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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 336. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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und der Kirche nur eine einmalige Consirmationszeit. Denn Feierlichkeiten dieser Art dürfen sich, wenn sie interessiren sollen, schlechterdings nicht oft wiederholen, sonst erregen sie keine Lheil- nahme mehr. Dicß ist der Grund, warum Taufen, der Genuß des Abendmahls, Trauungen und Begräbnisse, wie groß auch ihre Bedeutung an sich ist, in großem Orten wenig Eindruck auf das Publicum mehr machen. Die Theilnahme ist hier meistens auf die Betheiligten beschränkt, und auch die nachdrucksvollste Vollziehung des heiligen Ritus von Seiten der Geistlichen kann dem nicht abhelfen. Feierlichkeiten, welche auf ganze Gemein den erbaulich einwirken sollen, müssen möglichst viele Familien interessiren. Dazu tragt die Zahl der Consirmanden wesentlich bei und schon sie selbst gewinnen durch ihre größere Zahl. Wenn nur zwei bis 3 Kinder consirmirt werden, so sind sie befangen, es befallt sie Schaam und Ängstlichkeit; ist aber eine große Zahl Vorhanden, so werden sie sich ein Herz fassen. Je mehr Consir- manden vorhanden sind, desto mehr Aeltern, Geschwister, Ver wandte, Taufpathen, Lehrer sind bei der feierlichen Handlung zugegen. Ich kann es nicht für zweckmäßig halten, daß dem Kinde der höchste Glanzpunct seines jugendlichen Lebens verküm mert werde, und bestimmt man auch Michaelis zu dieser Feier lichkeit, so wird der Vortheil einer größer» Zahl Anwesender fast ganz schwinden, da um diese Zeit die meisten Familien auf dem Lande und in den kleinen Städten durch die Nachernte und die durch selbige herbeigeführten Geschäfte behindert sind, daran Lheil zu nehmen. — Allein es erfordert auch jede Feierlichkeit einen an gemessenen Zeitpunct, und zweckfördernde Umgebungen von au ßen. Beides ist nun zu Ostern, nicht aber zu Michaelis der Fall. Ostern ist die Zeit des zunehmenden Lichts, die Zeit des Aufgangs und der Entwickelung in der ganzen Natur. Ostern ist ein treffendes Symbol für den Zeitpunct, der das Beginnen einer neuen hohem Lebensperiodc, eines großen entscheidenden Fortschritts bezeichnet. Alles ist im Werden, im Wachsen be griffen; zu Michaelis ist alles im Abnehmen und Vergehen. Ostern ist die Zeit des vollsten Kirchenbesuchs; Michaelis nicht. Um Ostern nimmt das Leben im Freien erst seinen Anfang, man ist wegen der unsichern und für dem Landbau noch ungünstigen Witterung noch mehr an das Haus gebunden. Um Michaelis hat das Leben im Freien seinen höchsten Culminationspunct er reicht. Die Obsternte, die Weinlese, die Ernte der Herbstge wächse ist in vollem Schwünge. Ostern ist aber auch durch die Erinnerungen der heiligen Geschichte begünstigt, die daran ge knüpftsind. Die Lcidenszeit, welche Ostern vorhergeht, stellt die christlichen Grundideen der Sünde, der Gnade, des Todes Md der Auferstehung des Herrn, die Ideen der Selbstverleug nung , des Kampfes mit der Welt und des Sieges über die Welt u. s. w. lebendig dar und weckt sie in der Seele der Gläubigen, diese Zeit wirkt auf den Prediger, wie auf die Aeltern und Kinder. — Dazu kommt nun noch die Vorbereitung auf die Konfirma tion, wozu Ostern vorzüglich geeignet ist. Der Schulbesuch ist da am besten; das Leben zer^reut die Kinder noch nicht, die grö ßer» namentlich sind den Aeltern entbehrlich und werden zur Schule «»gehalten; daher der Ausdruck der alten Zeit: die Kin der sollen beten gehen. Michaelis kommt, und da wird alles an ders. Die Aeltern und Kinder sind auf ähnliche Weise mit der Ernte und Nachernte beschäftigt; die Kinder bringen keine An dacht mit, und doch ist die Gemüthsfassung die Bedingung des Segens der Confirmation und des tiefen unauslöschlichen Ein drucks. Allein drittens fordert auch das Interesse der Schule die einmalige Confirmation, denn die Confirmation muß auch die Reception bestimmen. Bei einer zweimaligen Receptionszeit wird es aber in den meisten Schulen schon an der nöthigenRäum lichkeit fehlen, und überdieß vor Allem auch die Planmäßigkeit des Unterrichts, uud namentlich die Claffeneintheilung hierdurch un gemein leiden. Ein gedeihlicher Anfang ist die Bedingung des gesegneten Fortgangs; Ostern ist aber der Schulbesuch stets bes ser, als zu Michaelis. Die kleinen Kinder namentlich werden dünn weniger vom Schulbesuche durch die Witterung zurückge- halten, sie brauchen weniger Kleider, und das Barfußgehen der Aermern fangt an. Auch sind sie den Aeltern völlig entbehrlich; zu Michaelis dagegen nimmt das Viehhüten, das Obstlesen, das Cartoffelauönehmen ihre Zeit in Anspruch. Die bürgerlichen Verhältnisse erfordern viertens die einma lige Confirmation. Confirmirte Kinder werden entweder in Wirthschaften untergebracht oder vermiethet, oder auf die Lehre gethan. Zu allen diesen Bestimmungen eignet sich nur die Oster- zeit. Denn um diese Zeit wandern die losgespr'ochnen Gesellen, um diese Zeit miethet der Landmann für die Sommerzeit sein Ge sinde, und um diese Zeit sind sie in der Wirthschaft brauchbar. Fünftens wird auch die einmalige Confirmation durch das An sehen der Gesetze erheischt; denn dieses sinkt durch nichts so sehr, als durch» Bestimmungen, die entweder nicht ausführbar sind, oder Dispensationsgesuche veranlassen. — Schließlich muß ich noch gedenken, daß mir nach dem allen die Bestimmungen des Entwurfs im Z. 85. mit den im §. 82. im vollen Widerspruche stehen; denn eine zweimalige Consirmationszeit wird, wenn die Consirmanden die gehörige Reife dazu erlangt haben sollten, auch schlechterdings eine zweimalige Receptionszeit fordern. Die Deputation hat eine fakultative Freiheit gestattet; allein diese ist nicht anzurathen, denn sie löst die-kirchliche Einheit auf, tritt mit dem Merthume in Widerspruch, und giebt dem Eigensinne der Aeltern eine Waffe in die Hand. Staatsminister O. Müller: So wenig er auch die Ab sicht hegen könne, sich auf die von Hrn. v. Großmann gesche henen Aeußerungen näher einlassen zu wollen, so müsse er ihm doch einige praktifchxBemerkungen entgegenstellen. Finde der selbe zuerst einen Widerspruch zwischen tz. 22. und 25. des Ge setzentwurfs , so sei dagegen zu erinnern, daß man ja keinen aus der Schule entlassen wolle, der nicht den Cursus nochmals wiederholt habe. Gäbe es dann noch Lücken, so sollten sie durch den Consirmandenunterricht ausgefüllt werden. Es werde also von diesen Bestimmungen keinerlei Nachtheil zu befürchten fein, am wenigsten aber liege in ihnen ein Widerspruch. Wenn demnächst Hr. v, Großmann der Unausführbarkeit einer vom vormaligen Kirchenrathe erlassenen Anordnung gedenke, so
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