Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 332. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Zu IS. Beschluß der I. Kammer: Bewilligung des vollen Postulats für die Dresdner Stadtpolicei, als: 5000 Thlr. auf den Etat gleich der 2. Kammer, und 2000 Thlr, transitorisch, so von der 2. Kammer abgelchnt worden war. Beschluß der 2. Kammer: Mil 50 gegen 4 Stimmen ander- weit nebenstehende 2000 Thlr. abgelchnt. Resultat der Vereinigungs - Deputations-Verhandlungen: Dürste der Bestritt nunmehro wohl rathsam sein. Prinz Jo h an n hat hierzu bei dem Präsidio folgenden An- trag überreicht: „Die Kammer möge die fraglichen 2000 Thlr. bewilligen, jedcch unter der Bedingung, daß die Commun Dresden der Regierung die Ernennung des jedesmaligen Policeibirectors überlasse." Zur Unterstützung dieses Antrags bemerkt Prinz Johann: Der Antrag habe die Natur eines Vermittelungsvorschlags, er scheine also wohl zulässig, und mache wenigstens die Sache nicht schlimmer, wenn er auch nicht angenommen werden sollte. Sein Vorschlag beseitige die Bedenken gegen die Bewilligung der 2000 Thlr., denn er bezeichne die Dresdner Polices wenig stens zum Theil als Landespolicei und sichere die Erlangung einls zuverlässigen Mannes für die Direction. Der Antrag des Sprechers wird hinreichend unter stützt. § Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Zn for meller Beziehung würde ich wohl kein Bedenken haben, mich mit i dem Vorschlag Sr, Königl. Hoheit zu vereinigen. Aber in ma- i trrieller Beziehung vermag ich dieß nicht, Wenn die Policei- Verwaltung Staatsanstalt wäre, möchte sich auch die Anstellung der Beamten von selbst verstehen. Wie die Sache aber jetzt steht, behauptet man zwar, sie werde im.Auftrag des Staats ausgeübt, wogegen zwar schon mehrmals sich in der Kammer ausgesprochen worden ist, gleichwohl hat jede Stadt die Kosten für diesen Auf trag zu tragen. Nur Dresden und Leipzig bekommen Zuschüsse. Wir haben gehört, wie die Stadt Dresden schon jetzt behauptet, sie habe nicht allein städtische, sondern auch Staatspolicci Zu ver walten, und aus diesem Grunde auf das Wydjet losarbeitet. Stellt nun der Staat ausschließlich den Vorstand der Dresdner Polices an, so bildet dieß einen neuen Angriffspunkt auf das Budjet, und am Ende befürchte ich, wird der ganze Dresdner Policeiaufwand Sachs des Buvjcts, und die Stadt davon be freiet, wahrend andere Städte, die eben so damit im Verhältniß belästigt sind, die Last fortzutt-^en haben. Bürgermeister Hübler: Es kann nicht in meiner Absicht liegen, nochmals in die Gründe cinzugehen, welche für das Po stulat der 2000 Thlr. sprechen. Das Postulat ist in der 2. Kam mer mit einer so großen Majorität abgelehnt worden, daß ich allerdings wenig Hoffnung seh?, die 2. Kammer.für die Ansicht her diesseitigen zu gewinnen. Dennoch gestatte ich mir hier nochmals die Ucberzeugung auszusprechen, daß ich die Gründe der I. Kammer für das Postulat zwar zurückgcwiesen, aber nicht widerlegt finde. Man hat die Gründe, welche aus der Ekgen- thümlichkeit der Residenz, aus der Eigenthümlichkeit des Insti tutes, als eines in vielfacher Beziehung landespoliceilichen, ge schöpft und in dieser Kammer, selbst von den königl, RegierungS- commissarien so klar entwickelt worden waren, ohne weiteres abgeworfen, in der That aber gehört eine große Befangenheit dazu, diesen einleuchtenden Gründen jedes Gewicht arzusprechen. Man hat ferner den Rechtsgrund für dieses Postulat, der in der onerosen Bedingung liegt, unter welcher das Postulat er langt worden, in der 2. Kammer zwar nicht in Zweifel zu ziehen vermocht, ober dennoch für den Wegfall des Postulats gestimmt, ! und zwar aus dem Grunde, weil das onus oder die Gegenlei stung aufgehört habe. Dem muß ich widersprechen. Wenn man die Anstellung der fraglichen Policeibeamten überhaupt als eine Gegenleistung anerkennt, so wird man auch zugestehen müs sen, daß die Gegenleistung so lange fortdauert, als diese Beam ten auf städtische Kosten fungiren. Und welche Ansicht man auch von der fraglichen Gegenleistung haben möge, so viel bleibt gewiß, daß die Staatskasse, so lange jene Anstellung dauert, einen Vorther'l genießt, und zwar einen Vortheil auf Kosten der städtischen Kasse. — Ich muß daher der hohen Kammer drin gend nochmals empfehlen, bei ihrem Beschlüsse stehen zu blei ben und das Postulat der 2000 Thlr. aufrecht zu erhalten. — Dem Vorschläge Sr. königl. Hoheit, obwohl ich die ihm unter liegende wohlmeinende Absicht anerkenne, vermag ich mich nicht anzuschließen. Der Vorschlag collidirt mit den Bestimmungen einiger Paragraphen der Städteordnung. Nach diesen ver waltet der Stadtrath in unmittelbarem Auftrage des Staates die Policen Sie bildet hier in der Residenz ein Departement der städtischen Behörde. Anomal würde es sein, den Vorsitz eines solchen städtischen Departements einem königl. Commissar regelmäßig anzumeisen. Daß dieß jetzt der Fall ist, beweist nichts, weil die Anstellung des dermaligen Chefs der Policen deputation älter ist, als die Städreordnung und durch die da maligen Zeilumstande bedingt wurde. Ich verkenne auch gar nicht, daß die Eigenthümlichkeit der Residenz gerade auf dieser Stelle einen Mann von besonderer Qualifikation fordert, ich glaube aber, baß sich der letztere eben so gut in der Zahl der städtischen als der königl. Beamten aufsinhen lassen wird. Und wäre man viclleicht gar der Meinung , das Postulat der 2000 Thlr. zu Salarirung des fraglichen Commifsars zu verwenden, so würde durch den Vorschlag Sr. königl. Hoheit der Zweck nicht einmal erreicht werden, den man bei dem Postulats ter 2000 Thlr. im Auge hatte. (Beschluß folgt.) ^Wgmworttiche Redaktionr v. Grel scheu Druck und Papier von D. G. KeuSner in DreÄen-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder