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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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früher« Beschlüsse zu beharren haben werde, wodurch für das Postulat auf diese 3 Jahre zusammen 628 Thlr. 8 Gr. gewon nen werden würden. ° Abg, Sachße: Da ich anderer Meinung bin, als die Mehrheit der Deputation, so erlaube ich mir, meine Gründe anzugeben. Es ist weniger der Grund der Mehrbewilligung von 6000 Thlr., welcher mich bestimmt, der 1. Kammer beizu treten, als vielmehr der Grund, daß der Ausfall für die Dresd ner Armenkasse nicht so bedeutend sei, wenn eine Summe von 9000 Thlr. für die Jahre 1835 und 1836 bewilligt wild, und es ist besser , daß sie für dieses Jahr weniger erhalte, nämlich 6000 Lhlr., damit es ihr nicht so empfindlich sei, wenn in der ersten Finanzperiode die Bewilligung ganz wegfällt; denn die Summe ist nur transitorisch bewilligt, und cs tritt der Grund- satz ein, daß jeder Ort seine Armen zu erhalten hat. Es würde auch ein wahres Extrem entstehen, indem man auf der einen Seite den ärmsten Ort im Lande aus der Staatskasse unter stützte, und auf der andern Seite auch den Orr, welcher für den größten und wohlhabendsten im Lande gilt. Aus demselben Grunde, daß viele Arme dahin ziehen, könnte man eine Han delsstadt ebenfalls unterstützen. Ich wäre also dafür, der 1. Kammer beizutreten. Staatsminister v. Zeschau: Der Zweck meiner Mitthei- lung über diesen Gegenstand ist nur der, auf die verschiedenen Positionen und Zahlenvcrhältnisse aufmerksam zu machen. Ich muß die geehrten Mitglieder der Kammer bitten, zu diesem Be- hufe den ersten Bericht der Finanz-Deputation (s. dens. in Nr. 353. d. Bl. S. 3564.) zur Hand zu nehmen. Es sind die ver schiedenen Posten, welche für Dresden veranschlagt wurden, un ter 18 Nummern aufgeführt, und betragen 24,093 Lhlr. 19 Gr. 2 Pf. Diese Position hat sich um 1,000 Lhlr. dadurch vermin dert, daß man unter Bekstkmmung der Regierung den Gehalt ei nes Regierungscommissars bei der Armenversorgung in Wegfall gebracht hat. Es bleiben also noch 23,093 Thlr. 19 Gr.. 2 Pf. Die erste Post ist die größte, und betrifft 14,400 Lhlr. für die Dresdner Armenversorgung, Diese Post ist bei der Berathung der 2. Kammer auf 6,000 Thlr. vermindert, und diese 6,000 Lhlr. für die Jahre 1835 und 1836 beibehalten worden. Außer dem sind von den übrigen Posten gänzlich in Wegfall gekom men die dritte für das Expeditionspersonal, die vierte für den Mrethzkns der Armenversorgungsbehörde, und die sechste an t 3,000 Lhlr. ungefährer Geldbeitrag für Anschaffung von Holz !- und Steinkohlen. Es wurden also für die erste Post 6,000 Thlr. bewilligt, und statt der übrigen, .welche 8,752 Lhlr. 19 Gr.2 Pf. betrugen, wurden 3,066 Thlr. bewilligt. In der 1. Kammer hat man ein anderes Verfahren eingeschlagen; man hat sammt- liche Posten für das Jahr 1834 mit Ausnahme zweier ganz un bedeutenden Summen, Nr. 13. und 14. von 74 Lhlr. 16 Gr. Und 53 Thlr. zusammcngenommen. Nun ist aber diese Angele genheit, nachdem immittelst das erste Jahr der Finanzperiode bei- S nahe abgelaufen ist, jetzt in einer andern Lage, als dieser Gegen- H stand in der 2. Kammer zum ersten Male zur Berathung ge- z langte. Natürlicherweise konnte die Negierung sich nicht veran- z laßt finden, Zahlungen, die seit beinahe 60 Jahren geleistet wor ¬ den sind, ohne Weiteres abzustellen, bis sie nicht eine entgegen laufende Erklärung der Ständeversammlung vernommen hatte. Die Regierung hat dicß auch ausdrücklich ausgesprochen, und zwar in dem Decrete vom 9. November 1833, in Bezug auf das provisorische Steuerausschreiben. Die Regierung bescheidet sich von selbst, daß, wenn es sich von neuen Postulaten handelt, sie diese nicht wirksam machen wird, als bis die beiflimmende Erklärung der Stände eingegangen ist; wenn es sich aber um Fortzahlung herkömmlicher Leistungen handelt, so bleibt ihr nichts übrig, in so fern sich die Berathung so verzögert, wie es diesmal der Fall ist, als die Summe einstweilen fortzubezahlen. Bleibt die geehrte Kammer bei ihrem früher Anträge stehen, so wird ihr Zweck, nach und nach diese Summe mindern zu lassen, nicht er reicht. Denn in diesem Jahre find die Summen wie zeither voll ständig bezahlt worden, und es könnte dann für 1835 und 1836 nichts gegeben werden. Nun scheint es angemessen, daß man sich für das Jahr 1834 der 1. Kammer anschließe; dann bleibt noch immer die Frage wegen der 6000 Thlr. übrig, welche die geehrte Kammer eben nach der Ansicht, daß die Zuschüsse des Staates nicht auf einmal wegfallen können, für die folgenden Jahre bewilligt hat, und dafür scheint in der That die Billigkeit zu sprechen. Wenn einer Commun beinahe 60 Jahre lang diese Beiträge gezahlt wurden, so scheint es mir nicht rathsam, einige Monate vor Ablauf des Jahres zu erklären, daß sie gar nichts mehr erhalten soll. In Bezug auf die Posten unter 3. und 4. muß ich noch erklären, daß dieses Expeditionspersonal entweder von der Commun übernommen, oder von Seiten des Staates anderweit untergebracht werden muß. Abg. Richter (aus Zwickau): Ich gebe recht gern zu, daß Dresden in Verlegenheit kommen wird, wenn auf einmal die Beiträge aus der Staatskasse, welche sie feit so langer Zeit genossen hat, aufhören, mich soll auch die Stadt dauern, wenn sie auf einmal dieselbe Pflicht, welche andere Gemeinden von jeher erfüllen müssen, vollständig erfüllen soll, nämlich aus ih ren eigenen Mitteln die Armen des Orts zu versorgen. Bei all' dem muß ich aber doch der 1. Kammer beitreten. Ich finde mich insbesondere durch das interessante Gutachten unserer Depu tation dazu veranlaßt. Dieses sagt ausdrücklich, cs sei keine Verbindlichkeit für den Staat vorhanden, zur hiesigen Armen- Versorgungskaffe etwas beizutragen. Sie giebt zwar zu, daß die Armenbektrage verzögert würden, wenn die Beitrage aus der Staatskasse auf einmal aufhörten; sie sagt aber nicht, daß die Kammer ungerecht handle, wenn sie daran festhalte, daß die Stadt keinen Anspruch auf diese Beiträge habe. Dann giebt sie ihre Zweifel mehrfach zu erkennen, daß die Sache nicht so ganz in Ordnung sei. Es ist freilich da, wo wir jetzt ste hen, wo es sich bloß um Differenzpuncte handelt, nicht gut, darauf zurückzukommxn; aber ich muß wiederholt aufmerksam machen, daß es schwer zu rechtfertigen fei, wenn eine Stadt, wie Dresden, für ihre Armenversorgung und für ihre Straßen- 'Brlmchtung die Staatskasse in Anspruch nimmt. Ich will nur einen Fall erwähnen: Chemnitz erhält 7 bis 800 Kinder unentgeldlich, und ich glaube kaum, daß die Stadt Dresden so viele Kinder in ihren Schulen unentgeldlich^erhalte. Müssen
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