antrags mit der Deputation einverstanden? dann: 2) Ist die Kammer auch darin mit der Deputation einverstanden, daß die Kammer sich dem zweiten Theile des Antrages nicht anschließe? Auf beide Fragen erfolgt mit Ausschluß von 2 Stimmen bejahende Antwort. ü) Zu Gratisicationen an unbemittelte Zöglinge, welche durch eingelieferte Arbeiten, Fleiß und gute Sitten sich ausgezeichnet haben, hat die 2. Kammer die postulirte Summe von 360 Lhlr. Mit dem Zusatze bewilligt, daß davon 160 Lhlr. zu Prämien, 200 Thlr. zu Unterstützungen verwendet werden möchten, die 1. Kammer aber eine solche Trennung in Zahlen nicht ausdrücken wollen, sondern die ganze Summe in der geforderten Maße ver- willigt und zugleich beschlossen, in der Schrift den Wunsch aus zusprechen: „daß davon ein Theil zu Prämien, ein anderer zu Unterstützungen nach Maßgabe der jedesmaligen, bei der Verthei- lung vorhandenen, Umstände verwendet werden möge." In der Hauptsache, nämlich in dem Wunsche, die gedachten 360 Thlr. sowohl zu Unterstützungen, als zu Prämien verwendet zu sehen, treffen die Beschlüsse beider Kammern zusammen, und deshalb findet die Deputation es unbedenklich, der Kammer anzurathen; dem Beschlüsse der 1. Kammer beizutreten. Hierbei wird nichts erinnert, und auf die Frage des P r ä- sidenten: Erklärt sich die Kammer mit der Deputation ein verstanden, daß dem Beschlüsse der 1. Kammer beizutreten sei? wird gegen 2 Stimmen mit I a geantwortet. Man gelangt zu o.: v) Zu Unterstützungen bei Kunstreifen ins Ausland sich von der 2. Kammer statt der geforderten 2,015 Thlr, nur 1000Thlr., von der .1. Kammer dagegen 2,015 Thlr. unverkürzt bewilligt worden. Die Deputation kann sich von ihrer schon früher aus gesprochenen Ansicht nicht trennen, daß, während man bei an dern Künsten und Wissenschaften Reisestipendien aus der Staats kasse nicht verabreicht, wohl hier die Summe von 1,000 Lhlr. gnügerr und daß solche auch ausreichen dürfte, wenn die Stipen dien weniger hoch und nicht auf zu lange Zeit gegeben werden, sie i ist daher des gutachtlichen Dafürhaltens: daß dem Beschlüsse der 1. Kammer nicht beizutreten sei. Staatsminister v. Lind en au tragt darauf an, diesen und den nächstfolgenden Punct zusammen zu berathen, da sie in Folge der Anträge der 1. Kammer zufammenhangen. Demnach verliest Referent, Seer. Richter nochmals den Punct unter k., wie folgt: Endlich hat k) die 1. Kammer, um der Kunstakademie die für sic geforderten 20,043 Thlr. 12 Gr., welche durch die im Ein- verständniß mit der 2. Kammer gefaßten Beschlüsse einige Ver minderung erlitten, größtentheils wieder zuzuwcnden, zudem Anträge sich vereiniget: „Es möchten die für die Direktion der Akademie geforderten 3820 Thlr. als transitorisch bewilligt be trachtet werden, dergestalt, daß aus diesem Fonds auch ferner die Direetionskosten bestritten würden, und die daran zu machen den Ersparnisse der Staatskasse zu gute gingen, dagegen seien die unter den Buchstaben L. 0, und 8. vostnrkeE ? ? Gr. in ihrer Totalität als bewilligt anzusehen und'es seHie Ne gierung dabei zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob nicht die Zwecke der fraglichen Institute am besten befördert werden könn ten, wenn ein Theil der denselben bisher gewidmeten Summen zur Ausführung größerer öffentlicher Kunstwerke und zu den hier zu erforderlichen Mitteln verwendet werde, wobei man sich Sei ten der Ständeverfammlung bereitwillig erkläre, die an der Po sition XXVIll. l. 8.6. und v., also an jenen 16,223 Thlr. 12 Gr. vorgeschlagencn, oder künftig noch zu machenden Erspar nisse zu diesemZwecke zubewilligen."— Eines Theils ist der Zweck, welcher diesem Anträge zu Grunde lieat, unbestimmt. cmdMTl-.-'ls wird durch diesen Antrag eine Ermächtigung Ul die Künd -er Regie rung gelegt, welche für Letztere zugleich eine Aufforderung in sich faßt, jede an der nicht geringen Summe von 16,223 Lhlr. 12 Gr. zu machende Srsparniß wieder zu Anschaffung von großem Kunstwerken zu verwenden, und es muß daher die Deputation schon aus diesen Gründen dem Anträge ihre Bcistimmung versa gen, Dieselbe ist bei Begutachtung des jetzigen Wudjets davon ausgegangen, das Nothwendige von dem bloß Wünschenswer- then, so weit es ihr möglich, zu trennen, und nur auf Ersteres ihr Augenmerk besonders zu richten, da zur Zeit eine sichere Ver gleichung zwischen den Kräften und Bedürfnissen des Staats noch nicht vorliegt, und in wie weit künftig zu.Letztem die Steuerpflichtigen beizuziehen sein werden, nicht zu übersehen ist, sie kann daher der Kammer nur anrathen: dem Anträge nicht beizutreten, Es bemerkt sodann Staatsminister v. Lindenau: Die Verschiedenheit in den Anträgen beider Kammern ist weniger groß, als sie auf den ersten Anblick erscheinen möchte. Zn der 1. Kammer ist der Antrag dahin gegangen, daß die 2050 Lhlr., welche zeither zu Reisegeldern verwendet wurden, so wie 1900 Lhlr. für akade mische Pensionen künftig für Bestellung und Ausführung größe rer Kunstwerke bestimmt werden möchten. Es schien dieß wün- schenswerth, weil dadurch jungen talentvollen Künstlern die beste Aufmunterung und die Möglichkeit gewährt werden würde, etwas Ausgezeichnetes zu leisten, und auch dadurch nach und nach eine Sammlung inländischer Kunstwerke begründet werden könnte. Ueber die Ausführung sollte dem nächsten Landtag ein Plan von der Regierung vorgelegt werden; und es handelte sich zunächst darum, jenen Summen eine nützlichere Bestimmung zu geben, als dieß zeither der Fall war. Da 1000 Thlr. für Reisegelder bereits bewilligt sind, und jene 1900 Thlr. auch 2
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