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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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bei der neuen Gründbesteüerung festzustellrn. Das ist nicht der Fall. Die Sache hat sich so gestaltet, daß eine verschiedene Meinung über das Grundsteuersystem in beiden Kammekn ob waltete, und es mußte zur Sprache komcken, ob, wenn man sich über diese Differenzen vereinigte, nicht auch der Gegenstand wegen der Real-Befreiung damit verbunden werden könne. Man stimmte dafür und so entstand der Vorschlag. Uebrigens hat sich die Negierung zur Pflicht gemacht, dahin zu wirken, und im allgemeinen Interesse "glaubte sie dieß thun zu müssen, diesen Gegenstand zur Vereinigung zu'bringtn; wenn die Kam mer dem Anträge nicht beistimmt, so ist die Regierung von einem jeden Vorwurfe frei und überläßt das Urtheil dem großen Pub licum, wenn die geehrte Kammer die Ansicht haben sollte, den Zankapfel noch länger bestehen zu lassen. Abg. Atenstädt: Darüber, ob in meinen Aeußerungen etwas gelegen habe, was die Regierung verdächtigen könnte, rufe ich die Abgg. zum Zeugen auf. Ich theste diese Ansicht, welche der Hr. Staatsminister ausgesprochen hat; und zu mei ner Rechtfertigung bemerke ich, daß Referent erklärt hat, es sei diese Bedingung erst bei der Verhandlung hineingekommen. Ist dieß der Fall, so kann ich ja der Regierung auch nicht einen Vorwurf darüber machen, und dieß dient daher zu meiner Rechtfertigung. Referent V. Haase: Ich muß ebenfalls bemerken, daß an diesen Verhandlungen gerade Deputirte aus solchen Ständen Lheil genommen haben, welche am wenigsten dabei gewinnen können; denn es scheint, daß es von dem Abg. so angesehen wird, als wenn von Seiten der Neal-Befreiten dieser Gewinn gemacht werde; es ist aber kein einziger in der Deputation ge wesen , welcher zu den Real - Befreiten gehört. Daß das De kret, worin von der Entschädigung der Real-Befreiten die Rede war, an die 1. Kammer gebracht wurde, ist uns allen bekannt, und daher kam es auch,. daß die I. Kammer diesen Gegenstand zuerst in. Berathung zog. Uebrigens ist auch nicht von einer Bewilligung die Rede, und ferner find beide Kammern derVer- fassungsurkunde nach in ihrer Wirksamkeit gleichgestellt. Fer ner ist der Abg. im Jn thunr, wenn er glaubt, daß nun über das Grundsteuersystem Vereinigung vorhanden sei; es ist aus drücklich von der 1. Kammer die Bedingung gemacht worden, daß dieser Beschluß, derstsie in Betreff der Grundbestkuecung gefaßt hat, nur dann als gkltig betrachtet werden soll, wenn eine Vereinigung in allen Lheilcn stattfindet, und eine solche, Vereinigung finde ich nur wünschenswert!) für alle, welche Liebe zum Vaterlandc haben, und die diesen Gegenstand beseitigt i wünschen. So lange diese Frage nicht beseitigt ist, wi.d sied i noch immer Zwiespalt in der Kammer zeigen; wenn wir! uns aber darüber vereinigen, so wird dieser Landtag erst fegens- k reiche Wirkungen Hervorrufen, und selbst die Regierung wird! dann freier bandeln können. Ich will nur einen Fall anfähren:! Sö lange diese Frage nicht beseitigt ist, wikd die eine Partei ! suchen, alles auf die Grundsteuer zu werfen, die andere dage-! gen alles auf die indirekten Steuern. Mit scheint das Ganze - nur zu gewinnen , je eher rin Vergleich hierüber abgeschlossen wird, und unt so'mehr-wird auch das Weste der Betheiligten gefördert. Abg. Richter (aus Zwickau): Die in Folge beS Antrgs des Abg. Atenstädt stattgefundene Diskussion könnte aufmerksam machen , wie zweckmäßig es sein dürfte, den Antrag desselben anzunehmen. Ich bedauere nur, daß der Hr. Staatsministrr eine gewisse Verdächtigung bei diesem Anträge präsumiren konnte, aber bei aller Anerkennung dessen, was der Hr. Staatsministrr für die Staatsregierung geäußert hat, kann man doch anneh- men, daß der Weg, die Sache an die 1. Kammer zu bringen, keineswegs der einzige sein mußte, sondern, daß namentlich in Berücksichtigung der Verfassungsurkunde wohl rin anderer hätte eingefchlagen werden können. Um nun hierüber bei uns selbst eine richtige Ansicht fassen zu können, und um allen denjenigen, die das eine oder andere VSrziiLiingcll geneial sind, Gelegenheit Hierzu zu geben, möchte es rathsam erscheinen, wenn Gut achten der Deputation, sollte es auch nur sein, um Zeit zu ge winnen, wieder zurückgegeben würde. Gesetzt, es träte das wirklich ein, was der Hr. Staatsminister geäußert hat, daß eS dadurch kommen könne, daß das beabsichtigte Geschäft der Steuer-Regulirung verzögert würde, so ist doch schon so oft ge äußert worden, daß durch das neue Sreurrregulativ leider neue Steuerungleichheiten hcrbeigeführt werden, indem das, was jetzt auf Grund und Boden lastet, so historisch und fest gewor den ist, daß durch eine Veränderung nur Ungleichheiten hervor gerufen werden. Wenn übrigens der Staatsminister noch dar auf aufmerksam macht, es werde die Entschädigungssumme kei neswegs so groß sein, wie der Abg. Atenstädt angiebt, so dürfte der Angabe des Hrn. Staatsministers manche andere Meinung von sehr geachteten Statistikern entgegen zu fetzen fein, welche die Ansicht rechtfertigen dürsten, daß die Entschädigungssumme die Höhe wohl übersteige, welche der Hr. Staatsminister ange nommen hat. Dieses bestimmt mich, den Antrag des Abg. Atenstädt zur Beiücksichtigung zu empfehlen. Abg. Nostitz und Jänckendorf: Der Hr.Referent hat schon erklärt, daß ich das Mitglied bin, dessen Unterschrift in dem Deputationsgutachten fehlt. Ich muß das bestätigen. Ich bin in der letzten Sitzung der Deputation nicht zugegen ge wesen ; ich habe aber das Protokoll eingesehen, und würde Ge legenheit gehabt haben, meine Meinung der Kammer separat vorzulegen, wenn ich nicht mit dem Deputationsgutachten voll ständig einverstanden wäre; aber ich muß erklären, daß ich diese Vorschläge als ein Gejammtes betrachte, ich halte sie als eine Art von Vergleich zwischen den verschiedenen Interessenten. Nimmt man einen Theil davon heraus, so werden auch Vie übri gen Lheile akterirt, und ich muß erklären, daß, wenn wesent liche Veränderungen darin vorgenommen werden sollten, ich auch von den übrigen abstehen müßte, um so mehr, als die ersten Theile des Deputationsgutachtens nicht allenthalben so sind, als ich sie gewünscht haben würde. Indessen will man einen Vergleich hetbeiführen - so muß man von seinen individuellen
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