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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 305. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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dem Grundsätze ausgegangen sek, die Freiheit m der Gebahrung mit dem Eigenthum so wenig als möglich beschranken zu lassen. CS findet hierauf der Antrag der Deputation einstirm mige Annahme. - 8'. Beschluß derI. Kammer: Antrag in der Schrift: „daß die §. 19. der Instruction bemerkte Portofreiheit der Bezirksarzte auf die Korrespondenz der Civil-Obrigkeiten in medicinalpolicei- lichep Angelegenheiten mit den hühern Behörden erstreckt werden mochte." ' '.' ss '7 Beschluß dxx 2. Kammer: Antrag in der Schrift: „daß die den Bezirksärzten in §. 19. der Instruction bei ihrer amtlichen Cotrespondenz zugesicherte Portofreiheit auch den Civilobrigkei- ten, insonderheit den Stadträthen, Stadt- und Patrimonial- gerichten, hei ihrer amtlichen Correspondenz mit dem Bezirksarzte in medicinaspoliceilichen Angelegenheiten zugebilligt werden möchte." . Vorschlag der Vereinigungs- Deputation: Der zweiten KaMmer beizutreten, dabei jedoch ausdrücklich hinzuzufügen, wie die Absicht der Kammern nicht auf Extension der Portofreiheit gehe, sondern hier nur die eigenthümliche. Beschaffenheit der Sache Anlaß zu dem Anträge gegeben habe. Bürgermeister Nitterstädthalt es der Vollständigkeit we gen für nöthig, daß man in.die Fassung des von der 2. Kammer beschlossenen Antrags, nach den Worten: „mit dem Bezirks arzte" hinzufüge: „und dmhöhcrnBehörden," und stellt hier auf einen Antrag, Er nimmt ihn jedoch auf die Erinnerung des königl.-Kommissars v. Schaarschmidt, daß Berichte an hö here Behorden in Dfsicial-Policeisachen schon zeither portofrei gewesen wären , Md , daran durch das hier in Frage stehende Ge- setz.keine Aenderung.getroffen werde, wieder zurück. Die Sitzung wird hierauf gegen 2 Uhr wiederum aufge hoben. . . Dreihundert und ein und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 10.October 1834. Fortsetzung der Berath.uyg des Berichts der I. Deputation, den Gescheut-, wurf, einige Bestimmungen über das Gewerbswesen betreffend. Die Sitzung wird nach 10 Uhr eröffnet, das Protokoll der vorhergehenden wird verlesen , genehmigt und von den Abgg. Eisenstuck und K okul unterzeichnet. Auf der Registrande ist eingetragen: 1) Extrakt des Protokolls der 1. Kammer vom 6. Oktober 1834 / - die Berathüng derjenigen Differenzpuncte, welche noch beimÄuSgabeMudjet zwischen beiden Kammern obwalten, bekr.; i an die 2.-? Deputation.- 2) Bericht der 4. Deputation der 2. Kammervom 17. Sept. 1834 über die von Wurlitzer und Lud wig in Thcuma eingereichte Petition wegen Branntweinschanks; zum Verlesen auf die Tagsordnung. 3) Die 4. Deputation der 2. KaMmer trägt an, wegen Mittheilung der Sachlage in Beziehung auf die Beschwerde Herrn Calberlas in Dresden bei dem hohen GesaMmtministerium das Erforderliche cinzukeiten; wird vom Direktorium besorgt werden. 4) Fernerweiter Be- richtder außerordentlichen Deputation der 2. Kammer vom 4. Oktober 1834 über das höchste Dekret, die Feststellung eines neuen Grundsteuersystems und die Aufhebung der bisher bestan- denck Real-Befreiungen/ so wie die dafür zu gewährenden Entschädigungen betreffend; zum Druck und auf die Tages- Ordnung. Man geht hierauf zur Tagesordnung über, welche die fort gesetzte Berathung einiger Bestimmungen über das Gewerbswe- sen enthalt. Sobald Referent, Abg. Ate nstädt sich auf die Nednerbühne begeben hatte, nimmt Der königl. Commiffar v. M erb ach das Wort; er äu ßert : Der vom Abg. Richter aus Zwickau als Amendement vorgeschlagenen Abänderung habe ich einiges entgegen zu setzen. Ich habe gegen diesen Vorschlag zuvörderst zu bemerken, daß er mir kein Amendement zu sein scheint. Nach dem Verfas- sungsrechte und nach dem parlamentarischen Geschastsstyl aller konstitutionellen Staaten versteht man unter einem Amendement die vorgeschlagene Abänderung einer spe kiel len Bestimmung eines Gesetzentwurfs, welche, wenn sie angenommen wird, des senungeachtet mit dem Grundprincip, mit dem Zwecke des Ge setzes sich vereinigen läßt. Man sagt daher: Die Stände ha ben einen von der Regierung vvrgelegten Gesetzentwurf mit Amendements angenommen. Da muß man doch voraus setzen, daß die Stände mit der Hauptsache, mit der Idee, dem Principe des Gesetzentwurfs einverstanden sind, und, nur bei einzelnen Bestimmungen desselben, Verbesserungen und Modi- sicationen, da wo sie glauben, daß durch eine solche Abände rung der Zweck des Gesetzes besser erreicht werde, in Antrag ge bracht werden. Mit dem sogenannten Amendement aber, welches der Abg. Richter aus Zwickau vorgeschlagen hat, hat es eine ganz andere Wewandniß. Damit will er das ganze Princip, die ganze Basis des Gesetzentwurfs wegnehmem Wenn es angenommen würde, so ginge das Gesetz anders in seinen Grundprincipien aus der Kammer, als es in die Kammer ge kommen ist. Ich glaube, das ist klar, glaube es aber noch durch ein schlagendes Beispiel zu beweisen. Wenn die Regie rung ein Abgabengssetz in die Kammer brächte, welches lautete: „tz. 1. Von dem bis zu dem Jahre sollen nachstehende Abgaben erhoben werden." Nun ging es im Entwürfe weiter fort unter Specisication der Abgaben, welche erhoben werden sollen. Ge setzt nun, man hätte sich in der allgemeinen Diskussion über die Erhebung dieser Abgaben ausgesprochen, man ginge ans die specielle Diskussion über, und ein Abg. erhebe sich und übergebe dem Präsidenten einen Vorschlag, folgenden Inhalts: 1. In der Finanzperiode von dem zu dem Jahre soll att Abgäben- nich ts erhoben werden;" so frage ich doch in aller Welt die Kammer, ob das für rin Amendement angesehen weiden kann ? Gerade die nämliche Bewandniß hat es mit dem-vorlie genden Amendement. Ich weiß nicht, ob die verehrte Kam mer auf diese Weise ihre Entschließung lenken lassen will; indes sen das muß ich als Regierungscommiffar bemerken, daß, wenn Sie dieses sogenannte Amendement annehmen wollen, alle Diskussionen über die andern h§. nichts wären, als ein leeres" Gerede; denn es wäre ein Widerspruch mit allen Nachfolgenden Bestimmungen in das Gesetz ausgenommen. Ich habe aber auch zweitens diesem sogenannten Antendement entgegenzusetzen, daß es verfassungswidrig ist. Nach 85. der Versassungsur-
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