Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 309. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
neues Gesetz wirklich so nothwendkg erlerne. Da fällt aber gewiß einem Jeden die Beobachtung auf, daß die neuern Schulgesetze nicht dazu genügen, die Schulordnung allemhal- ben den Bedürfnissen der Zeit anzupaffen, und so kann über die, überdkeß schon durch das Verlangen der Kammern aner kannte, Nothwendigkeit deS Gesetzes wohl keine Frage mehr entstehen. ES handelt sich also nur noch Um daö Wie? und da muß ich zuerst dem Verlangen der 2. Kammer und der geehr ten Deputation ganz beitreten, daß das Gesetz auf die Mitglie der aller Conftssionen Anwendung leiden solle. Alle müßten ja zu guten Menschen und Staatsbürgern herangebildet werden. Eben so einverstanden bin ich damit, daß den Gemeinden künftig mehr Theklnahme an der Verwaltung der Schülangelegenhekten «ingeräumt «erden soll, also mit der Bildung von Schulvor ständen. Secr. Hartz: Wie es stets schwierig fein und bleiben müsse, rin und dasselbe Gesetz für zweierlei, wenn auch verwandte, dennoch wesentlich verschiedene Gegenstände anwendbar zu ma chen, so liege, wie eS ihm scheine, rin solcher Fall auch hier sind zwar im vorzüglichen Grade vor. Das Gesetz solle nach tz. I. nicht blos auf die Schulen der Dörfer, sondern auch auf die der Städte angewendet werden. Nun walteten aber bei den Schulender Städte, namentlich der mittleren.und großen gan- andere Bedürfnisse, Verhältnisse und Forderungen vor, als bei den Dorfschulen, und doch sei das Gesetz in der Hauptsache fast nur für die Dörfer berechnet. Es würde dieses Letztere nicht schwer aus einzelnen Bestimmungen zu erweisen sein, er über gehe solches jedoch, um die kostbare Zeit zu schonen, und be ziehe sich zunächst,nur auf einen Ueberblkck des Ganzen, aus welchem wohl klar hervorgehe, daß man den ganzen Zuschnitt nur auf Dörfer und Dorfschulen gemacht habe. Daß dadurch das Beste der städtischen Schulen benachtheiligt werde, unter liege wohl keinem Zweifel, denn sie sollten sich einer Menge von Bestimmungen unterwerfen, welche für sie nicht paßten, und möge man ja nicht sagen, daß das Gesetz blos das Minimum dessen enthalte, was gefordert und geleistet werden müsse , daß «S aber unbenommen bleibe, Beides höher zu stellen. Dieß genüge nicht, denn der Unterschied zwischen den Schulen grö ßerer Städte und der Dörfer liege weit tiefer, als in einem bloßen Mehr oder Minder. Unter solchen Umständen hatte er nun wohl gewünscht, daß städtische und Dorfschulen, wo nicht in besondern Gesetzen behandelt, doch in dem vorliegenden Ge setze mehr gesondert worden wären, und daß man die nur für eine von beiden Elasten paffenden Bestimmungen ausdrücklich ausgehohen hätte. Dieß sei leider nicht geschehen, und so bleibe nur übrig, theils bei einigen einzelnen Bestimmungen, theils durch möglichste Freiheit bei den Localschulordnungen nachzuhek- fen. Der Zweck seiner dermalkgen Aeußerungen gehe nur da hin,' die Kammer wo möglich einigen zu diesem Ende künftig zu sormircnden fpeciellen Anträgen geneigt zu machen. Uebrigens habe er nur noch beiläufig zu gedenken, daß in dem Gesetze nir ¬ gends auf die Befugnisse der mit Consistorkalgerechtfämm verse henen Obrigkeiten der Oberlausitz Rücksicht genommen sek. In dessen glaube er, daß hier nicht der Ort sei, darüber zu rechten und mache deshalb keine Anträge. - Amtshauptmann v. W rlck: Es kommt bei dem vorliegen den Gesetze vorzüglich auf die Beantwortung der beiden Fragen an ', ob man das Gesetz überhaupt für.nöthkg erkenne? und oh man dessen Principien zweckmäßig und ausführbar finde? Ueber die erste Frage ist nun bereits entschieden, was aber die zweite anlangt, so glaube ich, daß die angenommenen Grundprinci- pien nur mir Dank anzuerkennen sind. Das Schulwesen ledig lich in die Hand der Gemeinden zu legen, würde ich für zweck widrig und gefährlich halten, deshalb bi'n ich damit ganz ein verstanden, daß eö in höchster Instanz Sache des Staates bleibk, und daß Letzterer im Falle der Noth unterstützend rintnte, denn es gilt die intellektuelle Bildung des Volkes. Unter vielen zweckmäßigen Bestimmungen erkenne ich die Fixation der Schul lehrer für ganz vorzüglich nützlich, desgleichen die im Abschnitt 10. unter 6. enthaltenen diSciplinarischen und Strafbestimmun gen. Je mehr man die Schullehrer der Aufsicht der Geistlichen zu entziehen versucht, je mehr man die Schule von der Kirche trennt, desto weniger kann man darauf rechnen, daß die Schul lehrer ihr Amt mit Unverdroffenheit und Unparteilichkeit auS- üben. Ich bin aber hauptsächlich davon überzeugt, daß, wenn man hierin bisher mehrfache traurige Erfahrungen zu machen Gele genheit hatte, dieß besonders datrn lag, daß die Schullehrer der Aussicht der Geistlichen entzogen waren. In der 2. Kammer hat man namentlich Bestimmungen über die Lehrgegenstände im Gesetze vermißt. Selbige gehören aber allerdings wohl mehr in die Verordnung. Ueber das, was letztere kn dieser Hinsicht enthalten darf, finde ich mich durch K. 27. beruhigt, welcher Le sen, Schreiben, Rechnen und Religion als Hauptgegenstände bezeichnet. Wenn aber in einer im Deputationsberichte mktge- theilten Stelle der Verordnung von Landkarten und einem phy sikalischen Apparate die Rede ist, so verspreche ich mir von An schaffung derselben, insonderheit zum Gebrauch für Dorfschulen keinen Vorthcil, sondern vielmehr den offenbarsten Nachtheik. Ich kann mich des Ausspruchs dieser Befürchtung nicht enthal ten, selbst auf die Gefahr hin, verkannt zu werden, denn heut zu Lage werden leider dergleichen Aeußerungen gleich so gedeu tet, als gehe man darauf aus, das Volk dumm zu machen. —. Endlich halte ich es fHr eins der wesentlichsten Erfordernisse, den Schülversäumniffen zu steuern, die trotz der strengen dagegen bestehenden Vorschriften so äußerst häufig ekntreten, weil man diese Vorschriften nicht mit dem gehörigen Nachdrucke handhabt. Staatsminister v. Müller stimmt um so mehr in den schon von mehreren Seiten ausgesprochenen Dank gegen die Deputa tion ein, als hier ein Gesetz vorliege, welches außer seiner großen Wichtigkeit auch der emschlagenden Umstande wegen eine ganz vorzüglich gründliche Bearbeitung Seiten der Deputation er-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder