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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 329. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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den Landmann schwerer begreiflich und für das Geschäft der Ertrags berechnung selbst sehr aufhältlich sein dürfte. — Nur 5 Rittergüter und 5 Dörfer konnten außer den Städten auf diese Weise von einem zahlreichen Personal und im Zeitraum von zwei Jahren abgeschätzt werden; und ohnerachtet der Aufwand dafür 10,000 Lhlr. erreichte, kam dennoch auch von diesen kein einziges Cataster völlig zu Stande. Eine Vereinfachung und Abkürzung der Methode erscheint nicht blos rathlich, sondern auch sehr möglich, wenn man die Arbeitssätze und die Abnutzung der Werkzeuge nur nach schwereren, Mittlern und leich ten Boden normirt, und die Lohnsätze — bei denen sich gewöhnlich der höhere Betrag durch eine verstärkte Leistung ausgleicht — für je den Kreis oder einen andern größeren Bezirk überhaupt ermittelt; 7) weil bei der Verwerthung des Heues von Wiesen und Wei den nur die Nutzung in Ansatz gebracht worden ist, die solches durch die davon gewonnenen und verkäuflichen Viehproducte gewährt, und der Düngerwcrth, den die Felder davon beziehen, ganz außer Acht gelassen ist. Nach diesem viel zu niedrigen Anschlagwerth des Heues befinden sich zwei Grundbesitzer, wovon der eine viele Wiesen und der andere gar keine hat, in einer sehr verschiedenen Stellung. Der erstere wird sein Stroh nicht zu verfüttern brauchen, sondern es zur Einstreu verwenden , und dadurch seinen Düngerhaufen und mittel bar auch den Ertrag seiner Felder sehr vermehren können. Der an dere wird dagegen sein Stroh größtcntheils als Nauchfutter verfüttern müssen; und entweder Beidüngungsmittel oder das Heu kaufen, oder auf seinen Feldern erbauen müssen, wo es so viel kostet, als sein ei gentlicher Verhältnißwerth zum Roggen betragt. Zu welchen Wi dersprüchen jene Ansicht führt, tritt recht deutlich bei den Ertragsbe rechnungen der Wiesen in dieser Geschaftsanwcisung hervor. Hier ist ein und dieselbe Wiese nach Maßgabe ihres Heucrtrags und nach Maßgabe der Nutzung, welche sie als Weide ergeben würde, berech net. Der Reinertrag beträgt dort ohne Abrechnung der Fuhrkosten nur 3 Lhlr. 17 Gr.;° bei der Benutzung zur Weide hingegen 6 Lhlr. 4 Gr., und mithin fast das Doppelte. Wäre ein solcher Unterschied in der Nutzung wirklich begründet, so würde jeder Landwirth solche vorziehen.— Demohnerachtet findet in der Regel eine solche Be nutzung der Wiesen nirgends statt, weil jeder Landwirth sich den Ge winn des Düngers berechnet, den er von der Verfütterung des Heues im Stalle noch neben der davon erzielten Butter oder Wolle erhalt, während er an solchen bei der Benutzung der Wiese als Weide größ- tentheils verliert. Dieß sind die Ausstellungen, weiche schon eine flüchtige Durch sicht dieser Geschastsanweisung darbietet, und die es wahrscheinlich machen, daß eine gründliche Prüfung derselben vielleicht auf noch manche andere wünschenswerthe Abänderung führen dürfte. Zu dem 1. 2. 3.4. und 5. Puncte unter L. erklärt die Kam mer sofort ihre allgemeine Zustimmung. Beim 6. Puncte fragt Prinz Johanna»: Ob unter dem Miethsertrage der eines Wohnungsgelasses oder der eines Fa- Lriklocals gemeint sei? Staatsminister v. Ze sch au: Es liegt dem geschehenen Vorschlag die Absicht unter, eine wirkliche Ungleichheit zwischen Wohngebäuden und Fabrikgebäuden zu beseitigen, welche un fehlbar entstehen würde, wenn man letztere nur nach dem Areal mit einer Vermehrung nach Stockwerken abschatzen wollte. Denn auf diesem Wege würde sich meist nur ein kmlilium als Steuer betrag ergeben. Bei der jetzt vorgeschlagenen Ermittelung hat man aber allerdings nur auf die Bestimmung Rücksicht genom men wissen wollen, welche das Gebäude als Fabrikgebäude eben hat. Referent, Bürgermeister R e i ch e - E i s e n st u ck fügt noch - hinzu, daß dabei die Wohnungsräume nach Art der Wohnge- S baude abgeschätzt werden sollen. j Bürgermeister Wehner: Bei Feststellung eines Grund» l steuersystcms muß man wohl hauptsächlich darauf sehen, ob die Gebäude auch fortdauernd Nutzungen gewahren, was besonders i bei den Fabrikgebäuden nicht immer der Fall ist. Von Letzte« j ren muß ohnehin schon die Gewerbsteucr entrichtet werden, und sonach belegt man sie mit doppelten Steuern, da sie doch nur als Werkzeug betrachtet werden können. Daher kann ich dem Deputationsgutachten zum 6 Puncte nicht beirreten. Referent, Bürgermeister Reiche-Eisen stuck: Ich finde die Bedenken des Herrn Bürgermeisters Wehner keineswegs ge haltlos , aber so lange nicht ein anderer paffender Maßstab vor geschlagen , können sie auch keine Berücksichtigung finden. Ich bin ganz seiner Meinung gewesen, allein davon habe ich mich i doch auch am Ende überzeugen müssen, daß die Besteuerung der Fabrikgebäude nach dem Areal, welches sie einnehmen und dem besten Boden de» Flur, wo sie gelegen, eine große Ungleich heit herbeiführt und allen rationellen Grund entbehrt. Ein minder ansehnliches dergleichen Gebäude in einer fruchtbaren Flur gelegen, würde sonach höher besteuert werden, als ein der gleichen umfänglicheres auf einer unfruchtbaren Flur. Es wür den sich da wunderbare Resultate Herausstellen, die ich in der Lhat nicht zu rechtfertigen wüßte. Uebrigens habe ich mich in der Ueberzeugung nur dem Gutachten der Vereinigungsdeputa tion angeschlvssen, daß die Bestimmung, die ich auch nochmals in den Deputationsbcricht ausgenommen, nach beiderseitigem Kammerbeschluß feststeht, daß die Häusersteuer zur Zeit nur nach ihrer Modalität, nicht nach ihrer Höhe ftstgrstellt wer den soll, und das richtige Verhaltniß zwischen Grundrente und Häusersteuer erst nach erfolgter Abschätzung zu finden sein wird. Was der Sprecher wegen etwaiger Veränderung mit einem Fabrikgebäude äußerte, wird sich durch die bei den Gebäuden öfter als bei dem übrigen Grundbesitze vorkommenden Revisio nen erledigen. Seine Bedenken, daß die Gewerbsteucr eigent lich schon die zu gewerblichen Zwecken bestimmten Räume trifftj sind wohl nicht ungegründet, sie würden sich aber eben sowohl auf alle Hauser, wo z. B. Gerber, Seifensieder und dergleichen Handwerker wohnen, eben sowohl anwenden lassen, als auf Fabrikgebäude, und sie sprechen überhaupt gegen alle und jede Häusersteuer. Der Vorbehalt wegen Abzug gewisser Procente vom Taxwerth muß für jetzt dießfalls Beruhigung gewahren, und derselbe gehörig festgcstellt werden. Uebrigens wird es der Abschatzungsbehörde obliegen, bei Fabrikgebäuden einen sehr billigen Maßstab nach singirtem Miethertrage anzulegcn. Prinz Johann erklärt sich nunmehr mit dem Deputa tionsgutachten einverstanden. Staatsminister v. Zeschau macht darauf aufmerksam, daß, wenn es sich bei den öfters zu wiederholenden Revisionen herausstelle, daß ein Fabrikgebäude die frühern Nutzungen nicht mehr gewähre, dieß eine Moderation des Steuerbetrags zur Folge haben werde. Man tritt hierauf dem Deputationsgutachten zum 6. Puncte
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