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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 315. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Staatskasse so viel gewinne; wenn aber -er Staat das Capi tal in baarem Gelde gewahrt, so giebt er das Capital voll, und cS stellt sich also deutlich heraus, daß die Angabe, die Befrei ten erhielten, nur 36 Lhlr., und müßten 60Lhlr. bezahlen, imaginär ist. Referent, v. Haase: Ich wollte nur auf die Bemer kung des Abg. erwiedern, daß eine solche Differenz, wo die Papiere über pari stehen, nicht zu erwarten ist, vielmehr sich erwarten läßt, daß sie etwas niedriger stehen ; daher bedurfte auch der erstere Fall nicht der Berücksichtigung, sondern nur der letztere, und eö mußte hier die Billigkeit ins Auge gefaßt werden. ALg. Haußner: Unsere Staatspapiere sind von der gan zen Nation garantirt, und allerdings wäre es möglich, daß sie zu einem hohem Curse gelangen, alS die Staatspapiere anderer Länder ; wenn dort die Staatspapiere gestürzt werden , so wird man sich auf die sächsischen Staatspapiere werfen. Abg. Seer. Mich ter: Ich stelle mir den Fall so vor, daß, wenn zu.der Zeit, wo der Staat diese Entschädigung leisten soll, die Staatspapiere al pari stehen, der Staat nicht in Papieren, sondern in baarem Gelde zahlen wird, und ich sehe also nicht ein, wie der Abgeordnete glauben kann, daß der Staat dirß nicht berücksichtigen werde. Abg. Häußner: Darauf entgegne ich blos, daß ich des halb diese Bemerkung gemacht habe, weil eben hierdurch die ganze Berechnung in Betreff der 36 und 60 Thlr. ganz imagi när wird, Abg.Adler stellt einen Antrag dahin: Nach den Wor ten : „die.Quote der Einzelnen und die Summe" hinzuZufttzen: „mit Berücksichtigung der 1811 bei Bewilligung der Beitrage zu den Extraordinarien vorbehaltenen gleichen Vcrtheilung". Der Antragsteller verlangt jetzt seinen Antrag zur Unter stützung gebracht zu sehen; aber auch dieser wird von Nieman den unterstützt; und das P räsidium.schreitet sonach zu den Fragen: Erklärt sich die Kammer mit dem ersten Theile des fünften Punctes ein verstanden ? Und ist die Kammer hinsichtlich des zweiten Lhei- les dieses Punctes mit der Deputation einverstanden? Sie wer den beide mit I a beantwortet; erstere von st4 gegen 5, letztere von 49 gegen 20 Stimmen. Nachdem Referent, O. Haase den 6. Punct des jenseiti gen Deputationsgutachtens (s. dass. Nr, 512. d. Bl. S. 570S.), wie auch das diesseitige Gutachten (f. dass. Nr. 523. d. Bl. S.. 5849.) vorgelesen hatte, äußert ! Ähg. Atenstädt: Ich wollte mir nur hierbei die Frage an die Deputation erlauben, was sie für ein Verhältniß für j diese »»besteuerten Güter angenommen hat. Sie sagt, daß es! Vorbehalten bleibe, einen Abzug in der nämlichen Maße und m demselben Verhältnisse eintxetcn zulasten, wie dieses bei den Rittergütern, in Bezug auf deren Beitrag zu den außerordent lichen Staatsbrdükfmssen, zu Folge des Erbietens der Ritter ¬ schaft, am Landtage des Jahres 1811, nach der Bestimmung unter 4. geschehen soll. Das waren also die Beiträge, welche sie zeither schon geleistet haben; dann bedürfte es aber keiner besonder« Bestimmung, sondern es läge in diesem 4. Puncte selbst. Nun scheint es mir, man muß die im Auge gehabt haben, welche gar keine Beitrage, weder zu dem Donatio noch zu den außerordentlichen Staatsbedürfnissrn, geleistet haben; dann möchte ich aber fragen, warum man sich auf das Jahr 1811 bezogen hat, und nicht auf das Evict von 1807? Ich glaube kaum, daß es noch solche Güter geben könne, wenn ich die geistlichen Güter und Commungütrr wcgrechne; bei diesen soll aber eben ein solcher Abzug stattsinden. Man weiß hier nicht, welcher Fuß angenommen ist, und ich glaube daher, man hätte sich auf das Edict von 1807 beziehen sollen; da ist ein solcher Fuß angenommen. Der Referent, v. Haase, so wie der Abg. Nunde bezo, gen sich zur Entgegnung auf die zu diesem Satze gegebene schriftliche Erläuterung und bemerkten zugleich, es sei hier nicht vom Donatio, sondern von Beiträgen aä Lxtraorciloarla die Rede und da werdeinan bei der Berechnung fo verfahren, daß man den ganzen Cornplex der Grundstücke im vierten Satze mit dem der hier in Frage stehenden Güter zusammenhalte und so den Fuß finden, übrigens waren im Jahre 1811 erst extraordi näre Beiträge bewilligt worden, und deshalb habe man sich auf dieses Jahr, und nicht auf das Jahr 1807 bezögen. Der Prasident stellt nun die Frage: Ist die Kammer mit dem Punct 6. und der gedachten Einschaltung einverstanden? Sie wird von 63 gegen 6 Stimmen bejaht. Referent, V, Haase, trägt nun den 7. Punct (s. Nr. 512. d, Bl. S. 5710.) vor; verliest das betreffende.Deputationsgut achten (s. Nr. 523. d. Bl, S. 5849.) und bemerkt sodann Abg. R r ch ter (aus Lengenfeld): Es ist hier von den Rit tergutshäusern die Rede und davon, daß sie ebenfalls eine Ent schädigung bekommen sollen. Nun sind diese bisher schockfrei ge wesen, aber sie mußten Quatemberbeiträge geben und zwar zur Excurrenzkaffe. Nun weiß ich nicht, ob das, was sie bisher dazu gezahlt haben, abgezogen, oder wie diese Nittergutshäuser Entschädigung bekommen sollen. . Referent, v. Haase: Diese Quatember waren keine Grundquatember, sondern Nahrungsquatember und sie können also nicht in Abrechnung gebracht werden. So viel ich auch weiß, ist es gesetzlich ausgesprochen, daß keine Nahrungsqua tember mehr gegeben werden. Abg. Atenstäd t: Ich meine, dieser Gegenstand sei schon durch das erledigt, was über die Excurrenzkaffe und Nahrungs quatember festgesetzt worden ist. Die Frage des Präsidenten: Giebt die Kammer dem Puncte unter 7. ihre Weistkmmung? wird nun von 64 gegen 5 Stimmen bejaht. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von D° G Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaktion v. Gretschef
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